Alleinerziehende
Die Steuerklasse 2 richtet sich an alleinerziehende Arbeitnehmer und bietet steuerliche Vorteile in Form von Freibeträgen.
Alleinerziehende sind Personen, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine weiteren erwachsenen Personen im Haushalt haben, die eine Unterstützung bei der Erziehung oder Betreuung des Kindes leisten.
Steuerliche Vorteile und Regelungen
In der Steuerklasse 2 erhalten alleinerziehende Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr (§ 24b Abs. 1 Satz 1 EStG).
- Dieser Betrag reduziert die Lohnsteuer und erhöht das monatliche Nettoeinkommen.
Alleinerziehende Arbeitnehmer in der Steuerklasse 2 sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In der Steuererklärung können weitere steuerliche Entlastungen geltend gemacht werden, wie z. B.:
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Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG.
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Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ebenso nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG.