Firmenwagen

Als Firmenwagen ist ein Personenkraftwagen anzusehen, der einem jeweiligen Betriebsvermögen zugeordnet werden kann. Das ist der Fall, wenn der Nutzer das Fahrzeug hauptsächlich, mindestens aber im Ausmaß von 10 Prozent, beruflich bzw. geschäftlich bewegt.
Ein Firmenwagen kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Vorteile wie erhöhte Flexibilität und Mobilität bieten. Es gilt jedoch, auch einige steuerliche Aspekte zu beachten.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Firmenwagen: Übersicht

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Damit ein Fahrzeug als Firmenwagen gilt, muss es einem steuerlichen Betriebsvermögen angehören.

  • Dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann ein PKW, wenn dieser zu mindestens 10 Prozent beruflich bzw. geschäftlich genutzt wird. Liegt das Ausmaß dieser Nutzung bei mehr als 50 Prozent, dann gehört der Wagen zum betreffenden Betriebsvermögen.

  • Ein Firmenwagen bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Vorteile, wie z. B. eine höhere Flexibilität und Mobilität im Arbeitsalltag.

  • Bei der Nutzung eines Firmenwagens müssen steuerliche Aspekte beachtet werden, z. B. die Besteuerung der Privatnutzung oder die steuerliche Abschreibung.

  • Die Entscheidung zwischen Kauf oder Leasing hängt von den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten ab und sollte gut durchdacht sein.

  • Eine gründliche Kalkulation der Kosten und eine Beratung durch einen Experten können bei der Entscheidung für oder gegen einen Firmenwagen hilfreich sein.

Firmenwagen: Übersicht & Definition


Ein Firmenwagen ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Er symbolisiert den Status und die Anerkennung im Unternehmen und hat auch eine repräsentative Funktion nach außen.

Mit einem Firmenwagen genießt man höhere Mobilität und Flexibilität im Berufsalltag, da dienstliche und private Zwecke gleichermaßen erfüllt werden können. Darüber hinaus dient ein Firmenwagen als attraktives Zusatzleistungsangebot des Arbeitgebers, was alles wiederum zur Mitarbeiterbindung beitragen kann.

Damit ein Fahrzeug aber als Firmenwagen gilt und steuerlich auch als ein solcher betrachtet werden kann, muss es dem jeweiligen steuerlichen Betriebsvermögen angehören:

  • Ein PKW kann diesem zugeordnet werden, wenn die betriebliche Nutzung zumindest 10 Prozent beträgt.

  • Liegt der betriebliche Nutzungsanteil des PKW bei über 50 Prozent, gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen.

Das bedeutet: sind mehr als 50 Prozent der Fahrten mit dem betreffenden PKW beruflich bzw. geschäftlich bedingt, ist der PKW dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Werden im Gegensatz dazu weniger als 10 Prozent der Fahrten beruflich bedingt unternommen, gilt der Wagen als Privatvermögen.

Außerdem gibt es bestimmte Pflichten und steuerliche Aspekte, die bei einem Firmenwagen zu beachten sind:

  • Der Arbeitnehmer muss in der Regel einen geldwerten Vorteil versteuern, der sich aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs ergibt.

  • Hierbei kommen die Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zur Anwendung.

  • Darüber hinaus trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Fahrzeug, einschließlich Wartung, Reparatur und Versicherung.

Um einen Firmenwagen optimal zu nutzen und gleichzeitig alle steuerlichen Aspekte im Blick zu behalten, ist eine sorgfältige Planung und Dokumentation erforderlich.

Firmenwagen privat nutzen


Die private Nutzung eines Firmenwagens kann eine attraktive Option für Arbeitnehmer sein, da sie sich den Kauf und die Unterhaltung eines eigenen Fahrzeugs ersparen und stattdessen ein hochwertiges Fahrzeug nutzen können.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile wie die Versteuerung des privaten Nutzungsanteils als geldwerter Vorteil und die Begrenzung der privaten Nutzung auf 50 Prozent der Gesamtfahrleistung.

Um die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen, muss entweder die Ein-Prozent-Regelung angewendet oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden, um den privaten Nutzungsanteil des Fahrzeugs nachzuweisen.

  • Die Ein-Prozent-Regelung kann einfacher sein, erfordert jedoch die Zahlung von Steuern auf einen höheren Betrag.

  • Das Führen eines Fahrtenbuchs kann zeitaufwendiger sein, bietet aber eine Möglichkeit, die Steuerzahlungen zu reduzieren.

Insgesamt bietet die private Nutzung eines Firmenwagens einige Vorteile, aber es ist wichtig, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen und die möglichen Nachteile zu verstehen, bevor man sich für diese Option entscheidet.

Firmenwagen privat nutzen: Vorteile

  • Einsparung von Kosten für ein eigenes Fahrzeug.

  • Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrzeug zu nutzen.

  • Komfortabler Zugang zu einem Auto ohne eigene Anschaffungskosten.

  • Vereinfachung des Fuhrparkmanagements für den Arbeitgeber.

  • Möglichkeit der Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch die Bereitstellung eines Firmenwagens.

Firmenwagen privat nutzen: Nachteile

  • Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird der private Nutzungsanteil des Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert.

  • Die private Nutzung ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf maximal 50 Prozent der Gesamtfahrleistung begrenzt.

  • Die Gesetzgebung schreibt in § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG vor, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden muss, um eine klare Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Nutzung zu gewährleisten.

  • Die Höhe der Abschreibung des Firmenwagens ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG begrenzt.

  • Eventuelle Verringerung des eigenen Versicherungsrabatts aufgrund einer höheren Schadenfreiheitsklasse beim Firmenwagen.

Firmenwagen & Steuern


Die Themen Firmenwagen und Steuern sind eng miteinander verknüpft, insbesondere wenn es um die Privatnutzung geht.

Arbeitnehmer einer Betriebsstätte, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil, also den Wert des Fahrzeugs, der über die dienstliche Nutzung hinausgeht, als Arbeitslohn versteuern.

  • Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den geldwerten Vorteil zu berechnen, wobei die Ein-Prozent-Regelung am häufigsten Anwendung findet.

Ein-Prozent-Regel

Die Ein-Prozent-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist ein Verfahren zur Berechnung des geldwerten Vorteils, der einem Arbeitnehmer durch die private Nutzung eines Firmenwagens entsteht.

  • Dabei wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos zum Arbeitslohn hinzugerechnet und versteuert.

  • Zusätzlich sieht § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vor, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Versteuerung von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer erfolgt.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro. Nach der Ein-Prozent-Regel wird monatlich ein geldwerter Vorteil von 400 Euro zum Arbeitslohn hinzugerechnet.

Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel 20 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt wohnt, muss er zusätzlich 0,6 Prozent des Bruttolistenpreises (240 Euro) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit versteuern. Insgesamt muss der Arbeitnehmer in diesem Fall monatlich 640 Euro als geldwerten Vorteil mehr versteuern.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Ein-Prozent-Regelung nur für Dienstwagen gilt, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und auch privat genutzt werden dürfen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug nur für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, fällt kein geldwerter Vorteil an.

Fahrtenbuch

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG eine Möglichkeit, um den geldwerten Vorteil bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens genauer zu ermitteln und unter Umständen Steuern zu sparen.

  • Dabei müssen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG alle Fahrten, auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, mit E-Autos oder anderen Pkws, sowie der Kilometerstand, das Reiseziel und der Zweck der Fahrt notiert werden.

  • Es ist auch ratsam, die Reiseroute und gegebenenfalls die Namen der Mitfahrer zu notieren.

Durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch können Arbeitnehmer bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils für Privatfahrten sparen, solange das Fahrtenbuch vollständig und zeitnah geführt wird und den Anforderungen des Finanzamts entspricht.

Der geldwerte Vorteil wird dann durch das Fahrtenbuch berechnet und kann, wenn der Anteil privater Fahrten gering ist, zu einer etwas niedrigeren Steuerbelastung führen als die Ein-Prozent-Regelung.

8 Tipps zum korrekten Führen eines Fahrtenbuchs:

  1. Gleich am 01. Januar beginnen und für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch führen.

  2. Das Fahrtenbuch stets im Fahrzeug aufbewahren, um es nicht zu vergessen.

  3. Alle Mindestangaben ausfüllen und eine Liste für regelmäßige Ziele führen.

  4. Bei Streckenabweichungen unbedingt einen Grund vermerken.

  5. Immer das Reiseziel mit Ort, Straße und Hausnummer angeben.

  6. Das Fahrtenbuch mindestens ein Jahr lang führen.

  7. Die gefahrenen Kilometer monatlich berechnen und vergleichen.

  8. Fahrtenbuch mindestens 6 Jahre (bei Dienstwagen) bzw. 10 Jahre (bei Firmenwagen) aufbewahren.

Tipps und Tricks zum Sparen mit dem Firmenwagen


Durch Beachten der folgenden Tipps bei der Nutzung eines Firmenwagens kann dieser noch effizienter verwendet und dabei Sparpotenzial genutzt werden:

  • Den Dienstwagen nur für notwendige Fahrten nutzen und private Fahrten mit dem privaten Fahrzeug durchführen, um den Anteil der Privatfahrten zu reduzieren.

  • Regelmäßige Fahrten bündeln, um die Anzahl der Privatfahrten mit dem Firmenwagen zu minimieren.

  • Öffentliche Verkehrsmittel nutzen, um Kosten und Fahrten mit dem Dienstwagen zu sparen.

  • Gegebenenfalls auf ein Elektroauto umsteigen, um von Steuervergünstigungen und günstigeren Betriebskosten zu profitieren.

  • Ein Fahrtenbuch kann auch automatisch geführt werden, z. B. durch Smartphone-Lösungen oder OBD-Stecker, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Nachweismethode zu erhöhen.

Firmenwagen: Kosten für Arbeitgeber & Selbstständige


Ein Firmenwagen gilt nicht nur als Betriebsausgabe und ist mit einem geldwerten Vorteil verbunden, sondern verursacht auch Kosten für Arbeitgeber und Selbstständige.

Diese Kosten können je nach Fahrzeugtyp, Nutzung und anderen Faktoren variieren.

  • Anschaffungskosten: Die Kosten für Kauf oder Leasing des Fahrzeugs.

  • Kraftfahrzeugsteuer: Eine jährliche Steuer, die vom Bundesland und vom Fahrzeugtyp abhängt.

  • Versicherung: Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sowie möglicherweise eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

  • Wartung und Reparatur: Kosten für regelmäßige Inspektionen, Reparaturen und Wartungsarbeiten.

  • Treibstoffkosten: Kosten für den Kraftstoff, der für dienstliche und private Fahrten verwendet wird.

  • Wertverlust: Der Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund von Alter, Kilometerstand und Abnutzung.

  • Zuzahlungen: Mögliche Zuzahlungen des Arbeitnehmers oder Selbstständigen für die Nutzung des Firmenwagens.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige dieser Kosten steuerlich absetzbar sein können. Ein Experte kann hierbei genaue Details und eine Empfehlung geben.

Dienstwagen kaufen oder leasen?

Die Entscheidung, ob man einen Firmenwagen kaufen oder leasen möchte, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

Doch welche Vor- und Nachteile haben die beiden Optionen in Bezug auf Steuern und Abschreibungen?

Beim Leasing können sowohl die monatlichen Raten als auch die Anzahlung als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden:

  • Das mindert die Steuerlast und erhöht den Gewinn des Unternehmens.

  • Zudem sind die Raten zum Vorsteuerabzug berechtigt, was zu weiteren Einsparungen führt.

  • Allerdings besitzt man das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit nicht selbst und muss es zurückgeben.

Beim Kauf eines Firmenwagens hingegen kann dieser als Anlagevermögen abgeschrieben werden:

  • Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel sechs Jahre, was eine lineare Abschreibung von 16,67 Prozent pro Nutzungsjahr ergibt.

  • Die Abschreibung wird als vollumfängliche Betriebsausgabe verbucht.

  • Ein weiterer Vorteil beim Kauf ist, dass man am Ende der Nutzungsdauer das Eigentum an dem Fahrzeug besitzt und es entweder weiter nutzen oder verkaufen kann.

Allerdings müssen beim Kauf eines Firmenwagens auch die Kfz-Steuer und andere Kosten berücksichtigt werden. Auch ist es wichtig zu bedenken, dass bei Privatnutzung des Fahrzeugs Steuern anfallen können. Eine genaue Kalkulation der anfallenden Kosten sowie eine Beratung durch einen Experten sind daher empfehlenswert.

Für Elektrofahrzeuge gibt es übrigens besondere steuerliche Regelungen.

  • So können sie beispielsweise von der Kfz-Steuer befreit sein und es gibt auch eine Sonderabschreibungsmöglichkeit.

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Fragen und Antworten

Ein Pkw ist dann ein Firmenwagen, wenn er von einem Unternehmen für betriebliche Zwecke angeschafft und auch tatsächlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Das gilt auch für die berufliche Nutzung durch Arbeitnehmer und die geschäftliche Nutzung durch Selbstständige. Eine private Nutzung des Fahrzeugs durch den Mitarbeiter ist zwar möglich, muss aber in der Regel versteuert werden.

Ein Firmenwagen lohnt sich für Unternehmer und Arbeitnehmer, die das Fahrzeug für geschäftliche Zwecke benötigen und eine hohe Fahrleistung haben. Zudem kann ein Firmenwagen für Arbeitnehmer ein attraktives Zusatzangebot zum Gehalt sein. Die Entscheidung für einen Firmenwagen sollte jedoch immer individuell und unter Berücksichtigung der steuerlichen und finanziellen Aspekte getroffen werden.

Ein Vorteil eines Firmenwagens ist, dass er als Arbeitsmittel für geschäftliche Zwecke genutzt werden kann und somit eine gewisse Flexibilität und Mobilität bietet. Außerdem kann er im Zuge der Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden. Nachteile können hohe Anschaffungskosten sowie laufende Kosten wie Versicherung, Wartung und Reparaturen sein. Zudem muss eine private Nutzung des Firmenwagens versteuert werden.

Quellen