GbR gründen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung: GbR) ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Gesellschafter können dabei natürliche oder auch juristische Personen sein und der Geschäftsbetrieb richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Die GbR ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, zu der sich mindestens zwei Gesellschafter zur Erreichung und Umsetzung gemeinsamer Geschäftszwecke zusammenschließen.
  • Eine GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaften und lässt sich schnell und kostengünstig gründen.
  • Die GbR gilt als beliebte Personengesellschaft für frische Unternehmer.
  • Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss Umsatz- und je nach Tätigkeit auch Gewerbesteuer abführen. Einkommensteuern müssen die jeweiligen Gesellschafter separat abführen.
  • In einer GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem eigenen Privatvermögen - man ist also immer der Gefahr der Privatinsolvenz ausgesetzt.

Was ist eine GbR? Übersicht

Unternehmen | Rechtliche Organisationsform


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine Rechtsform in Deutschland, zu der sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen geschäftlichen Ziels zusammenschließen.

Sie gilt als Ursprung der Personengesellschaften, ist einfach und ohne viele bürokratische Hürden zu gründen und darf zu jedem gesetzlich erlaubten Geschäftszweck geschlossen werden.

  • Möchten zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen gründen, ist die GbR die einfachste und kostengünstigste Wahl.

Die GbR gilt, wie auch alle anderen Personengesellschaften, nicht als eine eigenständige juristische Person. Jedoch kann sie gewisse Pflichten und Rechte erlangen. Allerdings kann eine GbR niemals Kaufmannseigenschaften erlangen.

  • Sofern sie nämlich ein Handelsgewerbe aufnimmt, wird sie nach § 105 Abs. 1 HGB automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Achtung: Ungewollte GbR-Gründung

Eine GbR kann auch ungewollt entstehen, sofern das Finanzamt den entsprechenden Eindruck vermittelt bekommt.

  • Vor allem junge Gründer teilen sich häufig ein Büro sowie notwendige Materialien, um so laufende Kosten möglich niedrig zu halten.

  • Dabei kann beim Finanzamt schnell der Eindruck einer GbR entstehen, auch wenn keine aktive Zusammenarbeit besteht. In solchen Fällen können hohe Steuernachzahlungen drohen.

Gründung der GbR

Rechtsform | Bestimmungen


Eine GbR oder BGB-Gesellschaft wird von mindestens zwei verschiedenen Gesellschaftern gegründet. Der entsprechende Vertrag zur Gründung einer GbR muss schriftlich oder mündlich geschlossen werden.

Zur Orientierung für einen Gesellschaftsvertrag können Vorlagen aus dem Internet genutzt werden, um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dann final zu gründen, sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt oder ein Notar hinzugezogen werden. Nur so können Gründer wirklich auf der sicheren Seite sein.

GbR: Vertrag

Im Vertrag sollte klar definiert werden, welche Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden und welche die Gesellschafter eigenverantwortlich und unabhängig voneinander treffen. Außerdem sollten auch monatliche Privatentnahmen aus der gemeinsamen GbR klar im Vertrag reguliert werden.

Bei der Gründung können viele potenzielle zukünftige Konflikte vermieden werden. Mit klaren Absprachen und Regelungen im Gesellschaftsvertrag bleiben Rechtsstreitigkeiten aus und Gründer können somit viel Zeit und auch Geld sparen. Konflikte vor Gericht sind schließlich stets mit hohen Kosten verbunden.

Nach § 705 BGB verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig dazu, die Erreichung der gemeinsamen Ziele durch die im Gesellschaftsvertrag bestimmten Kriterien zu fördern.

Anmeldung der GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Gründung


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird nicht im Handelsregister eingetragen. Sollten die Gesellschafter einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, muss jeder einen eigenen Gewerbeschein beim Gewerbeamt anmelden:

  • Es reicht nicht aus, wenn ein Gründer der GbR über einen Gewerbeschein verfügt!

Außerdem müssen die Gründer innerhalb von einem Monat nach der Betriebseröffnung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt an das zuständige Finanzamt übermitteln.

  • Dies gilt auch für Gründer, die mit ihrer GbR einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.
  • Freiberufler müssen sich aber nicht beim Gewerbeamt anmelden.

GbR & Haftung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Bestimmungen


Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einfach zu gründen. Schwieriger wird es dann allerdings beim Thema Haftung:

  • Da die GbR zu den Personengesellschaften zählt, haften die Gesellschafter für Verbindlichkeiten gemeinsam und unbegrenzt mit ihrem privaten Vermögen.

Auch wenn ein Gesellschafter allein in Anspruch genommen wird, kann er von den weiteren Gesellschaftern der GbR anteilig Ausgleich einfordern.

  • Entsprechende Vereinbarungen sollten unbedingt bei Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

  • Sofern keine vertragliche Regelung getroffen wurde, haften alle Gesellschafter gleichmäßig.

Eine Haftungsbeschränkung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht möglich. Notfalls müssen die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen haften.

GbR & Steuern

Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Steuerrecht


Gewerbesteuer

Geht die GbR einer gewerblichen Tätigkeit nach, muss entsprechend Gewerbesteuer entrichtet werden. Bei einem Umsatz von weniger als 24.500 Euro im Jahr muss nach § 11 Abs. 1 GewStG keine Gewerbesteuer abgeführt werden. Eine Freiberufler-GbR ist, wie alle anderen Freiberufler auch, nicht gewerbesteuerpflichtig.


Einkommensteuer

Jeder einzelne Gesellschafter einer GbR ist einkommensteuerpflichtig. Die Höhe der abzuführenden Einkommensteuer hängt von den individuellen Gewinnanteilen ab, die jedem Gesellschafter entsprechend zugeordnet sind.


Umsatzsteuer

Für alle getätigten Lieferungen und Leistungen an Kunden muss die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entweder 19 Prozent Umsatzsteuer oder den ermäßigten Satz von 7 Prozent abführen.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. Gesellschaften, deren Umsätze 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten, müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Vor- und Nachteile der GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts | Aspekte der Rechtsform


Eine GbR ist recht einfach zu gründen und bringt demnach viele bürokratische Vorteile mit sich. Wenn man eine GbR gründen möchte, sollte man sich aber auch mit allen Hürden vertraut machen und abwiegen, ob man gewisse Risiken eingehen möchte.

GbR Vorteile auf einen Blick:

Eine GbR ist besonders unkompliziert, vor allem in den Bereichen Gründung und Buchführung. Sie zeichnet sich durch die folgenden Vorteile aus:

  • Einfache, formlose Gründung
  • Geringe Gründungskosten
  • Kein Mindestkapital benötigt
  • Kein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag benötigt
  • Kaufmannseigenschaft entfällt, stattdessen gilt für die GbR das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Einfache Buchführung

GbR Nachteile auf einen Blick:

Wie auch jede andere Rechtsform für Unternehmen in Deutschland bringt auch die GbR gewisse Nachteile und Schwächen mit sich:

  • Umfangreiche Haftung der Gesellschafter
  • Gefahr der Privatinsolvenz
  • Gesellschafter einer GbR haften auch für Fehltritte der Mitgesellschafter
  • Private Besteuerung der Gewinne
  • Entscheidungen müssen immer abgestimmt werden und können nicht eigenmächtig getroffen werden
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Fragen und Antworten

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine von vielen verschiedenen Rechtsformen in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Personengesellschaft, zu der sich mindestens zwei Gründer (Gesellschafter) zusammenschließen. Ziel dabei ist es, eine gemeinsame Geschäftstätigkeit mit der Absicht auf Gewinn auszuüben.

Eine GbR ist einfach zu gründen, weswegen sie vor allem für frische Unternehmer eine spannende Möglichkeit darstellt. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann zu jedem gesetzlich erlaubten Geschäftszweck von mehreren Gesellschaftern gegründet werden.

Die GbR ist eine Personengesellschaft mit dem Zweck, die gemeinsamen geschäftlichen Ziele der Gesellschafter umzusetzen. Sie ist die einfachste Gesellschaftsform für Unternehmer, die einen gemeinschaftlichen Betrieb gründen möchten.

Die Gründung einer GbR erfordert keinen Vollzeit-Gesellschafter und ist auch in Teilzeit, neben dem Hauptberuf oder auch neben einem Studium möglich. Wie viele Arbeitsstunden die Gesellschafter in das frische Unternehmen investieren, müssen sie mit den Partnern abklären.

Quellen