Materialgemeinkosten

Materialgemeinkosten ⇒ Definition & Erklärung

Die Materialgemeinkosten (MGK) spielen im Bereich der Kostenrechnung eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.

Materialgemeinkosten - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

Definition: Materialgemeinkosten (MGK) sind Kosten, die sich nicht direkt einem spezifischen Produkt oder einer Dienstleistung zuordnen lassen.
Funktion: Die MGK sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtmaterialkosten, die auf die Kostenträger – in unserem Fall die unterschiedlichen Produktgruppen – verteilt werden und beeinflussen die Berechnung der Selbstkosten eines Produktes.
Materialgemeinkostenzuschlagssatz: Materialkosten wie die Energiekosten können nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden. Daher erfolgt die Berechnung mithilfe des Materialgemeinkostenzuschlagssatzes. Er ermöglicht die Verteilung der MGK auf die verschiedenen Produkte.
Bestimmungen: Die Bewertungsmaßstäbe für die Materialgemeinkostenzuschläge sind in § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB geregelt.
Beispiele: Einige Beispiele für MGK sind Lagerkosten, Versicherungskosten, Personalkosten und Kosten für Umweltauflagen.

Was sind Materialgemeinkosten?

Die Materialgemeinkosten (kurz MGK) repräsentieren eine spezielle Kostenart im Rechnungswesen.

Ihre Besonderheit:

  • Sie lassen sich nicht direkt einem spezifischen Produkt oder Kostenträger zuordnen.

Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtmaterialkosten, welche sich in Materialgemeinkosten und Materialeinzelkosten gliedern.

Die Materialeinzelkosten sind direkt einem Produkt zuzuordnen.

  • Sie fallen konkret für die Herstellung eines bestimmten Produktes an und sind damit klar abgrenzbar.

  • Diese Einzelkosten umfassen insbesondere die Kosten für Roh-Material, Herstellung und Hilfsstoffe.

  • Die Materialgemeinkosten hingegen verteilen sich auf verschiedene Produkte und bedürfen einer differenzierten Kalkulation.

Ein klassisches Beispiel für Materialgemeinkosten sind die Lagerkosten.

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe müssen gelagert werden, bevor sie in der Produktion zum Einsatz kommen.

  • Diese Lagerung verursacht Kosten, die sich nicht auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern allen Produkten gemeinsam zuzurechnen sind.

  • Daher zählen sie zu den Gemeinkosten und nicht zu den Einzelkosten.

Die Relevanz der Materialgemeinkosten ist groß:

  • Sie beeinflussen die Berechnung der Materialkosten eines Produktes und wirken sich damit direkt auf die Preisgestaltung und Rentabilität aus.

  • Dabei werden sie nach einem bestimmten Materialgemeinkostenzuschlagssatz auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt.

  • Sie tragen zur Planung von Investitionen bei und unterstützen das Unternehmen dabei, wirtschaftliche Situationen besser einschätzen zu können.

Materialgemeinkostenzuschlagssätze

Die Materialgemeinkostenzuschlagssätze (MGKZ) spielen eine zentrale Rolle in der Kostenträgerrechnung. Sie sind das Instrument, mit dem die Materialgemeinkosten auf die verschiedenen Produkte verteilt werden. Dabei müssen sie natürlich angemessen und realistisch sein.

Wie aber sind diese Zuschläge gesetzlich geregelt und wie berechnet man sie?

  • Die gesetzliche Grundlage für die Materialgemeinkostenzuschlagssätze findet sich in § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB.

  • Dort ist festgelegt, dass die Materialgemeinkostenzuschlagssätze angemessen sein müssen und stets im Hinblick auf die Bilanz des Unternehmens betrachtet werden sollten.

  • Eine genaue Prozentzahl wird hier nicht vorgegeben – es ist Aufgabe des Unternehmens, diese angemessenen Sätze zu ermitteln.

Welche Materialgemeinkosten gibt es?

Die Materialgemeinkosten sind vielseitig und können in vielen verschiedenen Bereichen entstehen. Grundsätzlich handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Lagerung und Verarbeitung von Materialien stehen, aber nicht direkt einem einzelnen Produkt zugeordnet werden können.

Beispiele für Materialgemeinkosten:

  • Lager- und Büromieten: Die Miete für Räumlichkeiten, in denen Materialien gelagert oder Bürotätigkeiten ausgeführt werden, fallen unter die Materialgemeinkosten.
  • Transport- und Logistikkosten: Kosten für die Anlieferung von Materialien sowie für deren innerbetriebliche Logistik sind ebenfalls MGK.

  • Abschreibungen auf Lagereinrichtungen und Gebäude: Die jährliche Wertminderung von Gebäuden und Lagereinrichtungen zählt auch zu den Materialgemeinkosten.

  • Versicherungskosten: Die Kosten für die Versicherung von Lagern, Gebäuden und Materialien fallen ebenfalls unter MGK.

  • Betriebskosten: Kosten für Heizung, Strom und Wasser, die für die Lagerung und Verarbeitung von Materialien anfallen, zählen als Materialgemeinkosten.

  • Gehälter und Löhne: Auch Personalkosten können MGK sein. So fallen z. B. die Gehälter von Mitarbeitern im Einkauf, in der Lagerverwaltung oder im Vertrieb unter diese Kategorie, da ihre Arbeit nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden kann.

  • Materialprüfkosten: Bevor Materialien in der Produktion verwendet werden, müssen sie oft auf Qualität und Einhaltung der Spezifikationen geprüft werden. Die damit verbundenen Kosten sind ebenfalls Materialgemeinkosten.

  • Kosten für Umweltauflagen: Ein Unternehmen kann gesetzlich dazu verpflichtet sein, bestimmte Umweltauflagen einzuhalten, wie beispielsweise die Entsorgung von Abfallstoffen oder die Filterung von Emissionen.

Die Herausforderung besteht darin, die Materialgemeinkosten korrekt zu ermitteln und angemessen auf die Kostenträger, also die Produkte, zu verteilen. Hierbei hilft eine detaillierte Kostenrechnung.

  • Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Betriebswirtschaftslehre und ermöglicht eine genaue Ermittlung der Materialkosten pro Produkt.

Materialgemeinkosten berechnen

Der wichtigste Schritt bei der Berechnung der Materialgemeinkosten (MGK) ist zunächst, zu identifizieren, welche Kosten überhaupt als MGK gelten. Sobald diese Kosten identifiziert sind, werden sie für einen bestimmten Zeitraum zusammengerechnet.

  • Diese Summe stellt die Materialgemeinkosten dar.

Der nächste Schritt besteht darin, den Materialgemeinkostenzuschlag zu berechnen. Dieser gibt an, wie viel Prozent der Materialeinzelkosten als Zuschlag für die Materialgemeinkosten hinzugerechnet werden müssen.

  • Er berechnet sich, indem die Materialgemeinkosten durch die Materialeinzelkosten dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird.

Zusammengefasst:

  1. Identifizieren der Kosten, die als MGK gelten.
  2. Addieren dieser Kosten für einen bestimmten Zeitraum.
  3. Berechnen des Materialgemeinkostenzuschlagssatzes.

Rechenbeispiel zum Materialkostenzuschlagssatz:

Nehmen wir ein Beispiel eines Fahrradherstellers. Die Materialeinzelkosten für die Herstellung eines bestimmten Fahrradmodells, das heißt, die Kosten für die einzelnen Komponenten wie Rahmen, Reifen, Kette etc., belaufen sich auf 500,00 Euro. Die Materialgemeinkosten, wie Kosten für die Lagerung der Komponenten, Materialprüfungen oder Beschaffungskosten, betragen insgesamt 50,00 Euro.

Die Formel zur Berechnung des Materialgemeinkostenzuschlagssatzes (MGKZ) lautet:

MGKZ = Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten x 100

Im Beispiel des Fahrradherstellers würde der MGKZ wie folgt mit der Formel berechnet werden:

50 / 500 × 100 = 10 Prozent

Diese 10 Prozent stellen den Materialgemeinkostenzuschlag dar, der auf die Materialeinzelkosten aufgeschlagen wird, um die Gesamtmaterialkosten zu erhalten. Das bedeutet, dass die Gesamtmaterialkosten in diesem Beispiel pro Fahrrad bei 550,00 Euro (500,00 Euro Materialeinzelkosten + 10 Prozent Materialgemeinkostenzuschlag) liegen würden.

Materialgemeinkosten & Materialeinzelkosten

Materialgemeinkosten (MGK) und Materialeinzelkosten (MEK) sind zwei zentrale Begriffe im Bereich der Kostenrechnung. Sie beziehen sich auf verschiedene Kostenarten, die in Verbindung mit der Materialnutzung innerhalb eines Unternehmens entstehen.

Direktheit der Materialkosten

  • MEK: Diese Kosten sind direkt mit bestimmten Produkten oder Dienstleistungen verbunden.

  • MGK: Diese Kosten sind indirekt und können nicht auf ein spezifisches Produkt oder eine Dienstleistung zurückgeführt werden.

Kostenvariabilität

  • MEK: Variable Kosten, die sich mit der Produktionsmenge ändern.

  • MGK: Fixe Kosten, die sich nicht direkt mit der Produktionsmenge ändern.

Auswirkungen auf die Preisgestaltung

  • MEK: Beeinflussen direkt die Kosten eines einzelnen Produktes.

  • MGK: Werden auf alle Produkte verteilt und fließen als Teil der allgemeinen Betriebskosten des Unternehmens ein.

Beispiele

  • MEK: Kosten für Rohstoffe, die zur Herstellung eines Produktes verwendet werden.

  • MGK: Kosten für die Verwaltung, Lagerung, Beschaffung und den Transport von Materialien.

Sonderfall: Personalkosten

Personalkosten stellen in der Kostenrechnung eine spezielle Kategorie dar, da sie sowohl als Materialeinzelkosten als auch als Materialgemeinkosten klassifiziert werden können.

  • Ihre Klassifizierung hängt von der spezifischen Tätigkeit ab, die der jeweilige Mitarbeiter ausführt.

Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter in der Produktion eine spezielle Aufgabe erfüllt, wie das Anbringen eines bestimmten Teils an einem Produkt, dann werden diese Lohnkosten den Materialeinzelkosten zugerechnet.

  • Hier ist ein klarer Zusammenhang zwischen der spezifischen Tätigkeit des Mitarbeiters und dem Produkt gegeben.

Im Gegensatz dazu: Wenn ein Mitarbeiter in der Verwaltung oder im Vertrieb arbeitet, ist seine Tätigkeit nicht direkt mit einem spezifischen Produkt verbunden.

  • Daher werden seine Lohnkosten eher als Materialgemeinkosten betrachtet.

  • Diese Kosten sind nicht direkt einem spezifischen Produkt zuzuordnen, tragen aber zum Gesamtbetrieb des Unternehmens und damit indirekt zur Produktentstehung bei.

Materialgemeinkosten bei Neugründung eines Unternehmens

Für neu gegründete Unternehmen und frisch Selbstständige ist die korrekte Berechnung und Verwaltung der Materialgemeinkosten von entscheidender Bedeutung. Ein häufiger Fehler, der gemacht wird, ist, nur die direkten Herstellungskosten und nicht die gesamten Selbstkosten zu berücksichtigen.

  • Die Selbstkosten beinhalten nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch indirekte Kosten wie Verwaltungskosten, Vertriebskosten und eben die Materialgemeinkosten.

  • Wenn diese Kosten nicht korrekt erfasst und kalkuliert werden, kann dies dazu führen, dass die Preise für Produkte oder Dienstleistungen zu niedrig angesetzt werden, was die Rentabilität des Unternehmens beeinträchtigen kann.

Ein akribisches Kostenmanagement, genaue Kalkulation der Materialgemeinkosten und sorgfältige Dokumentation können dazu beitragen, die Preisuntergrenze für Produkte oder Dienstleistungen zu bestimmen.

  • Die Preisuntergrenze ist der Mindestpreis, der erforderlich ist, um alle anfallenden Kosten zu decken und einen Gewinn zu erzielen.
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Fragen und Antworten

Materialgemeinkosten umfassen alle Kosten, die nicht direkt einem spezifischen Produkt oder einer spezifischen Dienstleistung zugeordnet werden können. Dazu gehören Kosten für die Lagerung von Materialien, die Materialbeschaffung, die Abwicklung von Bestellungen und die Qualitätssicherung von Materialien.

Die Materialgemeinkosten werden berechnet, indem alle Kosten addiert werden, die nicht direkt einem Produkt zuzuordnen sind. Anschließend wird dieser Betrag durch die Gesamtkosten der direkten Materialien (Materialeinzelkosten) geteilt und dann mit 100 multipliziert, um den Materialgemeinkostenzuschlagssatz in Prozent zu ermitteln.

Es gibt keine feste Regel, wie hoch Materialgemeinkosten sein dürfen. Sie variieren je nach Branche, Unternehmen und spezifischer Situation. Wichtig ist, dass sie korrekt berechnet und effektiv gemanagt werden, um die Rentabilität und das effiziente Funktionieren des Unternehmens sicherzustellen.

Quellen