Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?

Die Rechtsform ist die gesetzlich geregelte Organisationsform eines Unternehmens, der dieses in Sachen Gesetzgebung und operativem Geschäft unterliegt. Je nach Rechtsform sind für das Unternehmen unterschiedliche Bestimmungen zu beachten.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Rechtsform - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Als Rechtsform wird die gesetzlich reglementierte Organisationsform eines Unternehmens bezeichnet.
  • Die Rechtsform ist der zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen, in dem die Unternehmen am Wirtschaftsleben teilnehmen.
  • Je nach Rechtsform müssen Unternehmen bestimmte Merkmale erfüllen.
  • Außerdem sind unterschiedliche Bestimmungen für steuerliche Pflichten, juristische und wirtschaftliche Grundlagen zu beachten.
  • Grundsätzlich besteht bei der Unternehmensgründung in Deutschland die Wahl zwischen drei Kategorien an Rechtsformen.

Übersicht

Unternehmens- & Steuerrecht | Rechtsformen von Unternehmen


Bevor ein neues Unternehmen an den Start geht, stehen Gründer in Deutschland häufig vor der Wahl der Rechtsform. Bei dieser Entscheidung spielen unzählige Faktoren entscheidende Rollen, die langfristige Auswirkungen auf Gründer und Unternehmen haben können. Welche Rechtsform ist also die richtige für wen und für welches Vorhaben?

In Deutschland besteht für die Unternehmensgründung bei gewerblichen Unternehmen im Regelfall die Wahl zwischen den folgenden Varianten:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Mischformen (z. B. GmbH & Co. KG)

Von Rechtsform wird gesprochen, weil es die rechtliche Organisationsform ist, der das Unternehmen in Sachen Gesetzgebung und Teilnahme am Wirtschaftsleben unterliegt. Die Gesetzgebung sieht für die unterschiedlichen Rechtsformen auch unterschiedliche Pflichten und Regelungen vor, beispielsweise in Sachen Buchhaltung, steuerrechtlichen Bestimmungen oder auch hinsichtlich einzubringendem Kapital.

Die Wahl der Rechtsform orientiert sich daher in erster Linie an Umfang und Geschäftsfeld des zu gründenden Unternehmens - dabei bringen die unterschiedlichen Rechtsformen sowohl Vorteile als auch potenzielle Nachteile für das Unternehmen mit sich.

Rechtsformen auf einen Blick

Rechtliche Organisationsform | Merkmale


Die Wahl der Rechtsform ist bei einer Unternehmensgründung häufig schwierig. Damit legen Gründer z.B. fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter ist oder wer die Führung des Unternehmens übernimmt.

Gegenüber Kunden und weiteren Außenstehenden kommuniziert die Rechtsform vor allem die Haftung des Unternehmens. So haften Einzelunternehmen und Personengesellschaften immer persönlich mit dem Privatvermögen der Gründer, während Kapitalgesellschaften in der Regel nur beschränkt haften müssen.

Die gängigste Rechtsform bei neu gegründeten Unternehmen in Deutschland ist das Einzelunternehmen - das bedeutet, eine Person gründet ein Unternehmen allein, ohne einen weiteren Geschäftsführer.

Neben dem Einzelunternehmen können Unternehmer in Deutschland bei der Gründung außerdem zwischen den Personen- und den Kapitalgesellschaften entscheiden.

Personengesellschaften auf einen Blick:

  • OHG: Offene Handelsgesellschaft
  • GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • KG: Kommanditgesellschaft
  • PartG: Partnerschaftsgesellschaft

Kapitalgesellschaften auf einen Blick:

  • UG: Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rechtsformen in Deutschland

Rechtliche Organisationsform | Merkmale


Die Rechtsformen geben die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, in denen ein Unternehmen tätig wird. Für Gründer bringt die Wahl der richtigen Rechtsform nicht nur persönliche, sondern ebenfalls finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen mit sich.

Von der Wahl der passenden Rechtsform hängt z.B. ab, wie viel Eigenkapital zur Gründung benötigt wird, welche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten ein Unternehmen erfüllen muss oder wie hoch die Kreditwürdigkeit von Banken eingestuft wird.

Jedes Unternehmen in Deutschland hat eine bestimmte Rechtsform. Eine Firma ohne Rechtsform gibt es nicht. Sobald die Gründung offiziell gemacht und das Unternehmen angemeldet wird, stehen Gründer vor der Qual der Wahl und müssen sich für die richtige Rechtsform entscheiden.

Sofern bei Gründung keine Angaben zur Rechtsform gemacht werden, gehen die Behörden in der Regel immer von einem Einzelunternehmen (bei Allein-Gründung) oder von einer GbR (bei Team-Gründung) aus.

Einzelunternehmen

Rechtliche Organisationsform | Aspekte der Rechtsform


Die meisten Unternehmensgründer in Deutschland entscheiden sich für das Einzelunternehmen. Das liegt auch daran, dass gar keine klassische Gründung nötig ist:

  • Bei Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit entsteht immer automatisch ein Einzelunternehmen.

Einzelunternehmer sind immer auch alleinige Geschäftsführer ihres Betriebes. Gründer haften unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen und müssen je nach Tätigkeit Gewerbe-, Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer abführen.

Personengesellschaften

Rechtliche Organisationsform | Aspekte der Rechtsformen


Personengesellschaften (PersG) in Deutschland werden gegründet, damit sich Unternehmer zusammenschließen können.

  • Dazu werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt, die ein gemeinsames Ziel verwirklichen möchten.

Während es sich bei den Gesellschaftern einer PersG sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln kann, ist die Personengesellschaft selbst keine juristische Person.

OHG: Offene Handelsgesellschaft

Zur Gründung einer OHG schließen sich immer mindestens zwei Gesellschafter zum gemeinschaftlichen Handelsgewerbe zusammen. Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft haften unbeschränkt und mit ihrem gesamten Vermögen - ein Nachteil, den die OHG für Gründer mit sich bringt.

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GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt als Ursprung der Personengesellschaften in Deutschland. Sie ist als Unternehmen einfach zu gründen und darf zu jedem rechtlich erlaubten Zweck geschlossen werden.

Die GbR unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), kann jedoch niemals Kaufmannseigenschaft erlangen. Sobald ein Handelsgewerbe ausgeübt wird, wandelt sich die GbR automatisch zur OHG um.

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KG: Kommanditgesellschaft

Unter der KG lässt sich eine Sonderform der OHG verstehen. Unterschiede bei der Unternehmensgründung liegen vor allem bei den Regelungen für die Gesellschafter. So setzt sich eine KG aus mindestens zwei Gesellschaftern, davon ein Komplementär und ein Kommanditist, zusammen.

Während Komplementäre ein Unternehmen leiten, steuern Kommanditisten in der Regel nur ihre finanziellen Mittel bei.

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PartG: Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) entsteht, wenn sich Angehörige der Freien Berufe in Deutschland zusammenschließen möchten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Personengesellschaften führt eine PartG kein Handelsgewerbe aus.

Mit einer Partnerschaftsgesellschaft können sich Freiberufler wie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte einfach zusammenschließen, ohne dass sie dabei einen gemeinschaftlichen Geschäftszweck verfolgen müssen.

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Kapitalgesellschaften

Rechtliche Organisationsform | Aspekte der Rechtsformen


Kapitalgesellschaften (KapG) werden aus dem Zusammenschluss von Personen zur Umsetzung eines unternehmerischen Zwecks gegründet. Eine Kapitalgesellschaft ist im Gegensatz zu einer klassischen Personengesellschaft immer haftungsbeschränkt.

Kapitalgesellschaften werden durch das Handelsgesetzbuch (HGB) reguliert und müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Zudem sieht der Gesetzgeber eine Kapitaleinlage vor. Diese variiert je nach Gesellschaftsform zwischen einem Euro und 50.000 Euro.

UG: Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gilt als kleine Schwester der GmbH und wird auch gerne 1-Euro-GmbH genannt. Das liegt am geringen Stammkapital von nur einem Euro, welches zur Gründung einer UG benötigt wird.

Aufgrund des geringen Kapitals sowie der Haftungsbeschränkung entscheiden sich häufig jüngere Gründer für die UG. Diese Rechtsform ist vor allem spannend, da sie im Lauf der Zeit unter bestimmten Voraussetzungen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden kann.

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GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zur Gründung eines neuen Unternehmens entscheiden sich viele Personen in Deutschland für die GmbH. Diese wird in der Regel von mehreren Gesellschaftern mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro gegründet.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann allerdings auch von nur einer Person ins Leben gerufen werden.

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Fragen und Antworten

In Deutschland besteht für die Unternehmensgründung bei gewerblichen Unternehmen im Regelfall die Wahl zwischen den folgenden Varianten - das heißt, zur Wahl stehen grundsätzlich die folgenden Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Mischformen (z. B. GmbH & Co. KG)

Von Rechtsform wird gesprochen, weil es die rechtliche Organisationsform ist, der das Unternehmen in Sachen Gesetzgebung und Teilnahme am Wirtschaftsleben unterliegt. Die Gesetzgebung sieht für die unterschiedlichen Rechtsformen auch unterschiedliche Pflichten und Regelungen vor, beispielsweise in Sachen Buchhaltung, steuerrechtlichen Bestimmungen oder auch beim einzubringenden Kapital.

In Deutschland gibt es insgesamt elf verschiedene Rechtsformen, die sich aufteilen lassen auf Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind: das Einzelunternehmen selbst, die stille Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Kapitalgesellschaften sind: die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die eingetragene Genossenschaft (eG).

Darüber hinaus gibt es noch kombinierte Rechtsformen wie die GmbH & Co. KG.

Immer wieder relevant und beliebt in Deutschland sind aber vor allem die folgenden Unternehmensformen:

  • Einzelunternehmen
  • OHG: Offene Handelsgesellschaft
  • GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • KG: Kommanditgesellschaft
  • PartG: Partnerschaftsgesellschaft
  • UG: Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Welche Rechtsform die beste ist, lässt sich nicht pauschalisieren. Fakt ist, dass die meisten Gründer in Deutschland als Einzelunternehmer an den Start gehen. Damit muss das Einzelunternehmen jedoch nicht gleich die beste der vielen Rechtsformen sein.

Bei der Neugründung eines Unternehmens sollte die Rechtsform individuell von konkreten Faktoren abhängig gemacht werden. Möchten die Gründer nicht selbst haften, empfiehlt sich z.B. eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft wie die UG oder die GmbH.

Bei bestimmten Anforderungen haben die Gründer aber gar keine Wahl der Rechtsform. Möchten mehrere Dienstleister wie Anwälte und Steuerberater ein gemeinsames Unternehmen gründen, bzw. sich zusammenschließen, ohne dabei einen gemeinschaftlichen Zweck zu verfolgen, bleibt nur die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Option.

Die perfekte Rechtsform im Allgemeinen gibt es nicht. Man sollte die Wahl der Rechtsform immer an individuelle Bedürfnisse und Vorhaben anpassen, um Hürden und Komplikationen zu vermeiden.

Quellen