Steuerbare Umsätze sind solche, die der Umsatzsteuer unterliegen.
Konkret handelt es sich bei steuerbaren Umsätzen dabei laut § 1 Abs. 1 UStG um:
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Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt. Lieferungen sind in § 3 Abs. 1 UStG beschrieben, die sonstigen Leistungen in § 3 Abs. 9 UStG.
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Die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer).
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Den innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Quelle der Angaben: §§ 1 & 3 UStG, online: Gesetze im Internet – Bundesministerium der Justiz