Bilanz ⇒ einfach erklärt

Die Bilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Bestandteil des Jahresabschlusses und eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens in Kontoform zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Bilanz - auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Bilanz
Definition

Eine Bilanz ist die abschließende Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögen und Schulden

Aufbau
  • Der Aufbau der Bilanz besteht aus zwei Seiten
  • Aktiv-Seite (Vermögen) und Passiv-Seite (Eigenkapital und Schulden)
  • Beide Seiten müssen die gleichen Summen ergeben
Jahresabschluss
Aufgaben
  • Dokumentationsfunktion
  • Informationsfunktion
  • Gewinnermittlungsfunktion

Bilanz

Eine Bilanz ist eine Übersicht, die die Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt.

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist eine Bestandsrechnung, die den Vermögens- und Kapitalaufbau des Unternehmens für einen bestimmten Stichtag zeigt und so ein möglichst genaues Bild der Vermögens- und Finanzlage vermittelt. Damit stellt die Bilanz ein wichtiges Instrument für das externe Rechnungswesen dar.

  • Nach § 266 HGB sind die Bilanzpositionen entsprechend aufzuteilen, sodass sich ein möglichst getreues Bild der Vermögenslage ergibt.

  • Die Bilanz basiert auf der Inventur, genauer aus dem daraus entstandenen Inventar.

  • Zusammen mit der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Teil des Jahresabschlusses.

Die Bilanz besteht aus einer Aktiv- und Passiv-Seite:

  • Auf der linken Seite der Bilanz befindet sich das Vermögen (Aktiva) und

  • auf der rechten Seite der Bilanz steht das Eigenkapital und die Schulden in Form von Verbindlichkeiten und Rückstellungen (Passiva).

Die Bilanzgleichung gibt vor, dass Aktiva und Passiva gleich sind. Das bedeutet, dass die Bilanzsumme auf beiden Seiten immer gleich hoch sein muss.

Welche Bilanzarten gibt es?

Man unterscheidet folgende Arten von Bilanzen, je nach Systematisierungsmerkmal:

Bilanzierungsanlass

Ordentliche Bilanzen werden zum üblichen Bilanzstichtag erstellt, wie Eröffnungsbilanzen und Schlussbilanzen. Am Beginn und am Ende jedes Geschäftsjahres hat ein Unternehmer die Pflicht, sein Vermögen und seine Schulden darzulegen.

  • Sonderbilanzen sind bei Gründungen, Fusionen, Auseinandersetzungen oder Sanierungen zu erstellen.
  • Die außerordentlichen Bilanzen werden nur einmalig oder in unregelmäßigen Abständen erstellt.

Bilanzierungszeitraum: Totalbilanzen oder Abschnittsbilanzen

Bilanzen sind auch durch Anlass für einen bestimmten begrenzten Zeitraum zu erstellen, beispielsweise für ein Halbjahr, Jahr, Quartal oder einen Monat.

Bei der Jahresbilanz, auch Totalbilanz, ist der Stichtag der letzte Tag des Geschäftsjahres und es lässt sich das Totalergebnis eines Unternehmens ermitteln.

  • Zwischen den ordentlichen Bilanzen werden Zwischenbilanzen aufgestellt und geben einen Zwischenstand über die aktuelle Lage des Unternehmens.

  • Der Stichtag findet in jedem Fall noch zum Zeitpunkt der Tätigkeit des Unternehmens statt, das ist vor allem vor Unternehmensverkauf oder Fusion mit einem anderen Unternehmen von Bedeutung.

  • Aus der Zwischenbilanz ergeben sich Periodenerfolge.

Zwischenbilanzen werden täglich, wöchentlich (z. B. Bankausweise der Deutschen Bundesbank), monatlich oder quartalsweise aufgestellt und dienen der kurzfristigen Erfolgsrechnung.

Typische Anlässe zur Erstellung einer Zwischenbilanz sind:

  • Drohende Überschuldung des Unternehmens: es muss ein Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens erstellt werden.

  • Anstehender Verkauf des Unternehmens: die aktuelle Zahlenlage im Unternehmen wird unter anderem für die anstehenden Preisverhandlungen ermittelt.

  • Anstehende Unternehmensfusion: es muss zu diesem Anlass eine Bilanz erstellt werden, damit die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens übertragen werden können.

Zeitbezug der Bilanz (Ist-Bilanz oder Plan-Bilanz)

Bilanzen sind aufgrund der Bilanzanlässe überwiegend Ist-Bilanzen.

  • Bei Ist-Bilanzen ist der Stichtag vergangen oder gegenwärtig.

  • Bei Plan-Bilanzen handelt es sich um einen zukünftigen Stichtag, z. B. Jahres- oder Zwischenbilanzen, wenn diese als Planungs- und Entscheidungsinstrument dienen.

Bilanzinhalt (Beständebilanz oder Bewegungsbilanz)

Die Beständebilanz gehört zum handelsrechtlichen Jahresabschluss, die den Wert von Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag erfasst.

Die Bewegungsbilanz enthält im Gegensatz Veränderungen der Aktiv- und Passivposten.

  • Zugänge der Aktiva und Abgänge der Passiva erfasst man auf der linken Seite der Bilanz.

  • Zugänge der Passiva und Abgänge der Aktiva werden auf der rechten Seite der Bilanz erfasst.

Unternehmensbezug (Einzel- und Konzernbilanzen)

  • Neben den Einzelbilanzen gibt es auch Konzernbilanzen, die sich aus den jeweiligen, zum Konzern gehörenden Unternehmen, ergeben.

Vorschriftenbezug (Handelsbilanz und Steuerbilanz)

Die Handelsbilanz richtet sich nach dem Handelsrecht.

Die Steuerbilanz wird aus der Handelsbilanz abgeleitet und bildet die Grundlage der Ertragsbesteuerung des Unternehmens und wird dem Finanzamt vorgelegt.

Empfänger (externe oder interne Bilanz)

  • Die externe Bilanz ist öffentlich zugänglich und ist entsprechend für externe Adressaten wie Aktionäre oder Gläubiger als Informations- oder Recheninstrument, ferner auch als Basis für Abrechnungen, verfügbar.

  • Die interne Bilanz ist nur für den Bilanzierenden und enthält im Gegensatz zur externen Bilanz keine stillen Reserven.

Aufgaben der Bilanz im Unternehmen

Bilanzen haben in jedem Unternehmen drei grundlegende Aufgaben zu erfüllen:


Dokumentation

Durch die Bilanz wird der formelle Abschluss der Buchführung gebildet.
Die Bilanz ist eine wesentliche Informationsquelle über getätigte Geschäftsvorfälle im Unternehmen, welche in Hinblick auf das Handels- und Steuerrecht relevant sind.

  • Die Bilanz gibt verbindlich Auskunft über das Kapital und Vermögen eines Unternehmens.
  • Ausnahme bilden dabei stille Reserven, die in der Bilanz nicht abgebildet werden.


Gewinnermittlung

Am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres wird das Eigenkapital anhand der Bilanz verglichen und gibt Auskunft darüber, ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde.

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) informiert darüber, wie der Gewinn oder Verlust zustande gekommen ist.


Information

Die Bilanz ist für den Unternehmer ein Instrument zur Unternehmenssteuerung und hat das Ziel der Selbstinformation.

Drittinformationen beziehen sich beispielsweise auf Lieferanten, Kreditgeber, das Finanzamt und Wettbewerber.

  • Diese Informationen dienen als Grundlage für den zukünftigen Umgang mit dem Unternehmen.

  • Die Bilanz dient daher auch als Gläubigerschutz.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Gleichartige Positionen werden in der Bilanz zusammengefasst. Die Geschäftsvorgänge werden in Aktiva und Passiva erfasst.

  • Eine grundsätzliche Grobgliederung der Bilanz ermöglicht eine übersichtliche Darstellung von Aktiva und Passiva.

Eine Bilanz wird üblicherweise in der Form eines Kontos aufgestellt:

  • Soll = Aktiva (Vermögensgegenstände)

  • Haben = Passiva (Fremdkapital)

Auf der linken Seite der Bilanz, der Aktiv-Seite, befindet sich die Mittelverwendung. Es werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens dargestellt, welche mit den zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln erworben wurde.

  • Das Vermögen (Aktiva) zeigt die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel.

  • Die Aktiv-Seite gibt Auskunft über die Vermögensformen und den Vermögensaufbau sowie die Mittelverteilung und wird als Abbildung der Vermögensstruktur des Unternehmens bezeichnet.

Auf der rechten Seite der Bilanz, der Passiv-Seite, werden Schulden eines Unternehmens verzeichnet. Hier werden Mittelherkunft und Finanzierung erfasst. Es wird aufgelistet, wie die erworbenen Wirtschaftsgüter, finanziert werden.

  • Das Kapital (Passiva) zeigt die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer an das Vermögen.

  • Je nach Mittelherkunft wird hier zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden.

Bilanzposten: Aktiva

Die Posten der Bilanz auf der Aktiv-Seite setzen sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen.

  • Die Bilanzposten des Anlagevermögens sind immaterielle Vermögensgegenstände, Finanz- und Sachanlagen.

  • Zu den Posten des Umlaufvermögens gehören Vorräte, Kassenbestand, Wertpapiere und sonstige Vermögensgegenstände.

Auf der Aktiv-Seite der Bilanz befinden sich die Vermögensgegenstände, genauer wird die Verwendung der (finanziellen) Mittel dargestellt (=Mittelverwendung).

Bilanzposten: Passiva

Auf der Passiv-Seite werden die Schulden eines Unternehmens sowie das Eigen- und Fremdkapital dargestellt.

  • Die Bilanzposten des Eigenkapitals bestehen aus Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, gezeichnetes Kapital, Gewinn- oder Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss/-Fehlbetrag.

  • Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie Anleihen und erhaltene Anzahlungen zählen zum Fremdkapital.

Auf der Passiv-Seite der Bilanz befinden sich die Schulden eines Unternehmens, genauer wird die Herkunft der (finanziellen) Mittel erfasst (=Mittelherkunft).

Doppelte Buchführung

Die doppelte Buchführung ist der spiegelgleiche Aufbau von Aktiv- und Passivkonten. Jeder Geschäftsvorfall wird im Soll und zugleich im Haben eines Kontos erfasst.

  • Daraus ergibt sich das Gleichgewicht zwischen Aktiv- und Passiv-Seite in der Bilanz.

Laufende Geschäftsvorfälle werden nicht sofort in der Bilanz erfasst, sondern auf den jeweiligen Bilanzposten der zu bildenden Konten gebucht.

  • Am Jahresende wird die Zusammenfassung aller Konten zur Schlussbilanz.

Zusammenfassung: Bilanzgliederung

Die Bilanz wird auf zwei Bilanzseiten aufgeteilt: Aktiva und Passiva.

  • Die Positionen der Bilanz sind entsprechend aufzuteilen, sodass sich ein möglichst getreues Bild der Vermögenslage ergibt.

Auf der Aktiv-Seite befindet sich die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens.

  • Zu den Bilanzpositionen des Anlagevermögens gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Finanz- und Sachanlagen.

  • Die Bilanzposten des Umlaufvermögens sind Vorräte, Wertpapiere, Kassenbestand und sonstige Vermögensgegenstände.

Auf der Passiv-Seite wird das Eigen- und Fremdkapital (Schulden) aufgegliedert.

  • Das Eigenkapital besteht aus Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, gezeichnetes Kapital, Gewinn- oder Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag.

  • Zu den Bilanzposten des Fremdkapitals zählen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Lieferungen und Leistungen.

  • Weitere Verbindlichkeiten sind Anleihen und erhaltene Anzahlungen.

Bilanzveränderungen

Im Laufe eines Geschäftsjahres führen Geschäftsvorfälle zu Änderungen der Bilanz.

Bilanzveränderungen lassen sich aus vier Grundtypen herleiten:

Aktivtausch

Beim Aktivtausch vermehrt sich ein Aktivposten um den gleichen Betrag, um den sich ein anderer Aktivposten verringert.

  • Beispiel: Man entnimmt Bargeld aus der Kasse, um sie auf das Bankkonto des Unternehmens einzuzahlen.

  • Auf der Aktiv-Seite der Bilanz werden zwei Posten, Kasse und Bank wertmäßig verändert.

  • Die Summe der Bilanz bleibt dabei unverändert.

Passivtausch

Hier nimmt ein passiver Posten um den gleichen Betrag zu, um den ein anderer Passivposten abnimmt.

  • Beispiel: Für das Begleichen einer Lieferverbindlichkeit nimmt ein Unternehmer einen neuen Kredit bei einer Bank auf. Der Passivposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringert sich und die Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten vermehrt sich um denselben Betrag auf der Passiv-Seite.

  • Die Bilanzsumme bleibt auch hier unverändert.

Aktiv-Passiv-Mehrung

Die Aktiv-Passiv-Mehrung wird auch als Bilanzverlängerung bezeichnet. Die Aktiv- und die Passiv-Seite wachsen um denselben Betrag.

  • Beispiel: Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung für 10.000 Euro auf Kredit.

  • Der Geschäftsvorfall verändert die Bilanzsumme, da jeweils auf der Aktiv- und Passiv-Seite die Summe um 10.000 Euro erhöht wird.

Aktiv-Passiv-Minderung

Bei der Aktiv-Passiv-Minderung, auch Bilanzverkürzung genannt, ist es genau umgekehrt. Die Aktiv- und die Passiv-Seite verringern sich um den gleichen Betrag.

  • Beispiel: Es erfolgt eine Banküberweisung an einen Lieferanten in Höhe von 1.000 Euro.

  • Vermögen und Kapital werden jeweils um einen Betrag von 1.000 Euro verringert.

  • Die Bilanzsumme vermindert sich.

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz

Nach § 242 Abs. 1 HGB ist die Eröffnungsbilanz bei Gründung eines Unternehmens, Unternehmenskauf, Umwandlung bzw. Rechtsformwechsel des Unternehmens (z. B. bei der wachstumsbedingten Umwandlung einer GbR zur OHG) und jeweils zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu bilden.

Die Eröffnungsbilanz wird zum Eröffnen von Bestandskonten einer neuen Periode verwendet, aber auch am Ende der Periode zum Vergleich mit der Schlussbilanz desselben Jahres.

  • Die Eröffnungsbilanz wird aufgrund der Schlussbilanz des Vorjahres erstellt.

  • Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist damit identisch mit der Eröffnungsbilanz des darauffolgenden Geschäftsjahres.

Die goldene Bilanzregel

Die goldene Bilanzregel ist eine bedeutende Finanzierungsregel für Unternehmen und ist auf alle Unternehmungen anwendbar:

  • Langfristiges Anlagevermögen wird langfristig finanziert und kurzfristiges Umlaufvermögen wird kurzfristig finanziert.

Anlagegüter, die langfristig an das Unternehmen gebunden sind, sollen durch langfristiges Kapital – primär durch Eigenkapital – gedeckt sein. Das Umlaufvermögen dagegen soll durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein.

  • Ziel dieser Finanzierungsregel ist es, die Finanzierungskosten für das Kapital möglichst gering zu halten.

Die goldene Finanzierungsregel wird auch als goldene Bankregel bezeichnet. Sie besagt, dass eine Fristenkongruenz zwischen Aktiva und Passiva in der Bilanz bestehen muss.

  • Genauer gesagt sollen die Fristen für die Kapitalbindung und Kapitalüberlassung von Aktiva und Passiva in der Bilanz übereinstimmen.

Wird die Summe aus dem Eigenkapital und dem langfristigen Fremdkapital mit dem Anlagevermögen ins Verhältnis gebracht und es ergibt sich ein Wert größer als 1, dann ist die goldene Bilanzregel erfüllt.

Die Berechnung hierzu erfolgt folgendermaßen:

  • Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen > 1

Erstellung der Bilanz

Bevor eine Bilanz erstellt werden kann, muss zuerst eine Inventur durchgeführt werden und die Konten der doppelten Buchführung müssen zum jeweiligen Bilanzstichtag geschlossen werden.

Bei der Erstellung von Bilanzen müssen generell drei Bedingungen gegeben sein, um den Bilanzzweck bzw. den Anlass der Bilanz zu erfassen:

  • die inhaltlichen Bestimmungen von Vermögen und Kapital,

  • die Bewertung von Vermögen und Fremdkapital,

  • die Gliederung von Vermögen und Kapital in Aktiva und Passiva gemäß § 266 HGB.

Danach werden Aktiva und Passiva entsprechend aufgelistet.

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen, hängt von dessen Rechtsform, der Tätigkeit und dem Umsatz ab.

  • Laut § 238 HGB und § 242 HGB müssen alle Kaufleute, die für ihre Tätigkeit einen gewerblichen Betrieb benötigen, eine doppelte Buchführung ausüben und sind verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen.

Jede in Deutschland angemeldete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist unabhängig von ihrem Umsatz immer bilanzierungspflichtig und muss einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang, erstellen.

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und Personengesellschaften (KG und OHG) unterliegen allesamt der doppelten Buchführungspflicht und sind damit bilanzierungspflichtig.

  • Personengesellschaften müssen ihre Bilanz jedoch nicht veröffentlichen.

  • Die Offenlegung bei Kapitalgesellschaften erfolgt nach § 264d HGB und § 325 HGB.

  • Sie sind verpflichtet, ihre Bilanz im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, um die Sicherheit für Gläubiger zu erhöhen. 

Gemäß § 241a HGB sind Unternehmer mit Kleingewerbe oder voll haftende Kaufleute zur Bilanzierung verpflichtet, wenn:

  • der Jahresumsatz 600.000 Euro übersteigt oder

  • der Jahresgewinn von 60.000 Euro überschritten wird.

Welche Unternehmer müssen keine Bilanz erstellen?

Ausgenommen von einer Bilanzierungspflicht sind gemäß § 241a HGB:

  • Freiberufler

  • Kleingewerbetreibende (gewerblich tätige Selbstständige, die aber nicht im Handelsregister eingetragen sein müssen)

  • Land- und Forstleute

  • Kleinunternehmer

  • Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintragung sowie Jahresumsatz unter 600.000 Euro oder Jahresgewinn unter 60.000 Euro

Nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen also nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vornehmen und einreichen.

Wann ist eine Bilanz zu erstellen?

Grundsätzlich wird die Unternehmensbilanz immer am Ende eines Wirtschaftsjahres erstellt (=Schlussbilanz).

Die Schlussbilanz des jeweils letzten Geschäftsjahres bildet die Eröffnungsbilanz zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres.

Bilanz: Praxisbeispiel

Zum Jahresabschluss wird die Schlussbilanz aufgestellt.

Mit der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung Teil des Jahresabschlusses und wird noch vor der Bilanzaufstellung durchgeführt.


Beispiel

Das (fiktive) Unternehmen Müller GmbH hat zum 31.12.2022 folgende Schlussbilanz erstellt:

Beispiel Bilanz
Aktiva   Passiva  
A. Anlagevermögen   A. Eigenkapital 250.000 Euro
Grundstücke und Gebäude 400.000 Euro B. Rückstellungen  
Maschinen  125.000 Euro Steuerrückstellungen  70.000 Euro
B. Umlaufvermögen   Rückstellungen für Pensionen 35.000 Euro
Rohstoffe 220.000 Euro sonstige Rückstellungen 12.000 Euro
fertige Erzeugnisse 80.000 Euro C. Verbindlichkeiten  
Handelswaren 30.000 Euro langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 443.500 Euro
Bankguthaben 50.000 Euro Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 95.000 Euro
Kassenbestand 5.500 Euro sonstige Verbindlichkeiten 15.000 Euro
Wertpapiere 10.000 Euro    
Summe Aktiva 920.500 Euro Summe Passiva

920.500 Euro

Die Schlussbilanz des jeweils letzten Geschäftsjahres bildet die Eröffnungsbilanz zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres – in diesem Beispiel also die Eröffnungsbilanz für das Geschäftsjahr 2023.

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Fragen und Antworten

Die Bilanz gibt eine Übersicht über den Vermögensstand eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Am Bilanzstichtag wird das Vermögen und das Kapital gegenübergestellt. Beide Seiten der Bilanz müssen die gleiche Summe aufweisen.

Das Unternehmen dokumentiert anhand der Bilanz die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und die ordnungsmäßige Verbuchung aller Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres.

Außerdem ist die Bilanz nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses und gibt Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt (Abschlussstichtag) anhand von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital.

Dadurch erfüllt die Bilanz im Unternehmen die grundlegenden Aufgaben der Dokumentation, Gewinnermittlung und Selbst- sowie Fremdinformation. Daher dient die Bilanz z. B. auch dem Gläubigerschutz.

Die Bilanz ist in zwei Teile gegliedert, in die Aktiv-Seite und die Passiv-Seite.

  • Auf der linken Seite der Bilanz, der Aktiva-Seite (Vermögen), wird die Mittelverwendung erfasst.

  • Auf der rechten Seite der Bilanz, der Passiva (Eigen- und Fremdkapital) wird die Mittelherkunft verzeichnet.

Quellen