Markenanmeldung verständlich erklärt

Eine Markenanmeldung schützt effektiv Logo, Produkt- oder Firmennamen vor Verlust, Wertminderung oder Missbrauch und beugt Rechtsstreitigkeiten sowie dem Identitätsverlust vor. Dies gilt bei Gründung eines Unternehmens jeder Rechtsform.

Markenanmeldung - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Eine Markenanmeldung ist ein förmlicher Antrag auf die Eintragung einer Marke bei der zuständigen Behörde. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig.

  • Eine Marke ist ein Symbol, ein Wort oder ein Satz, der zur Kennzeichnung einer Marke und ihrer Produkte oder Dienstleistungen verwendet wird.

  • Die Eintragung einer Marke bietet mehrere Vorteile, darunter rechtlichen Schutz, ausschließliche Rechte zur Verwendung der Marke und einen höheren Bekanntheitsgrad.

  • Um eine Marke anzumelden, müssen Unternehmer ein schrittweises Verfahren befolgen und einen Antrag bei der Regierungsbehörde einreichen.

  • Bei der Markenregistrierung können Hürden auftreten, beispielsweise Konflikte mit bestehenden Marken oder Einwände von Dritten.

Markenanmeldung: Definition


Eine Markenanmeldung ist ein förmlicher Antrag auf die Eintragung einer Marke an die zuständige Behörde des Eintragenden.

  • Eine Marke kann ein Symbol, ein Wort oder eine Phrase sein, das oder die ein Produkt oder eine Dienstleistung von der Konkurrenz unterscheidet.

  • Grundlegend gibt es schutzfähige Marken in Form von Wortmarken, Bildmarken oder kombinierten Wort-/Bildmarken.

Ist die Schutzfähigkeit gegeben, gibt die Anmeldung der Marke den Unternehmern nach § 14 Abs. 2 MarkenG das exklusive Recht, Dritten und vor allem konkurrierenden Firmen oder Unternehmen die Nutzung des eingetragenen Markennamens deutschlandweit, europaweit oder international zu verbieten.

In vielen Ländern wird das Verfahren der Markeneintragung von staatlichen Stellen verwaltet, z.B. vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Deutschland, dem Intellectual Property Office (IPO) im Vereinigten Königreich oder dem United States Patent and Trademark Office (USPTO) in den USA.

Was versteht man unter einer Marke?


Eine Marke ist ein Symbol, ein Wort oder ein Satz, der zur Kennzeichnung einer bestimmten Marke oder eines Unternehmens verwendet wird. Zu den Arten von Marken gehören:

  • Wortmarken, die aus Wörtern oder Buchstaben bestehen.

  • Bildmarken, die ein einzigartiges Logo oder Design verwenden.

  • Es kann auch eine Kombination aus Namen und Logo als Wort-/Bildmarke angemeldet werden.

  • Werbeslogans können grundsätzlich auch schutzfähig sein, weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen.

  • Außerdem gibt es Klangmarken, bei denen es sich um Audio-Logos handelt.

  • Hinzu kommen Zertifizierungsmarken, die die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung kennzeichnen.

Marken können eingetragen oder nicht eingetragen werden, wobei die Eintragung einen stärkeren rechtlichen Schutz und eine höhere Exklusivität bietet.

Warum sollten Unternehmer ihre Marke anmelden?


Unternehmer sollten ihre Marke vor allem aus folgenden Gründen eintragen lassen:

  • Zur Sicherung des rechtlichen Schutzes.
  • Für die alleinigen Rechte zur Nutzung der Marke.
  • Um einen hohen Bekanntheitsgrad der Marke zu sichern.

Die Eintragung einer Marke kann auch dazu beitragen, eine Markenidentität zu schaffen, Vertrauen bei den Kunden aufzubauen und potenzielle Rechtsverletzer abzuschrecken.

Der Markenschutz bietet darüber hinaus diverse weitere Vorteile:

  • Eine eingetragene Marke kann zusätzlich ein wertvoller Vermögenswert sein, der lizenziert, als Franchise vergeben oder verkauft werden kann.

Generell sollte darauf geachtet werden, Markenschutz zu erlangen, wenn man Produkte unter der betreffenden Marke herstellt, exportiert, importiert oder vertreibt.

  • Dies gilt sowohl für das Inland als auch für ausländische Märkte, da ähnliche Herausforderungen auftreten können.

Es gibt jedoch einige Fälle, in denen es sich nicht lohnt, eine Marke einzutragen:

  • Dies gilt zum Beispiel, wenn es sich um eine rein interne Nutzung handelt und die Marke nicht öffentlich verwendet wird.

  • Auch wenn die Marke bestehenden Marken sehr ähnlich ist oder keine Unterscheidungskraft besitzt, kann die Eintragung abgelehnt werden.

So können Unternehmer ihre Marke beim DPMA anmelden


Zunächst müssen Selbstständige oder Unternehmer ihre Firmendaten angeben, damit das DPMA weiß, für wen die Markenanmeldung erfolgt. Weiterhin ist es wichtig, dass die neue Marke genau in der Form beschrieben wird, wie diese später auch verwendet werden soll.

  • Dabei müssen auch Formatvorgaben für die schriftliche oder elektronische Übermittlung eingehalten werden.

Außerdem muss das passende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gewählt werden. Es gibt insgesamt 45 Klassen an Waren und Dienstleistungen, aus denen die geeigneten Bereiche für eine Markenanmeldung ausgewählt werden müssen.

  • Wer ein Logo schützen möchten, der muss das Design, die Farben und den Schrifttyp exakt definieren.

  • Bei einem akustischen Logo wird sogar ein Notenblatt und eventuell ein akustisches Hörbeispiel benötigt.

Unternehmer müssen ihre Marke so exakt wie möglich definieren und beschreiben, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Zur Unterstützung kann auch ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder ein Rechtsanwalt konsultiert werden. Dieser berät bei der Wahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie bei der Beschreibung und Einreichung der Marke.

Dabei sollte auch das Markengesetz und der Schutz von Schriftzeichen, Namen und 3D-Marken berücksichtigt werden.

Drei Arten der Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke kann auf die folgenden drei Arten erfolgen:

Ein essenzieller Schritt vor der Anmeldung der Marke ist die vorherige Recherche.

  • Die Recherche ist unerlässlich, damit sichergestellt ist, dass es in der gleichen Branche oder dem gleichen Tätigkeitsbereich keine bestehenden Marken gibt, die die neue Marke verletzen könnten.

  • Zu diesem Zweck stehen mehrere Datenbanken zur Verfügung, wie z. B. die DPMA-Datenbank, die speziell für den deutschen Markt bestimmt ist.

Es ist jedoch empfehlenswert, einen Anwalt des Markenrechts mit der Recherche zu beauftragen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Recherche und dem finalen Markenschutz zu gewährleisten.

  • Während Unternehmer ihre direkten Konkurrenten selbst recherchieren können, haben Anwälte mehr Erfahrung mit ähnlichen Recherchen.

  • Darüber hinaus kennen sich spezialisierte Anwälte mit den genauen Schritten, der Markenform und dem genauen Vorgehen aus.

Markenanmeldung in 7 Schritten


Gemäß § 32 Abs. 1 MarkenG erfolgt die Markenanmeldung in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Grundsätzlich erfolgt der Prozess für die Anmeldung einer Marke beim DPMA wie folgt:

  1. Einreichung der Markenanmeldung beim Markenamt.
  2. Zahlung der Anmeldegebühr.
  3. Überprüfung der Markenanmeldung durch das DPMA.
  4. Eintragung der Marke in das Markenregister.
  5. Drei Monate Widerspruchsfrist abwarten.
  6. Kontinuierliche Markenrecherche nach Eintragung der Marke.
  7. Verlängerung nach 10 Jahren, um Markenschutz zu halten.

Markenanmeldung: Probleme und Hürden


Ein häufiges Problem, mit dem Unternehmer bei der Eintragung einer Marke konfrontiert werden können, ist, dass der Name oder die Marke bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wurde.

  • In solchen Fällen kann kein Markenschutz erfolgen und es muss daraufhin eine separate Marke auf neuem Weg kreiert werden.

Weitere Hürden bei der Anmeldung einer Marke können die Folgenden sein:

  • Einwände Dritter.
  • Schwierigkeiten beim Nachweis der Unterscheidungskraft.
  • Mangelnde Präzision bei der Beschreibung von Waren und Dienstleistungen.

Markeninhaber sollten auch bei der Überwachung und Durchsetzung ihrer Marken gegen potenzielle Rechtsverletzer wachsam sein.

Unternehmer können zwar versuchen, ihre Marke selbst anzumelden, es wird jedoch dringend empfohlen, die Hilfe eines qualifizierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, der auf Markenrecht spezialisiert ist.

Ein Anwalt kann bei dem komplexen Verfahren der Markeneintragung helfen und sicherstellen, dass die Markenanmeldung ordnungsgemäß verläuft und die Marke angemessen geschützt ist.

Markenverletzungen feststellen


Nach der erfolgreichen Anmeldung, sollten Unternehmer recht regelmäßig überprüfen, ob es identische Marken oder ähnliche Marken gibt. Der Markt sollte stetig im Auge behalten werden, vor allem die direkten Konkurrenten, um Markenverletzungen so schnell wie möglich zu identifizieren.

  • Zur Prüfung eignet sich am besten das Markenregister vom DPMA.

  • Dort werden alle gesetzlichen Veröffentlichungen zu Marken, Patenten sowie Designs mit Registerdaten bereitgestellt.

Es ist essenziell, Markenverletzungen schnell zu erkennen und entsprechend mit rechtlichen Schritten zu handeln.

Wie auch für die Markenanmeldung sollten Unternehmer hierbei zur Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte die Dienstleistungen eines Fachanwaltes in Anspruch nehmen.

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Fragen und Antworten

Um eine Marke anzumelden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Durchführung einer Markenrecherche: Bevor Selbstständige eine Marke anmelden, sollten sie eine Recherche durchführen, um sicherzustellen, dass keine identischen oder ähnlichen Marken bereits registriert sind. Hierfür gibt es spezielle Datenbanken, wie die des DPMA.
  • Antrag stellen: Um die Marke beim DPMA anzumelden, müssen Unternehmer erst einmal einen Antrag stellen. In diesem müssen sie die Identität des Anmelders angeben, also die konkreten Firmendaten.
  • Wahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Anmelder einer neuen Marke müssen aus insgesamt 45 Klassen von Waren und Dienstleistungen die geeigneten Bereiche für ihre Marke auswählen. Diese können dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis des DPMA entnommen werden.
  • Gebühren entrichten: Für die Anmeldung von einer neuen Marke müssen auch die entsprechenden Gebühren entrichtet werden.

Die Kosten für eine Markenanmeldung können je nach Land und dem angestrebten Schutzumfang variieren. In Deutschland liegen die Gebühren für eine Anmeldung über das DPMA zwischen 290 Euro und 1020 Euro.

Die Gebühren setzten sich hierbei aus der Gebühr für die neue Anmeldung und den möglichen Klassengebühren zusammen. Die Anmeldegebühr umfasst bis zu drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen. Ab der vierten Klasse fallen für jede weitere Klasse zusätzlich Gebühren in Höhe von 100 Euro an.

Eine ausführliche Auflistung aller relevanten Gebühren für Markenanmeldungen sind im Kostenmerkblatt des DPMA auf der Gebühren-Seite des DPMA aufgelistet und erläutert.

Eine Markenanmeldung steht grundsätzlich jeder natürlichen oder juristischen Person offen, die Inhaber der Marke werden möchte. Das bedeutet, dass auch Privatpersonen eine Marke anmelden können, solange sie die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllen.

Liegt jedoch weder Geschäftssitz noch Wohnsitz in Deutschland, benötigen auch Anmelder, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Inlandsvertreter in Form eines Rechts- oder Patentanwalts.

Eine Markenanmeldung ist immer dann lohnenswert, wenn ein Unternehmen mehr Vertrauen bei den Endkunden mithilfe einer starken Markenidentität schaffen möchte.

Vor allem dann, wenn Produkte und Waren unter dem Namen einer Marke vertrieben werden, sollte diese entsprechend beim DPMA eingetragen werden. Ansonsten läuft man Gefahr, dass Konkurrenten den Namen anmelden und verwenden.

Quellen