GWG Grenze 2025 – steuerliche Sofortabschreibung in Deutschland
Die GWG-Grenze 2025 liegt bei 800 Euro – geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro können gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben werden und bedeuten damit steuerliche Vorteile für Unternehmen und Selbstständige.
Alternativ bietet die Poolabschreibung gemäß § 6 Abs. 2a EStG steuerliche Vorteile für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro.
Zum Inhalt dieses Artikels
- GWG Grenze 2025 – auf einen Blick
- GWG Grenze 2025
- GWG Grenze: Definition
- GWG Grenze 2025: Aktuelle Regelung und Änderungen
- GWG-Grenze: Steuerliche Vorteile
- Steuerliche Abschreibung von GWG
- GWG Grenze und Poolabschreibung
- GWG-Abschreibung: Wahlrecht und Abschreibungsformen
- Vorteile der Anschaffung von GWG: Gewinnglättung & Steuerreduktion
- Quellen
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Definition |
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter der GWG-Grenze von 800 Euro liegen. Sie ermöglichen eine vereinfachte und sofortige steuerliche Abschreibung. |
Bedeutung & Funktion |
GWG bieten Unternehmen und Selbstständigen die Möglichkeit, Investitionen bis zu einem bestimmten Wert direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend zu machen. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung und verbessert die Liquidität. |
Buchhaltung |
Durch die Sofortabschreibung von GWG wird der Aufwand in der Buchhaltung reduziert. Die Wirtschaftsgüter müssen nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden, sondern werden vollständig im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe verbucht. |
GWG: Poolabschreibung |
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro liegen, können im Rahmen der Poolabschreibung gem. § 6 Abs. 2a EStG zusammengefasst werden. Diese Sammelposten werden über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben, wodurch sich eine steuerliche Vereinfachung ergibt, insbesondere wenn mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter erworben werden. |
Bestimmungen |
Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen abnutzbar, beweglich und selbstständig nutzbar sein. Die Anschaffungskosten dürfen nicht mehr als 800 Euro betragen, um eine Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG zu ermöglichen. Wirtschaftsgüter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden entsprechend der AfA-Tabellen des BMF über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. |

GWG Grenze 2025
Die GWG-Grenze 2025 liegt in Deutschland bei 800 Euro. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die diesen Wert nicht überschreiten, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Dies spart Steuern und vereinfacht die Buchhaltung, da keine mehrjährige Abschreibung nötig ist. Zudem können Unternehmen den Effekt der Gewinnglättung nutzen.
GWG Grenze: Definition
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare, bewegliche Anlagegüter, die zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehören und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Diese Wertgrenze ist die GWG-Grenze und erlaubt es, solche Güter in voller Höhe sofort als Betriebsausgabe abzuschreiben.
In Deutschland liegt die GWG-Grenze bei 800 Euro, wobei eine Poolabschreibung für Güter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro gemäß § 6 Abs. 2a EStG optional ist. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, ihre Buchhaltung zu vereinfachen und geringwertige Anschaffungen direkt steuerlich geltend zu machen.
- GWG sind in der Regel Gegenstände des Anlagevermögens, die für den Betriebsbetrieb unerlässlich sind, wie etwa Computer, Büromöbel oder elektronische Geräte.
Die sofortige Abschreibung von GWG hat den Vorteil, dass die Anschaffungskosten direkt als Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung erfasst werden, was eine steuerliche Entlastung bedeutet und den Verwaltungsaufwand reduziert.
GWG Grenze 2025: Aktuelle Regelung und Änderungen
Seit dem 1. Januar 2018 beträgt die GWG-Grenze in Deutschland 800 Euro. Das bedeutet, dass abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten diesen Betrag nicht überschreiten, direkt und vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden können.
Die aktuelle Regelung bietet Unternehmen die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort in der Steuererklärung anzusetzen, ohne eine mehrjährige Abschreibung berücksichtigen zu müssen.
- Diese Vereinfachung entlastet die Buchhaltung, da die steuerliche Behandlung solcher Anschaffungen unkompliziert bleibt.
Im Vergleich zu den früheren Jahren, in denen die GWG-Grenze bei 410 Euro lag, stellt die Anhebung auf 800 Euro eine bedeutende Erleichterung dar. Insbesondere kleinere Investitionen wie Büroausstattung, Computer oder Drucker profitieren von dieser Regelung, da die sofortige Abschreibung zu einer spürbaren Steuerentlastung führt.
GWG und Wachstumschancengesetz: geplante Erhöhung wieder gestrichen
Das Wachstumschancengesetz sah ursprünglich eine weitere Anhebung der GWG-Grenze vor, die jedoch im finalen Gesetzesentwurf gestrichen wurde.
- Der Vorschlag, die GWG-Grenze auf 1.000 Euro zu erhöhen, hätte Unternehmen zusätzliche Flexibilität bei Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter ermöglicht.
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Jedoch wurde die geplante Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro im Rahmen des Wachstumschancengesetzes letztlich nicht umgesetzt.
GWG-Grenze: Steuerliche Vorteile
Die GWG-Grenze bietet Unternehmen in Deutschland deutliche steuerliche Vorteile:
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Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 800 Euro können sofort und vollständig abgeschrieben werden.
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Diese Sofortabschreibung ermöglicht eine schnelle steuerliche Entlastung, da die Kosten für Anschaffungen nicht über die gesamte betriebliche Nutzungsdauer verteilt werden müssen.
Durch die Möglichkeit, die Ausgaben sofort als Betriebsausgabe abzusetzen, wird die Steuerlast im Jahr der Anschaffung unmittelbar gesenkt.
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Dies verbessert nicht nur die Liquidität, sondern schafft auch steuerliche Flexibilität, insbesondere für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die oft auf schnelle Kostenentlastungen angewiesen sind.
Zusätzlich bietet die Sofortabschreibung das Potenzial zur Gewinnglättung:
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Unternehmen können gezielt Investitionen in GWG tätigen, um steuerpflichtige Gewinne zu beeinflussen.
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In besonders gewinnstarken Jahren können zusätzliche Anschaffungen getätigt werden, um die Steuerlast zu senken.
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Dies ist eine effiziente Strategie zur Steueroptimierung, da die sofortige Abschreibung im Anschaffungsjahr wirksam wird und so die zu versteuernden Gewinne unmittelbar mindert.
Diese Regelung reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand in der Buchhaltung, sondern bietet auch die Möglichkeit, die finanzielle Planung langfristig zu optimieren.
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Durch eine gezielte Nutzung der GWG-Grenze lassen sich Steuern sparen und Gewinne gleichmäßiger über die Jahre verteilen, was gerade für kleinere Unternehmen und Einzelunternehmer eine wichtige Erleichterung darstellt.
Steuerliche Abschreibung von GWG
Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) erfolgt in Deutschland in der Regel als Sofortabschreibung.
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Das bedeutet, dass abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten unter der GWG-Grenze von 800 Euro liegen, direkt und vollständig als Betriebsausgabe im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden können.
Diese Sofortabschreibung erleichtert die Buchhaltung erheblich, da die Anschaffungen nicht über die Nutzungsdauer verteilt werden müssen. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand, was vor allem für kleinere Unternehmen und Selbstständige vorteilhaft ist.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten die GWG-Grenze überschreiten, müssen hingegen gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) über die gesamte betriebliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
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Die AfA-Tabellen des BMF legen fest, wie lange ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann, und bestimmen damit den Zeitraum der Abschreibung.
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In Ausnahmefällen, etwa bei speziellen oder einmaligen Gütern, kann die Abschreibungsdauer auch individuell geschätzt werden.
GWG-Grenze: wichtige Aspekte der sofortigen Abschreibung und Buchhaltung
Bei der Sofortabschreibung von GWG ist zu beachten, dass sie unabhängig von der Bilanzierung im Jahresabschluss erfolgen kann.
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Unternehmen, die buchführungspflichtig sind (siehe doppelte Buchführung), müssen die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung durchführen.
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Bei Unternehmen oder Selbstständigen, die ihre Gewinnermittlung durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vornehmen, ist das Jahr der Bezahlung maßgeblich für die Abschreibung.
GWG Grenze und Poolabschreibung
Die Poolabschreibung ist eine alternative Methode zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), die Unternehmen ermöglicht, bestimmte Anschaffungen steuerlich zu optimieren.
- Diese Methode ist besonders für geringwertige Wirtschaftsgüter interessant, deren Anschaffungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro liegen und deren gewöhnliche Nutzungsdauer über fünf Jahre beträgt.
In der Poolabschreibung werden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter eines Geschäftsjahres in einem Sammelposten (sogenannter „GWG-Pool“) zusammengefasst.
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Dieser Pool wird dann über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben, wobei jedes Jahr ein Fünftel des gesamten Poolwertes steuerlich geltend gemacht wird.
Diese gleichmäßige Auflösung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter.
GWG-Poolabschreibung: Vorteile
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Vereinfachte Buchhaltung: Durch die Bündelung mehrerer GWG in einem Sammelposten reduziert sich der administrative Aufwand, da keine individuelle Verfolgung und Abschreibung jedes einzelnen Wirtschaftsguts notwendig ist.
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Steuerliche Planbarkeit: Die gleichmäßige Verteilung der Abschreibungen über 5 Jahre ermöglicht eine bessere steuerliche Planung und hilft, unerwartete Schwankungen in den steuerlichen Ausgaben zu vermeiden.
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Flexibilität in der Investitionsplanung: Unternehmen können gezielt wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter tätigen und die steuerliche Absetzbarkeit langfristig optimieren.
GWG-Poolabschreibung: wichtige Aspekte
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Bindende Entscheidung: Unternehmen, die sich für die Poolabschreibung entscheiden, müssen alle entsprechenden Wirtschaftsgüter des Geschäftsjahres in den Pool einfließen lassen. Eine nachträgliche Änderung der Abschreibungsmethode ist nicht möglich.
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Einheitliche Abschreibung: Alle GWG im Pool werden unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben. Auch wenn ein Wirtschaftsgut früher außer Betrieb genommen wird oder verloren geht, bleibt die Abschreibungsdauer gleich.
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Veräußerungen: Falls ein Wirtschaftsgut aus dem Pool vor Ablauf der 5 Jahre veräußert wird, bleibt die Abschreibung bestehen. Der Verkaufserlös beeinflusst den Abschreibungsprozess des Pools nicht.
Unterschied zur Sofortabschreibung bei GWG:
Im Gegensatz zur Sofortabschreibung, bei der GWG mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro direkt und vollständig im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, bietet die Poolabschreibung eine Option für höherwertige Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro.
Diese Methode eignet sich besonders, wenn Unternehmen mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter erwerben und eine gleichmäßige Verteilung der steuerlichen Belastung über mehrere Jahre wünschen.
GWG-Poolabschreibung: Praxisbeispiel
Ein Unternehmen kauft im Jahr 2025 mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten jeweils zwischen 250 und 1.000 Euro liegen.
- Die Anschaffungen umfassen Büroausstattung wie Stühle, Regale und kleinere Elektronikartikel, die alle im Sammelposten erfasst werden. Der gesamte Poolwert beträgt 5.000 Euro.
Über die nächsten 5 Jahre wird jedes Jahr ein Fünftel dieses Wertes abgeschrieben, also 1.000 Euro pro Jahr. Selbst wenn ein Teil der Wirtschaftsgüter nicht mehr genutzt wird, bleibt die jährliche Abschreibung von 1.000 Euro bestehen.
GWG-Abschreibung: Wahlrecht und Abschreibungsformen
In Deutschland bietet das Steuerrecht Unternehmen die Möglichkeit, zwischen der Sofortabschreibung und der Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zu wählen.
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Dieses Wahlrecht muss jedoch für jedes Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt werden und ist nach der Entscheidung für das jeweilige Jahr bindend.
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Ein Wechsel der Methode während des laufenden Geschäftsjahres ist daher nicht möglich.
Seit dem 1. Januar 2018 gelten die folgenden Optionen für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Wert von 1.000 Euro:
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Poolabschreibung für GWG zwischen 250 und 1.000 Euro: Diese Wirtschaftsgüter werden ohne die Notwendigkeit eines detaillierten Verzeichnisses in einem Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear abgeschrieben, was für eine gleichmäßige Verteilung der Kosten sorgt.
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Sofortabschreibung für GWG bis 800 Euro: Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800 Euro nicht überschreiten, ist eine Sofortabschreibung möglich. Hierbei müssen die Anschaffungen allerdings in einem Verzeichnis detailliert aufgeführt werden, um die steuerliche Absetzbarkeit nachzuweisen.
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Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro: Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 250 Euro netto können ohne zusätzliche Voraussetzungen sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Das Wahlrecht zur Abschreibungsmethode bietet Unternehmen Flexibilität bei der steuerlichen Planung und Buchhaltung.
Je nach den finanziellen Zielen eines Unternehmens, wie etwa einer kurzfristigen Steuerentlastung oder einer längerfristigen Verteilung von Abschreibungen, kann die passende Methode ausgewählt werden.
Vorteile der Poolabschreibung im Vergleich zur Sofortabschreibung:
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Gleichmäßige Kostenverteilung über 5 Jahre reduziert die steuerlichen Schwankungen.
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Vereinfachte Dokumentation durch den Sammelposten, ohne die Notwendigkeit, jedes einzelne Wirtschaftsgut detailliert aufzulisten.
Vorteile der Sofortabschreibung:
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Direkte und vollständige steuerliche Entlastung im Jahr der Anschaffung.
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Besonders vorteilhaft für Unternehmen, die in einem Geschäftsjahr hohe Gewinne erzielen und diese durch Investitionen in GWG senken möchten.
Die Entscheidung für die jeweils passende Methode hängt oft von der Liquidität, der Gewinnentwicklung und den steuerlichen Planungen des Unternehmens ab.
Vorteile der Anschaffung von GWG: Gewinnglättung & Steuerreduktion
Die Investition in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bietet Unternehmen einige entscheidende steuerliche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die sofortige Abschreibung.
Durch die Möglichkeit, die Anschaffungskosten von GWG direkt im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben, entsteht eine unmittelbare Steuerentlastung.
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Steuerliche Sofortabschreibung und Reduktion der Steuerlast: Einer der größten Vorteile liegt in der sofortigen Absetzbarkeit der Anschaffungskosten. Das bedeutet, dass Unternehmen die Ausgaben für GWG direkt als Betriebsausgabe geltend machen können, anstatt sie über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben. Dies reduziert die Steuerlast im Anschaffungsjahr und kann zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen.
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Gewinnglättung durch gezielte Anschaffung von GWG: Die Möglichkeit der Sofortabschreibung macht GWG zu einem strategischen Mittel der Gewinnglättung. Unternehmen können gezielt Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter tätigen, um ihre steuerpflichtigen Gewinne in einem Jahr mit hohen Einnahmen zu senken. So lassen sich Steuern optimieren und Schwankungen in den Gewinnen ausgleichen. Besonders kleinere Unternehmen profitieren von dieser Möglichkeit, da sie ihre Liquidität besser steuern und auf Veränderungen im Geschäftsumfeld reagieren können.
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Vereinfachte Buchhaltung und weniger Verwaltungsaufwand: Ein weiterer Vorteil der GWG-Anschaffung ist die vereinfachte Handhabung in der Buchhaltung. Da die Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr erfolgt, entfällt die komplexe Berechnung und Überwachung der Werte über mehrere Jahre. Dies reduziert den administrativen Aufwand und vereinfacht den Jahresabschluss, was wiederum zu einer Entlastung der Buchhaltungsabteilung führt.
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Flexibilität durch die Wahl zwischen Sofort- und Poolabschreibung: Unternehmen haben je nach finanzieller Situation und steuerlichen Zielen die Möglichkeit, zwischen der Sofortabschreibung und der Poolabschreibung zu wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf das jeweilige Wirtschaftsjahr abgestimmte Entscheidungen zu treffen und je nach Unternehmensstrategie die passende Methode zu nutzen.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz (EStG):
Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz -
Bundesministerium der Finanzen (BMF):
AfA-Tabellen