Steuern in Deutschland einfach erklärt

Einkünfte aus selbstständigen und unternehmerischen Tätigkeiten dürfen nicht eins zu eins einbehalten werden. Für Unternehmen in Deutschland fallen Steuern an, die sich je nach Rechtsform und Firmengröße aus unterschiedlichen Besteuerungen zusammensetzen.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Diese 3 Steuerarten gibt es für Unternehmen

Steuerrecht | Unternehmensbesteuerung | Steuerarten


Wer in Deutschland in die Selbstständigkeit startet und ein eigenes Unternehmen gründet, der kommt um das Thema "Steuern" nicht herum. Denn hierzulande müssen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen anteilige Summen ihrer Einnahmen abgeben. Selbstständige und Unternehmer sind dazu verpflichtet, Abgaben an Staat, Länder oder Gemeinden zu entrichten.

Die Steuern für Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Steuern auf den Ertrag: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer

  • Steuern auf den Verbrauch: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer

  • Steuern auf die Substanz: Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es ist essenziell, dass sich Gründer bereits zu Beginn des Unternehmertums mit Steuern befassen, denn diese sind ein großer Teil der finanziellen Belastungen, die auf Selbstständige zukommen.

  • Welche Steuern konkret für welches Unternehmen anfallen, hängt in der Regel stark vom Individualfall ab.

  • Die Rechtsform ist dabei häufig der entscheidende Punkt.

Darüber hinaus ist beispielsweise auch entscheidend, ob Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden oder ob ein Einzelunternehmer eine Solo-Selbstständigkeit ausführt.

Damit frische Unternehmer von Beginn an auf der sicheren Seite sind und böse steuerliche Überraschungen vermeiden können, lohnt sich auch bei niedrigeren Einnahmen bereits früh ein kompetenter Steuerberater an der Seite. Steuern für Unternehmen sind schließlich ein äußerst komplexes Thema.

Gründer brauchen sich dabei auch keine Sorgen über zu hohe Kosten für die Beratung machen, die Gebühren können nämlich zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Ertragsteuern für Unternehmen

Die Ertragsteuern, die ein Unternehmen an das Finanzamt abführen muss, werden auf die gesamten Einkünfte im Rahmen einer definierten Zeitspanne erhoben. Zu den sogenannten Ertragsteuern zählen alle Steuern für Unternehmen, die Einkommen bzw. Gewinn versteuern.

  • In der Regel sind das vorwiegend die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer.

Verbrauchsteuern für Unternehmen

Die Verbrauchsteuer gilt als eine indirekte Steuerart, welche für Gebrauch oder auch Verbrauch von bestimmten einzelnen Waren erhoben wird. Sie muss vom Endverbraucher eines Produktes oder einer Ware bezahlt werden und belastet somit das Einkommen und das Vermögen eines Verbrauchers.

  • Unternehmen weisen diese Steuer auf Rechnungen z.B. als Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer aus und müssen ebendiese dann auch an das Finanzamt abführen.

Substanzsteuern für Unternehmen

Die Substanzsteuern gelten als Steuern für Unternehmen, bei denen ein gewisses, bestehendes Vermögen besteuert wird. So kann die Substanzsteuer beispielsweise auf den Besitz von verschiedensten Vermögensgegenständen erhoben werden.

  • Zu den gängigen Substanzsteuern für Unternehmen zählen vor allem die Grund- und Vermögensteuern.

  • Auch die sogenannte Schenkung- und Erbschaftsteuer zählt zu den Substanzsteuern – sie fällt allerdings nur in seltenen Fällen für Unternehmen an.

Wichtige Ertragsteuern

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Die Ertragsteuern fallen im Rahmen der Unternehmensbesteuerung – wie der Name schon vermuten lässt – auf alle Erträge an. Besonders wichtige Steuern sind dabei die Einkommen-, die Körperschaft-, die Gewerbe- und die Lohnsteuer.

Die Ertragsteuern im Überblick:


Einkommensteuer (ESt)

Die Einkommensteuer ist nicht nur Selbstständigen, sondern auch Angestellten ein geläufiger Begriff. Mit ihr werden alle Einkünfte versteuert. Im Rahmen eines Unternehmens bedeutet dies:

  • Mit der Einkommensteuer werden alle betrieblichen Einnahmen besteuert.

Für Selbstständige sowie Unternehmen gilt dabei weder der Umsatz noch der Brutto-Gewinn, sondern in der Regel immer der Gewinn minus abzugsfähiger Betriebsausgaben, wie z.B. Versicherungen oder Personalkosten.

Grundsätzlich muss die Einkommensteuer einmal pro Kalenderjahr abgeführt werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen wie Einzelunternehmen als auch für Personengesellschaften wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Je nach Einnahmen steigt auch der Steuersatz, den ein Unternehmen an Einkommensteuer abführen muss:


Körperschaftsteuer (KSt)

Im Gegensatz zu den natürlichen Personen und den Personengesellschaften müssen Kapitalgesellschaften wie z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die sogenannte Körperschaftsteuer abführen.

  • Es handelt sich dabei sozusagen um die Einkommensteuer für Körperschaften.

Körperschaften bestehen in Deutschland aus einer Vereinbarung und einem Zusammenschluss von mehreren (mindestens) zwei Personen, welche mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen.

In Deutschland zahlen alle Unternehmen, die zur Abführung der Körperschaftsteuer verpflichtet sind, denselben Prozentsatz:

  • Dieser liegt nach § 23 Abs. 1 KStG bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

  • Hinzu kommen dann noch 5,5 Prozent an Solidaritätszuschlag.


Gewerbesteuer (GewSt)

Sowohl die Einzelunternehmen als auch alle Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland unterliegen der Gewerbesteuer. Die einzige Ausnahme bilden freiberuflich tätige Selbstständige, die gemäß § 18 Abs. 1 EStG Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen – sie müssen keine Gewerbesteuer abführen.

Wer jedoch zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist und über einen entsprechenden Gewerbeschein verfügt, der muss laut § 11 Abs. 1 GewStG ab einem Ertrag von insgesamt 24.500 Euro pro Jahr die Gewerbesteuer zahlen.

  • Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird die Besteuerungsgrundlage von 3,5 Prozent sowie ein individueller Hebesatz der entsprechenden Gemeinde oder Kommune herangezogen.

  • Die Rechnung lautet: Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz (200 bis 900 Prozent) = zu zahlende Gewerbesteuer.


Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Steuer, die das Unternehmen selbst an das Finanzamt zahlen muss, zumindest gilt sie nicht als steuerliche Belastung. Diese wird nämlich nur dann fällig, wenn Mitarbeiter beschäftigt und monatlich mit einem Lohn bezahlt werden.

  • Unternehmen sind nach § 38 Abs. 1 EStG verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und den Angestellten den Netto-Lohn auszuzahlen.

  • Die einbehaltene Lohnsteuer muss dann an das Finanzamt abgeführt werden.

Wichtige Verbrauchsteuern

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Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuerart, welche lediglich auf bestimmte, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Waren anfällt.

Die wesentlichen Steuern für Unternehmen sind hierbei:

  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer


Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer zählt mit zu den wichtigsten Formen der Steuerbelastung für Selbstständige und Unternehmen.

Jeder, der in Deutschland einen Umsatz von mindestens 22.000 Euro jährlich erwirtschaftet und auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG verzichtet, der muss auch Umsatzsteuer (häufig aus Verbrauchersicht als Mehrwertsteuer deklariert) auf seinen Rechnungen angeben und diese an das Finanzamt abführen.

  • Je nach Dienstleistung oder Ware liegt der Umsatzsteuersatz in Deutschland bei 7 oder 19 Prozent.

  • Für Lebensmittel gilt beispielsweise der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können vor allem von der Option des Vorsteuerabzugs profitieren und die 19 Prozent (oder eben 7 Prozent) Steuern, die sie z.B. für die Rechnung eines Lieferanten zahlen mussten, vollständig zurückerstattet bekommen.

  • Im B2B-Business (also bei Geschäften zwischen Unternehmen) ist die Umsatzsteuer ein ergebnisneutraler und durchlaufender Posten.


Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer wird – wie es der Name bereits verrät – fällig, sobald ein Unternehmen ein Grundstück erwirbt. Sie ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben.

  • Der höchste Grunderwerbsteuersatz in Deutschland liegt derzeit bei 6,5 Prozent, z.B. in Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein.

  • Der niedrigste Satz liegt momentan bei 3,5 Prozent im südlichen Bundesland Bayern.

Substanzsteuern für Unternehmen

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Mit den Substanzsteuern wird das bestehende Vermögen eines Unternehmens besteuert. Relevante Steuern für Selbstständige können dahin gehend z.B. die Grund- sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer sein.


Grundsteuer (GrSt)

Grundsteuern fallen für alle Unternehmen an, die eigene Grundstücke besitzen. Der entsprechende Steuersatz wird von der zuständigen Gemeinde oder Kommune erhoben und ist abhängig von dem jeweils gültigen Hebesatz.

  • Laut § 1 GrStG kann eine Gemeinde darüber entscheiden, ob auf den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer erhoben wird.

  • Mit der zum 01. Januar 2025 eintretenden Grundsteuerreform ändern sich die Berechnungsgrundlagen ab diesem Zeitpunkt deutschlandweit.


Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in der Regel eher seltener relevant für Unternehmen. Sie fällt nur in Ausnahmefällen an und gilt demnach nicht als regelmäßige steuerliche Ausgabe.

Welches Unternehmen muss welche Steuern abführen?

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Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen in Deutschland die Einkünfte je nach Rechtsform unterschiedlich versteuern muss. Die Höhe der zu zahlenden Sätze hängt von Umsatz und Gewinn eines Unternehmens ab und lässt sich nicht allgemein festsetzen.

  • Betrachtet man den Durchschnitt hierzulande, dann liegen die steuerlichen Belastungen für Selbstständige und Unternehmen bei etwas über 30 Prozent des Gesamtgewinns.

  • Einige Unternehmen mit besonders hohen Einnahmen zahlen sogar bis zu 45 Prozent Steuern auf ihre Einnahmen. Bei diesem Steuersatz spricht man auch von der sogenannten Reichensteuer.

Die Besteuerung setzt sich vor allem aus den gängigsten Steuern wie der Einkommen-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer zusammen. Für Personen- und Kapitalgesellschaften fallen jedoch andere, teilweise zusätzliche Steuerbelastungen an.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen gilt als beliebteste deutsche Rechtsform, da es vor allem für kleinere Betriebe steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.

Diese Steuern zahlen Einzelunternehmer:

  • Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (sofern eine Kirchenmitgliedschaft besteht)
  • Umsatzsteuer (wenn die sogenannte Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen wird)
  • Gewerbesteuer (sofern ein Selbstständiger nicht freiberuflich tätig ist)

Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften in Deutschland zählen unter anderem die GbR, die KG oder auch die OHG.

Diese Unternehmen müssen folgende Steuern zahlen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Lohnsteuer (sofern Mitarbeiter beschäftigt werden)

Kapitalgesellschaften

Sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG) als auch die Aktiengesellschaft (AG) zählen zur Rechtsform der Kapitalgesellschaften.

Diese müssen in Deutschland folgende Steuern an das Finanzamt abführen:

  • Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer (sofern der Umsatz über 22.000 Euro liegt)
  • Gewerbesteuer

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Fragen und Antworten

Die Steuerbelastung für Unternehmer und Selbstständige hängt in Deutschland stark von den Einnahmen und der Rechtsform des Unternehmens ab. Grundsätzlich liegt die Untergrenze bei 14 Prozent und der reguläre Spitzensteuersatz bei 42 Prozent.

Unternehmer, die ein Einkommen von mehr als 278.000 Euro jährlich erzielen, müssen die sogenannte Reichensteuer zahlen und insgesamt 45 Prozent ihrer Einkünfte an das Finanzamt abführen. Von den 278.000 Euro brutto würden also nur noch 152.900 Euro netto bleiben.

Die Besteuerung auf den jeweiligen Gewinn eines Unternehmens ist individuell, es gilt keine allgemeine Regelung für alle Unternehmensformen.

Einzelunternehmer müssen ihren Jahresgewinn mit ihrem regulären Einkommensteuersatz besteuern. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH und der UG wird auf den ermittelten Jahresüberschuss eine Körperschaftsteuer von aktuell 15 Prozent erhoben.

Bei Personengesellschaft wie der GbR, der KG und der OHG hingegen müssen die entsprechenden Gesellschafter ihre Einkünfte mit ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuern.

Die Unternehmenssteuern in Deutschland setzen sich hauptsächlich zusammen aus: Einkommensteuer, Umsatz- oder Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Lohnsteuer.

Welches Unternehmen welche Steuern zahlen muss, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Auch Ausnahmesituationen sind von Unternehmensform zu Unternehmensform verschieden.

Quellen