Außerplanmäßige Abschreibung einfach erklärt

In der Buchhaltung und im Geschäftsbetrieb ist es entscheidend, den tatsächlichen Wert von Vermögensgegenständen korrekt darzustellen. Die außerplanmäßige Abschreibung ist dabei zentral, weil sie unerwartete Wertminderungen reflektiert.

Außerplanmäßige Abschreibung - auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur außerplanmäßigen Abschreibung

Funktion: Die außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt die unvorhergesehene Wertminderung eines Wirtschaftsgutes.
Bestimmungen: Sie ist durch § 253 HGB fest im Handelsrecht verankert und auch im Steuerrecht gibt es die Abschreibungspflicht sowie die der außerplanmäßigen Abschreibung entsprechende Teilwertabschreibung laut § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG.
Anlässe: Technologische Veränderungen, Unfälle und Marktveränderungen sind häufige Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen.
Bedeutung: Diese Art der Abschreibung gewährleistet, dass die Unternehmensbilanz die Herstellungskosten und den aktuellen Wert von Vermögenswerten korrekt widerspiegelt, einschließlich einer Teilwertabschreibung.

Was ist eine außerplanmäßige Abschreibung?


Die außerplanmäßige Abschreibung ist eine buchhalterische Maßnahme, die dann zum Einsatz kommt, wenn ein Vermögensgegenstand oder Wirtschaftsgut im Unternehmen plötzlich und unerwartet an Wert verliert.

  • Während die planmäßige Abschreibung den allmählichen Wertverlust eines Anlageguts über seine vorgegebene Nutzungsdauer systematisch abbildet, tritt die außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhersehbaren Ereignissen in Aktion.

  • Solche Ereignisse können beispielsweise Unfälle, Diebstähle, technologische Veränderungen oder drastische Marktveränderungen sein.

Gemäß § 253 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Vermögensgegenstände dann außerplanmäßig abzuschreiben, wenn sie voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert sind.

  • Dies dient dem in der Buchhaltung geltenden Niederstwertprinzip, welches besagt, dass Vermögensgegenstände nicht höher als ihr Marktwert oder Wiederbeschaffungswert in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen.

Die außerplanmäßige Abschreibung hat nicht nur buchhalterische, sondern auch steuerliche Relevanz.

Ziel dieser Abschreibung ist es, die Bilanz eines Unternehmens korrekt und transparent zu halten, indem der tatsächliche Wert der Vermögensgegenstände korrekt dargestellt wird.

  • Dies schafft nicht nur Klarheit für Investoren und Stakeholder, sondern gewährleistet auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen

Es gibt verschiedene Gründe, die eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig machen können. Die Hauptursachen sind in der Regel unvorhersehbare und plötzliche Ereignisse, die den Wert eines Vermögensgegenstandes erheblich mindern.

Die 5 häufigsten Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen:

  • Technologische Veränderungen: In unserer schnelllebigen Zeit können technologische Neuerungen dazu führen, dass bestimmte Anlagegüter schnell veralten und nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Maschinen oder IT-Systeme, die durch neuere Modelle oder Software ersetzt werden müssen.

  • Unfälle oder Naturkatastrophen: Schäden durch Brände, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen können den Wert von Vermögensgegenständen erheblich mindern oder sie sogar vollständig zerstören.

  • Wirtschaftliche Faktoren: Drastische Marktveränderungen, wie ein starker Rückgang der Nachfrage oder ein Einbruch der Preise, können den Wert von Vermögensgegenständen beeinflussen. Dies kann insbesondere bei spezialisierten Anlagegütern der Fall sein, für die es nur einen begrenzten Markt gibt.

  • Rechtliche oder regulatorische Änderungen: Gesetzliche Vorschriften oder regulatorische Änderungen können dazu führen, dass bestimmte Vermögensgegenstände nicht mehr genutzt werden dürfen oder ihren Wert verlieren. Ein Beispiel hierfür könnte eine Gesetzesänderung sein, die den Betrieb bestimmter Maschinen oder Anlagen verbietet.

  • Diebstahl oder Vandalismus: Der Verlust oder die Beschädigung von Vermögensgegenständen durch kriminelle Handlungen kann ebenfalls eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig machen.

Es ist aus Sicht des Unternehmers oder Selbstständigen essenziell, die Beschädigungen oder den Gebrauch von Vermögensgegenständen regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, ob eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig wird.

Es ist außerdem wichtig zu betonen, dass die außerplanmäßige Abschreibung nicht für allgemeine Wertminderungen durch Abnutzung oder Alterung vorgesehen ist.

  • Für solche regelmäßigen Wertminderungen gibt es die planmäßige Abschreibung in Form einer linearen Abschreibung oder einer degressiven Abschreibung über die Nutzungsdauer.

  • Die außerplanmäßige Abschreibung kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Wertverlust unvorhersehbar und außergewöhnlich ist.

Rechtlicher Rahmen zur außerplanmäßigen Abschreibung

Die außerplanmäßige Abschreibung ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch im Handelsrecht (§ 253 HGB) verankert.

Es gibt klare Vorgaben, wann und wie Unternehmen eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Handelsrechtliche Grundlagen: Gemäß dem Handelsrecht müssen Unternehmen den Grundsatz der Bilanzwahrheit befolgen. Das bedeutet, dass die Bilanz ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wiedergeben muss. Wenn ein Vermögensgegenstand dauerhaft an Wert verliert, muss dieser Wertverlust in der Bilanz berücksichtigt werden, um dieses Prinzip zu erfüllen.

  • Strenges Niederstwertprinzip: Im Handelsrecht gilt das strenge Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens immer dann abgeschrieben werden müssen, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist eine Abschreibung dann vorzunehmen, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.

  • Abschreibungswahlrecht: In einigen Fällen räumt der Gesetzgeber den Unternehmen ein Abschreibungswahlrecht ein. Das bedeutet, dass Unternehmen unter bestimmten Umständen selbst entscheiden können, ob sie eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen möchten oder nicht.

  • Buchwert und Abschreibungswert: Der Buchwert eines Vermögensgegenstandes stellt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher vorgenommenen Abschreibungen dar. Bei einer außerplanmäßigen Abschreibung wird der Buchwert auf den niedrigeren Wert, den sogenannten Abschreibungswert, reduziert.

  • Besonderheiten im Steuerrecht: Während im Handelsrecht das strenge Niederstwertprinzip gilt, sind die Regelungen im Steuerrecht in einigen Punkten abweichend. Es ist wichtig, dass Unternehmen sowohl die handelsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Vorschriften beachten.

  • Beispiele aus der Praxis: Ein klassisches Beispiel für eine außerplanmäßige Abschreibung im Handelsrecht ist die Abschreibung aufgrund technologischer Veränderungen. Wenn beispielsweise eine Maschine durch eine technologische Neuerung obsolet wird und nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, muss sie außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Beispiel für die außerplanmäßige Abschreibung

Ein Unternehmen erwirbt einen elektrisch betriebenen Firmenwagen im Wert von 75.000 Euro mit einer vorgesehenen Nutzung von fünf Jahren.

Über die planmäßige Abschreibung kann dieser Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung, auch als „Absetzung für Abnutzung“ bekannt, verteilt die Betriebsausgaben und die steuerlichen Auswirkungen gleichmäßig über den gesamten Nutzungszeitraum.

Dies hat den Vorteil, dass die Investition den Gewinn des Unternehmens nicht sofort und vollständig belastet, sondern über mehrere Jahre hinweg gleichmäßig verteilt wird.

  • Basierend auf dieser Annahme würde das Unternehmen jährlich 15.000 Euro über die nächsten fünf Jahre abschreiben.

  • Zudem berücksichtigt die Abschreibung immer auch den Wertverlust. Angenommen, der Wert des Firmenwagens verringert sich jährlich um 7.000 Euro aufgrund von Abnutzung und Alterung. In der Bilanz des zweiten Jahres wäre der Wagen dann nur noch 68.000 Euro wert, im dritten Jahr 61.000 Euro und so weiter.

Das Unternehmen plant, den Firmenwagen fünf Jahre lang zu nutzen und über diesen Zeitraum planmäßig abzuschreiben.

Doch ein unerwartetes Ereignis tritt ein:

  • Ein schwerer Sturm beschädigt den Wagen so stark, dass er nicht mehr fahrtauglich ist. Die ursprünglich angenommene Nutzungsdauer von fünf Jahren kann nicht mehr realisiert werden und eine außerplanmäßige Abschreibung wird notwendig.

  • In einem weiteren Szenario entscheidet die Versicherung, den Wagen vollständig zu reparieren und ihn in seinen ursprünglichen Zustand zurückzubringen. In diesem Fall würde die außerplanmäßige Abschreibung rückgängig gemacht.

Dieses Beispiel verdeutlicht die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Abschreibungsprozesse in der betrieblichen Praxis.

Das Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip, oft im Kontext von Abschreibungen und Wertverlusten diskutiert, ist ein zentrales Bewertungsprinzip im Handelsrecht und hat direkte Auswirkungen auf die Bilanzierung von Vermögenswerten.

Grundlagen

Das Niederstwertprinzip ist im Handelsgesetzbuch (HGB) fest verankert, insbesondere in § 253 HGB, welcher die allgemeine Bewertung von Vermögensgegenständen regelt.

  • Dieser Paragraf legt fest, dass Wirtschaftsgüter nicht höher bewertet werden dürfen als ihr aktueller Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert zum Bilanzstichtag.

  • Diese Regelung basiert auf den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und hat den primären Zweck, den Gläubigerschutz zu gewährleisten.

  • Es sichert, dass Wertverluste von Anlagegütern und anderen Vermögensgegenständen korrekt und wahrheitsgetreu in der Bilanz dargestellt werden, um ein überzeichnetes Bild der Vermögenslage des Unternehmens zu vermeiden.

Zusätzlich sollte § 254 HGB beachtet werden, der Zuschreibungsgebot und -erlaubnis regelt, also die Möglichkeit, einen zuvor abgewerteten Vermögensgegenstand wieder aufzuwerten, wenn die Gründe für die frühere Wertminderung nicht mehr gegeben sind.

Anwendungsbereiche

  • Umlaufvermögen: Hier gilt das strenge Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass Vermögensgegenstände, die zum Umlaufvermögen zählen, immer dann abgeschrieben werden müssen, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt. Dies betrifft häufig Güter, die einem raschen Werteverzehr unterliegen oder durch Veralterung an Wert verlieren.

  • Anlagevermögen: Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, wie Maschinen oder Gebäuden, wird zwischen dauerhaften Wertminderungen und vorübergehenden Wertminderungen unterschieden. Bei einer dauerhaften Wertminderung besteht keine Wahlmöglichkeit; eine Abschreibung ist zwingend. Bei einer vorübergehenden Wertminderung besteht hingegen ein Abschreibungswahlrecht.

Besonderheiten

Das Niederstwertprinzip hat auch steuerliche Implikationen.

  • Während im Handelsrecht das strenge Niederstwertprinzip gilt, können im Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vorgenommen werden.

  • Dies betrifft insbesondere Finanzanlagen, bei denen Unternehmen bei einer vorübergehenden Wertminderung ein Wahlrecht haben.

  • Es ist daher für Unternehmer entscheidend, sowohl die handelsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Regeln zu kennen und korrekt anzuwenden.

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Fragen und Antworten

Ein Beispiel für eine außerplanmäßige Abschreibung könnte wie folgt aussehen:

Ein Unternehmen erwirbt ein Elektrofahrzeug. Ein Jahr später wird durch einen technischen Defekt die Batterie unbrauchbar und muss ersetzt werden. Dies ist ein Thema für eine außerplanmäßige Abschreibung. Die Kosten für den Batteriewechsel sind so hoch, dass eine außerplanmäßige Abschreibung des Fahrzeugs vorgenommen wird.

Die planmäßige Abschreibung bezieht sich auf den regelmäßigen und vorhersehbaren Wertverlust eines Vermögensgegenstandes über seine Nutzungsdauer. Die außerplanmäßige Abschreibung hingegen tritt bei plötzlichen und unerwarteten Wertminderungen auf, wie z. B. durch Schäden oder technologische Veränderungen.

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie Grundstücke oder Kunstwerke, können nicht planmäßig abgeschrieben werden, da sie keine vorhersehbare Nutzungsdauer haben.

Ein Wertverlust, sei er planmäßig oder außerplanmäßig, reduziert den Buchwert des Vermögensgegenstandes in der Bilanz. Dies kann sich auf das Eigenkapital und den Gewinn des Unternehmens auswirken.

Quellen