Neue Zusammenfassende Meldung

Übersicht

Die Zusammenfassende Meldung ist grundsätzlich von allen Unternehmern, egal ob Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer, an das Finanzamt abzugeben. Sie beinhaltet:

  • alle Einnahmen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen aus der Einnahmenüberschussrechnung
  • alle Rechnungen aus ig Lieferungen oder Leistungen aus der Faktura (nicht aber Lieferscheine oder Angebote)

Als Datum ist immer das Rechnungsdatum relevant (nicht wie bei EÜ-Rechnern normalerweise: das Datum der Zahlung!)

Die Vorberechnung für eine Periode kann beliebig oft durchgeführt werden. Nachdem die Meldung beim Finanzamt eingebracht wurde, sollte dies über die Funktionalität Daten an das Finanzamt übermitteln vermerkt werden. Dadurch wird diese Meldung entsprechend gekennzeichnet.

Korrekturen zu bereits durchgeführten Meldungen müssen direkt in ELSTER durchgeführt werden. Siehe Details unter Zusammenfassende Meldungen Storno Check

Zusammenfassende Meldung

Die Berechnung der Zusammenfassenden Meldung wird mit folgenden Parametern gestartet:

  • für Jahr: zwingend anzugeben ist das Jahr der Meldung. In Abhängigkeit davon werden die Jahreseinstellungen geladen und angezeigt.
  • für Quartal: bei gewählter Jahreseinstellung Meldungsintervall: pro Quartal muss das gewünschte Quartal angegeben werden. Bei Meldungsintervall: pro Monat ist dieses Feld leer zu lassen.
  • für Monat: bei gewählter Jahreseinstellung Meldungsintervall: pro Monat muss das gewünschte Monat angegeben werden. Bei Meldungsintervall: pro Quartal ist dieses Feld leer zu lassen.
  • Alle weiteren Daten dieses Eingabebereichs werden von der Jahreseinstellung des gewählten Jahres übernommen.
  • Belege: nach erfolgreicher Berechnung wird die Anzahl der inkludierten Belege angezeigt.

Nachdem die Schaltfläche Berechnen gedrückt wurde, werden alle Belege, die in den angegebenen Zeitraum fallen, in die Berechnung mit einbezogen.

Spezialfall Quartalsweise Meldung

Innergemeinschaftliche Lieferungen, die in den ersten beiden Monaten des Meldezeitraumes ausgeführt worden sind, sind in der ZM für diesen Zeitraum zu melden, unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, die im letzten Monat des Meldezeitraumes ausgeführt worden sind, ist auf den Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung abzustimmen.

  • Wird die Rechnung für diese Lieferung noch in diesem Monat ausgestellt, so ist die Meldung in diesem Meldezeitraum vorzunehmen.
  • Wird die Rechnung für diese Lieferung erst nach Ablauf des Meldezeitraumes ausgestellt, so hat die Meldung im nächsten Meldezeitraum zu erfolgen.

Beim Dreiecksgeschäft sind die Lieferungen des Erwerbers an den Empfänger in jenem Meldezeitraum anzugeben, in dem die Steuerschuld für diese Lieferungen entstanden ist.

Berechnung

Berechnet werden folgende Daten:

  • Ausgangsrechnungen, die innergemeinschaftlich erzielt wurden.
  • Rechnungen aus der Faktura, die innergemeinschaftlich erzielt wurden und abgeschlossen sind.
  • Einnahmen aus der Registrierkassa, die innergemeinschaftlich erzielt wurden.

Alle Daten werden gemäß den Belegen selektiert und pro Kunde summiert erstellt.

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Hinzufügen / Ändern von Einträgen

In folgenden Fällen haben Sie die Möglichkeit neue ZM-Einträge hinzuzufügen oder bestehende zu ändern:

  • Sie haben Geschäftsfälle, die in FreeFinance nicht erfasst werden
  • Sie haben Spezialfälle, wie Dreiecksgeschäft, die in FreeFinance nicht erfasst werden
  • Sie müssen die Beträge Aufgrund von Rücksendungen, Gutschriften, etc, die nicht in FreeFinance erfasst wurden ändern

Ist einer der Fälle zutreffend kann:

  • entweder über die Schaltfläche Hinzufügen neue Daten eingetragen werden
  • oder über das Bearbeiten-Symbol bei der jeweiligen Zeile zu ändern

Daten an Finanzamt übermittelt

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Daten der Zusammenfassenden Meldung ans Finanzamt zu übermitteln (Übermittlungsart):

  • Manuell (selbst) ans Finanzamt melden: Der Unternehmer meldet die ZM-Daten gemäß Aufstellung selbst durch Eingeben der Daten in ELSTER
  • Direkt an ELSTER senden: FreeFinance übernimmt die Übermittlung der berechneten ZM-Daten an das Finanzamt. 
  • Übermittlungsdatum: geben Sie das Datum der Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung an das Finanzamt ein.
  • Akzeptieren: Haken Sie dieses Kontrollkästchen an um zu bestätigen, dass Sie die Daten kontrolliert haben und Sie die Übermittlung separat über Elster oder mittels händisch ausgefülltem Formular durchgeführt haben.

Nach Drücken der Schaltfläche Speichern wird die aktuelle Meldung als übertragen markiert.

Automatische Übermittlung

Damit die automatische Übermittlung durchgeführt werden kann müssen folgende Daten eingegeben werden: Finanz- Grundeinstellung:

  • Finanzamt
  • Steuernummer

 

Belege, die in der Meldung enthalten sind

Nach Auswahl der Schaltfläche "Belege anzeigen" wird dieser Bereich angezeigt. Diese Auswertung zeigt eine Übersicht über alle in der Zusammenfassenden Meldung inkludierten Belege.

Die Gruppierung der Belege erfolgt in erster Linie nach der Art (Einnahme oder Rechnung) bzw. nach den Belegtypen.

Details zu den einzelnen Belegen können durch Klick auf das Lupensymbol angezeigt werden.

Schaltflächen

  • Berechnen: zur Berechnung der Zusammenfassenden Meldung
  • Hinzufügen: zum manuellen Hinzufügen von ZM-Einträgen, die nicht im System vorhanden sind
  • Abschließen: Abschließen bzw. direkt übertragen der ZM an das Finanzamt. Dies ist nur möglich, wenn mindestens eine (1) Zeile verfügbar ist.