Das Einzelunternehmen ist die gängigste Rechtsform für frische Unternehmensgründer. Es entsteht automatisch bei Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit oder eines Gewerbes:
- Wie der Name schon verrät, sind alle Unternehmen, die von einer Einzelperson gegründet und geführt werden, Einzelunternehmen.
- Der Einzelunternehmer kann zwar Mitarbeiter in seinem Betrieb beschäftigen, gilt jedoch als alleiniger Geschäftsführer.
Da der Begriff Einzelunternehmen so nicht im Gesetz definiert ist, haben Gründer die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Einzelunternehmer sind sehr häufig Freiberufler oder Kleingewerbetreibende.