Offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein Zusammenschluss von zumindest zwei Gesellschaftern (Kaufleuten) zum gemeinsamen Handelsgewerbe. Für Schulden in der Firma haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.
Zum Inhalt dieses Artikels
OHG - auf einen Blick
- Bei einer offenen Handelsgesellschaft schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zum Zweck eines gemeinschaftlichen Handelsgewerbes zusammen.
- Rechte und Pflichten bei der OHG regelt zum einen das Handelsgesetzbuch (HGB) und zum anderen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- OHG wird aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft bei Gründung ins Gemeinsame Registerportal der Länder (Handelsregister) eingetragen.
- In einer OHG haftet jeder Gesellschafter mit seinem eigenen Privatvermögen - man ist also immer der Gefahr der Privatinsolvenz ausgesetzt.
- Als Handelsgesellschaft ist die OHG umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, die Gesellschafter unterliegen darüber hinaus je nach Rechtsform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Was ist eine OHG? Übersicht
Unternehmen | Rechtliche Organisationsform | Personengesellschaften
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bestehend aus mindestens zwei Gesellschaftern. Gesellschafter können in- und ausländische natürliche oder juristische Personen sein, aber auch Personengesellschaften, mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
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Zweck des gemeinschaftlich geführten Unternehmens ist immer die Ausübung eines Handelsgewerbes.
Demnach regelt Rechte und Pflichten bei einer OHG das Handelsgesetzbuch in den §§ 105 bis 160 HGB. Da die OHG als eine Sonderform der GbR gilt, finden zusätzlich auch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in den §§ 705 bis 740 BGB Anwendung.
OHG Gesellschafter
Offene Handelsgesellschaft | Organisation | Rechte & Pflichten
Die Gesellschafter der OHG verfügen im Prinzip alle über die gleichen Pflichten und Rechte, die Leitung des Unternehmens wird gemeinsam ausgeführt und es gibt keine hierarchische Unterteilung.
Jeder der mindestens zwei Gesellschafter hat eine alleinige Geschäftsführungsbefugnis sowie eine alleinige Vertretungsmacht.
- Anderweitige Regelungen sind nach § 109 HGB ebenfalls gültig, wenn sie klar im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Die Gesellschafter der OHG bilden nicht nur eine Tätigkeits-, sondern auch eine Risiko-, Vermögens- und Haftungsgemeinschaft.
Gründung der OHG
Offene Handelsgesellschaft | Gründung
Gegründet wird die offene Handelsgesellschaft (OHG) unter anderem durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags zwischen den entsprechend beteiligten Gesellschaftern.
Gesellschaftsvertrag
Generell gilt, dass der Vertrag formfrei ist - er sollte jedoch schriftlich vorliegen und muss in jedem Fall die Art der Geschäftstätigkeit sowie die Vereinbarung über das gemeinschaftliche Auftreten und Handeln der Gesellschafter beinhalten.
Handelsregister
Aufgrund der Kaufmannseigenschaft wird die OHG ins Handelsregister eingetragen. Mit diesem Eintrag unter entsprechendem Firmennamen gilt das Unternehmen dann als final gegründet.
Bei der Wahl des Namens haben die Gesellschafter in der Regel freie Wahl:
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Dieser kann z.B. Personennamen der Gründer, den Unternehmensgegenstand oder auch Fantasienamen enthalten.
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Einzige Pflichtvoraussetzung ist, dass das Unternehmen den Zusatz OHG im Namen aufnehmen muss.
Buchführung und Bilanzierung
Durch die Kaufmannseigenschaft ist die OHG auch dazu verpflichtet, ausführlich Bücher zu führen sowie regelmäßig eine Jahresbilanz zu erstellen. Umfang und Publizitätspflicht dieser Bilanzen richten sich nach den Umsätzen und der Größe der offenen Handelsgesellschaft.
Kapital und Kosten
Bei der Gründung einer OHG wird kein Mindestkapital benötigt. Die Gesellschafter können das Startkapital individuell festlegen und verfügen auch gemeinschaftlich über das Gesellschaftsvermögen. Die Gründungskosten halten sich also recht gering.
Die Gesellschafter müssen lediglich die folgenden Kosten tragen:
- Kosten für Anwalt und Notar
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung im Handelsregister
Anmeldung der OHG
Offene Handelsgesellschaft | Handelsregister | Gewerbeamt | Finanzamt
Sobald der Gesellschaftsvertrag erfolgreich aufgesetzt wurde, muss die OHG beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Im Anschluss erhalten die Gesellschafter eine Rechnung vom Amtsgericht.
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Erst nach Bezahlung dieser Rechnung erfolgt die finale Eintragung der OHG ins Handelsregister.
Da die OHG immer ein Handelsbetrieb ist, müssen die Gesellschafter ihr Unternehmen ebenfalls beim Gewerbeamt registrieren.
Erst wenn die OHG im Handelsregister eingetragen ist und sowohl beim zuständigen Gewerbe- als auch Finanzamt angemeldet wurde, gilt sie als vollständig angemeldet, gegründet und geschäftsfähig.
OHG Haftung
Offene Handelsgesellschaft | Bestimmungen
Die Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt und gegebenenfalls auch mit ihrem eigenen Privatvermögen, sofern Gesellschaftsschulden entstehen. Dies kann ein hohes Risiko für die Gesellschafter darstellen.
Die Haftung der OHG ist zudem nicht nur unbeschränkt, sondern darüber hinaus auch unmittelbar und solidarisch. Das bedeutet für die Gesellschafter:
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Bei der unmittelbaren Haftung haben Gläubiger die Möglichkeit, Forderungen direkt von den Gesellschaftern der OHG einzuholen.
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Bei der solidarischen Haftung kann ein Gesellschafter Ansprüche gegenüber den anderen Mitgesellschaftern stellen, die sich dann anteilig an den Forderungen der Gläubiger beteiligen müssen.
OHG Steuern
Offene Handelsgesellschaft | Steuerrecht
Als Handelsgesellschaft ist die OHG gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Sie unterliegt als Unternehmen selbst nicht der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Der aus einer Gewinn-und-Verlustrechnung ermittelte Unternehmensgewinn muss einheitlich und gesondert festgestellt werden.
Die einzelnen Gesellschafter sind dazu verpflichtet, den individuellen Gewinnanteil in der eigenen Einkommensteuererklärung aufzuführen:
- Jeder Gesellschafter muss gemäß dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG selbstständig Einkommensteuer für seine Gewinne aus der offenen Handelsgesellschaft an das Finanzamt übermitteln.
Sofern ein Gesellschafter eine juristische Person ist, werden die Gewinne über die Körperschaftsteuer gemeldet. Für Angestellte der OHG wird normal Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Vor- und Nachteile der OHG
Offene Handelsgesellschaft | Aspekte der Organisationsform
Wie jede andere Organisations- oder Rechtsform eines Unternehmens, bringt auch die offene Handelsgesellschaft Vorteile sowie potenzielle Nachteile mit sich:
OHG: Vorteile auf einen Blick
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Einfache und kostengünstige Gründung.
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Kein gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital.
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Über den Gesellschaftsvertrag können die Gründer Regeln zur Führung der OHG selbst bestimmen und verändern, das Unternehmen kann flexibel geführt werden.
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Hohe Kreditwürdigkeit, da persönlich haftende Gesellschafter besonders hohes Ansehen am Markt und bei den Banken haben.
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Jahresabschluss und Bilanzen werden (je nach Größe der Gesellschaft) nicht veröffentlicht.
OHG: Nachteile auf einen Blick
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Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter (auch mit dem Privatvermögen).
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Hohes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern erforderlich.
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Interne Streitigkeiten können schnell den Bestand der OHG gefährden.
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Handelsregisterpflicht.
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Pflicht zur ausführlichen Buchführung sowie Bilanzerstellung.
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Fragen und Antworten
Was ist eine OHG?
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammensetzt. Zweck der OHG ist immer die gemeinsame Ausübung eines Handelsgewerbes. Das Unternehmen ist einfach und ohne vorgeschriebenes Mindestkapital zu gründen.
Eine OHG gilt dann als eingetragenes und geschäftsfähiges Unternehmen, wenn sie beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet und ins Handelsregister eingetragen wurde.
Warum gründet man eine OHG?
Gesellschafter gründen eine OHG immer mit dem Zweck der gemeinsamen Handelsausübung. Vor allem die überschaubaren Gründungskosten machen die offene Handelsgesellschaft so interessant für frische Gründer oder Unternehmer, die sich zusammenschließen möchten.
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR?
Die GbR gilt als Grundform der OHG. Die offene Handelsgesellschaft liegt dann vor, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird. Betreibt eine Gesellschaft jedoch nur ein Gewerbe, handelt es sich dabei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Übrigens: Eine OHG entsteht automatisch, wenn eine bereits gegründete GbR die Umsatzgrenze von 250.000 Euro überschritten hat.
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Gesetze im Internet - Bundesministerium der Justiz -
Gesamte Rechtsvorschrift für Handelsgesetzbuch (HGB):
Gesetze im Internet - Bundesministerium der Justiz -
Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz (EStG):
Gesetze im Internet - Bundesministerium der Justiz -
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaft/-gemeinschaft:
ELSTER-Portal