Degressive Abschreibung

Degressive Abschreibung einfach erklärt

Die (geometrisch) degressive Abschreibung, auch degressive AfA, ist die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen und wird nach einem gleichbleibenden Prozentsatz von den Anschaffungskosten berechnet.

Degressive Abschreibung - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Die degressive Abschreibung, auch Buchwertabschreibung, stellt das Gegenstück zur linearen Abschreibung dar. Im Unterschied zu dieser wird bei der degressiven Abschreibung anstelle eines fixen Betrags ein prozentualer Abschreibungsanteil herangezogen.

  • Die lineare Abschreibung ist die steuerliche Absetzmethode von abnutzbarem Anlagevermögen, bei der die Abschreibungsbeträge über die Anschaffungskosten in gleichbleibenden Jahresbeträgen auf die jeweilige Nutzungsdauer verteilt werden.

  • Die degressive Abschreibung wird mit folgender Formel berechnet: Abschreibungssatz = Abschreibungsbetrag x Buchwert des Vorjahres.

  • Bei der degressiven Abschreibung verringert sich die Bemessungsgrundlage jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Am Ende der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert bestehen und wird bis auf 1 Euro Erinnerungswert abgeschrieben.

  • Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter kann den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen entnommen werden.

Degressive Abschreibung: Erklärung


Degressiv abgeschrieben werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nicht begünstigt im Zuge dieser steuerlichen Abschreibungsmethode sind:

  • Gebäude
  • Grund und Boden
  • Umlaufvermögen
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Software)

Bei der degressiven Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge für die betroffenen Wirtschaftsgüter von Jahr zu Jahr der Nutzungsdauer kleiner. Daher wird auch von der fallenden Abschreibung gesprochen.

In den ersten Jahren der Nutzungsdauer führt die degressive Methode zu höheren Abschreibungen und damit für diesen Zeitraum zu einer entsprechend höheren finanziellen Entlastung.

Die degressive Abschreibung gehört, ebenso wie die lineare Abschreibung, zur Methode der planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 3 HGB.

 

Voraussetzungen


Laut aktuellem Stand der Gesetzgebung ist die degressive Abschreibung steuerlich nicht mehr zulässig. Gemäß § 7 Abs. 2 EStG ist sie nur mehr für folgende Anlagegüter vorgesehen:

  • Die degressive Abschreibung darf gemäß EStG nur für bewegliche Wirtschaftsgüter angewandt werden, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt wurden.


Einkunftsarten

Damit eine degressive Abschreibung vorgenommen werden kann, müssen bestimmte Einkunftsarten vorliegen:

  • Grundsätzlich ist die Abschreibung an eine betriebliche Einkunftsart gebunden.

  • Konkret müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft vorliegen.

Keine degressive Abschreibung bei bestimmten Einkunftsarten

Die degressive AfA wird bei bestimmten Einkunftsarten nicht angewendet. Konkret betrifft das:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit

Zulässigkeit der degressiven Abschreibungen

Im Jahr 2011 wurde die degressive Abschreibung abgeschafft. Die Rechtslage für 2020 und 2021 wurde im Zuge der Corona-Krise geändert – durch ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz wurde diese Abschreibungsmethode für Unternehmer vorübergehend wieder eingeführt:

  • Die degressive Abschreibung wurde, um den Auswirkungen der Krise entgegenzusteuern, erneut eingeführt.

  • Damit sollte ein zusätzlicher Investitionsanreiz geschaffen werden, um gleichzeitig die durch die Auswirkungen der Krise schwächelnde Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Die degressive Abschreibung konnte bis zum 31.12.2022 unabhängig vom Unternehmensrecht gewählt werden.

Durch Auslaufen der Sonderbestimmungen muss jedoch ab dem 1.1.2023 angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter steuerlich wieder die Abschreibungsmethode angewendet werden, die im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss gewählt wurde.

Einschränkungen bei Art der Abnutzung

Bei Wirtschaftsgütern, die degressiv abgeschrieben werden, sind Ansetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig!

Wie wird degressiv abgeschrieben?


Im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr besteht die Möglichkeit auf ein Wahlrecht:

  • Unternehmer können wählen, welche AfA-Methode sie nutzen, also ob die lineare oder die degressive Abschreibung vorgenommen wird.

Grundsätzlich kann für jedes angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut der Jahre 2020, 2021 und 2022 neu entschieden werden, ob die lineare oder die degressive AfA angewendet wird.

  • Die degressive AfA wird von vielen Unternehmern genutzt, weil die Abschreibungsbeträge jedes Jahr geringer werden, was vor allem für die ersten Nutzungsjahre relevant ist.

Bei der degressiven Abschreibung wird ein Prozentsatz festgelegt, um den sich die Bemessungsgrundlage jährlich verringert:

  • Dazu verwendet man im ersten Jahr die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

  • Ab dem zweiten Jahr wendet man den Prozentsatz auf den restlichen Buchwert des vorherigen Jahres an.

  • Die Bemessungsgrundlage wird stetig verringert, daher sinken auch die Abschreibungsbeträge.

Die Dauer der Abschreibung, über die das Wirtschaftsgut abgeschrieben wird, bleibt bei der degressiven Abschreibung unverändert.

Am Ende der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert bestehen und wird im letzten Jahr der Nutzung auf den restlichen Buchwert abgeschrieben oder bis auf 1 Euro Erinnerungswert vollständig abgeschrieben.

Wechsel der Abschreibungsmethode

Alternativ kann gemäß § 7 Abs. 3 EStG auch während der Nutzungsdauer auf die lineare Abschreibung gewechselt werden.

  • Dieser Wechsel ist für den Zeitpunkt zu empfehlen, zu dem der degressive Abschreibungsbetrag erstmals den linearen Abschreibungssatz unterschreitet, also der Restwert der linearen Abschreibung gleich groß wie jener der degressiven Abschreibung oder kleiner ist.

Vorteil der degressiven Abschreibung


Der Vorteil bei der degressiven Abschreibung ist, dass bei Wirtschaftsgütern mit einer Laufzeit von über 4 Jahren in den Anfangsjahren eine höhere Abschreibung im Gegensatz zur linearen Abschreibung geltend gemacht werden kann, da der Abschreibungsprozentsatz höher ist.

Bei der degressiven Abschreibung wird in den ersten Jahren mehr abgeschrieben und von der Steuer abgesetzt, daher ist am Ende der Nutzungsdauer weniger Abschreibungsvolumen verfügbar.

  • Weil die Abschreibungsbeträge durch die Abhängigkeit des prozentualen Anteils vom Restwert des Vorjahres geringer werden, ist die Wertminderung des betreffenden Anlageguts nicht so hoch, wie bei der linearen Abschreibung.

  • Außerdem mindern die zu Beginn höheren Abschreibungen den Gewinn entsprechend, wobei die dadurch niedrigere Bemessungsgrundlage einiges an Steuern sparen lässt.

Zu beachten:

Unabhängig von den Abschreibungsmethoden kann ein Wirtschaftsgut insgesamt nur einmal steuerlich abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Formel & Berechnung


Der Betrag für die Abschreibung lässt sich bei der degressiven AfA nach folgender Formel berechnen:

  • Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres

Im Jahr der Anschaffung kommen die Anschaffungskosten zum Ansatz anstelle des Buchwerts des Folgejahres.

Einschränkungen bei Höhe der Beträge

Bei der degressiven Abschreibung sind die folgenden Einschränkungen zu beachten:

  • Im Zuge der degressiven AfA darf die Abschreibung höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und

  • nicht mehr als 25 Prozent von Anschaffungskosten oder Restbuchwert ausmachen.

Achtung: Wird einer dieser Grenzwerte oder werden beide überschritten, geht die degressive Abschreibung automatisch in die lineare Abschreibung über!

Degressive Abschreibung: Beispiele mit Abschreibungstabellen


Die Abschreibung sieht anhand der beiden (fiktiven) Beispiele wie folgt aus:


Praxisbeispiel 1 zur degressiven AfA

Am 1.1.2020 schafft ein Unternehmen eine Maschine im Wert von 20.000 Euro und mit einer Nutzungsdauer von 12 Jahren an. Die Maschine wird degressiv abgeschrieben.

Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt wie bei der linearen AfA gleichmäßig auf die 12 Jahre. Der AfA-Satz der linearen Abschreibung errechnet sich wie folgt: 100 Prozent / 12 Jahre = 8,33 Prozent (= linearer Abschreibungssatz).

Für die degressive Abschreibung wird im folgenden Beispiel der zweifache AfA-Satz der linearen Abschreibung angesetzt: 2 × 8,33 Prozent = 16,67 Prozent (= degressiver Abschreibungssatz).

Die degressive Abschreibung wird dann mit diesem Abschreibungssatz für die Nutzungsdauer vorgenommen:

Abschreibungstabelle: Beispiel zur degressiven Abschreibung

Anlagegut mit 20.000 Euro Anschaffungspreis und 12 Jahren geplanter Nutzungsdauer wird über die Nutzungsdauer degressiv abgeschrieben.

Jahr der Nutzungsdauer

Buchwert der Anlage Berechnung Abschreibbetrag Degressiver Abschreibbetrag
1. Jahr 20.000 Euro (Buchwert) 20.000 (Euro) x 16,67 (Prozent) 3.334 Euro
2. Jahr 16.666 Euro (Restbuchwert) 16.666 (Euro) x 16,67 (Prozent) 2.778 Euro
3. Jahr 13.888 Euro (Restbuchwert) 13.888 (Euro) x 16,67 (Prozent) 2.315 Euro
4. Jahr 11.573 Euro (Restbuchwert) 11.573 (Euro) x 16,67 (Prozent) 1.929 Euro
5. Jahr 9.644 Euro (Restbuchwert) 9.644 (Euro) x 16,67 (Prozent) 1.608 Euro
6. Jahr 8.036 Euro (Restbuchwert) 8.036 (Euro) x 16,67 (Prozent) 1.340 Euro
7. Jahr 6.696 Euro (Restbuchwert) 6.696 (Euro) x 16,67 (Prozent) 1.116 Euro
8. Jahr 5.580 Euro (Restbuchwert) 5.580 (Euro) x 16,67 (Prozent) 930 Euro
9. Jahr 4.650 Euro (Restbuchwert) 4.650 (Euro) x 16,67 (Prozent) 775 Euro
10. Jahr 3.875 Euro (Restbuchwert) 3.875 (Euro) x 16,67 (Prozent) 646 Euro
11. Jahr 3.229 Euro (Restbuchwert) 3.229 (Euro) x 16,67 (Prozent) 538 Euro
12. Jahr 2.691 Euro (Restbuchwert) 2.691 (Euro) x 16,67 (Prozent) 449 Euro
Ende der Nutzungsdauer 2.242 Euro (Restbuchwert)    

Anmerkung: Die Beträge sind jeweils gerundet.

Den Buchwert von 20.000 Euro multipliziert man mit 16,67 Prozent. Das Ergebnis von 3.334 Euro wird vom Buchwert subtrahiert und daraus ergibt sich der restliche Buchwert für das zweite Jahr der Abschreibung: 20.000 Euro - 3.334 Euro = 16.666 Euro.

Praxisbeispiel 2: Degressive AfA mit Wechsel zur linearen AfA

Eine Maschine wird am 1.1.2020 zu einem Kaufpreis von 100.000 Euro angeschafft und hat eine geplante Nutzungsdauer von 6 Jahren.

Der lineare Abschreibungsprozentsatz liegt bei 16,67 Prozent (100 Prozent / 6 Jahre = 16,67 Prozent). Der Jahresbetrag der linearen AfA beträgt rund 16.667 Euro (100.000 Euro / 6 Jahre = 16.667 Euro).

Der zweifache AfA-Satz der linearen Abschreibung würde für die degressive Methode ergeben: 2 × 16,67 Prozent = 41,68 Prozent (= degressiver Abschreibungssatz).

Da die degressive Abschreibung mit dem 2,5-fachen Satz der linearen AfA sowie 25 Prozent beschränkt ist, übersteigt der degressive Abschreibungssatz in diesem Fall mit 41,68 Prozent das zulässige Ausmaß – daher wird hier der maximal zulässige Abschreibungssatz von 25 Prozent für die degressive AfA verwendet.

Die degressive Abschreibung wird in diesem Beispiel wie folgt vorgenommen:

Abschreibungstabelle: Beispiel mit Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung

Anlagegut mit 100.000 Euro Anschaffungspreis, 6 Jahren geplanter Nutzungsdauer und einem Wechsel der Abschreibemethode von degressiver zu linearer AfA bei der halben Nutzungsdauer.

Jahr der Nutzungsdauer Buchwert der Anlage Berechnung Abschreibbetrag Degressiver Abschreibbetrag
1. Jahr 100.000 Euro (Buchwert) 100.000 (Euro) x 25 (Prozent) 25.000 Euro
2. Jahr 75.000 Euro (Restbuchwert) 75.000 (Euro) x 25 (Prozent) 18.750 Euro
3. Jahr: Wechsel zur linearen AfA 56.250 Euro (Restbuchwert) 56.250 (Euro) x 16,67 (Prozent) 14.063 Euro
4. Jahr 42.187 Euro (Restbuchwert) 56.250 (Euro) x 16,67 (Prozent) 14.063 Euro
5. Jahr 28.124 Euro (Restbuchwert) 56.250 (Euro) x 16,67 (Prozent) 14.063 Euro
6. Jahr 14.061 Euro
(Restbuchwert)
56.250 (Euro) x 16,67 (Prozent) 14.063 Euro
Ende der Nutzungsdauer 0 Euro (Restbuchwert)   Vollständig abgeschrieben

Anmerkung: Die Beträge sind jeweils gerundet.

Die lineare Abschreibung beträgt in diesem Beispiel im 3. Jahr ebenfalls 14.063 Euro. Berechnet wird die lineare AfA aus dem restlichen Buchwert von 56.250 Euro durch die Restnutzungsdauer von 4 Jahren.

  • Die lineare AfA wird in den Folgejahren höher als die degressive AfA sein.

  • Daher wird das Wahlrecht ausgeübt und die Methode der linearen Abschreibung wird angewendet.

  • Jährlich werden die Beträge in der Höhe von 14.063 Euro abgeschrieben und von der Steuer abgesetzt.

Die degressive Abschreibung war in den ersten zwei Jahren wesentlich höher. Im 1. und 2. Jahr beträgt die degressive AfA in Summe 43.750 Euro. Bei der linearen Abschreibung hingegen würde der Betrag der AfA nur 33.334 Euro (16.667 Euro x 2) ausmachen.

Insgesamt wurde durch die degressive Abschreibung 10.416 Euro mehr in den ersten beiden Jahren, gegenüber der linearen Abschreibung, abgeschrieben und von der Steuer abgesetzt.

  • Daher wird die degressive Abschreibung in diesem Beispiel der linearen Abschreibung zeitlich vorgezogen.

Was ist eine lineare Abschreibung?


Im Unterschied zur degressiven Abschreibung erfolgt diese beim linearen Modell in gleichen Jahresbeträgen.

  • Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten angewendete Abschreibungsmethode.
  • Der Anschaffungswert des Wirtschaftsguts wird dabei über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt.

Am Ende der Abschreibungsdauer ist somit der Wert des Wirtschaftsguts Null oder das Gut bleibt mit einem „Erinnerungseuro“ Restwert so lange im Unternehmen, bis es endgültig ausgeschieden wird. Beim endgültigen Ausscheiden des Wirtschaftsguts wird dann auch der Erinnerungseuro abgeschrieben.

Die lineare AfA kann auf zwei verschiedene Arten berechnet werden – alle Details inklusive Berechnungsformel finden Sie hier:

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Fragen und Antworten

Abschreibungen für Abnutzung (AfA) von Wirtschaftsgütern, bei denen der Prozentsatz konstant bleibt (z.B. 20 Prozent), bezeichnet man als geometrisch-degressive Abschreibung.

Bei der degressiven Abschreibung, auch Buchwertabschreibung oder fallende Abschreibung, wird statt mit einem fixen Betrag, mit einem prozentualen Abschreibungsanteil abgeschrieben.

Die degressive Abschreibung wurde 2011 abgeschafft. Durch die Corona-Krise 2020 und das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 wieder eingeführt.

Seit dem 1.1.2023 muss für angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter wieder die Abschreibungsmethode angewendet werden, welche im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss gewählt wurde.

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird in gleichbleibenden Prozentsätzen vom jeweiligen Buchwert abgeschrieben:

  • Es wird ein konstanter Prozentsatz festgelegt (z.B. 20 Prozent), um den sich die Bemessungsgrundlage jährlich verringert, daher sinken auch die Abschreibungsbeträge.

Im ersten Jahr werden für die degressive Abschreibung die Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet. Ab dem zweiten Jahr wird der Prozentsatz auf den restlichen Buchwert des vorangegangenen Jahres angewendet.

Quellen