Gewerbe anmelden

Gewerbe anmelden ⇒ einfach erklärt

Die Anmeldung eines Gewerbes ist für Gründer in Deutschland häufig der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit und mit verschiedenen Voraussetzungen verbunden.

Gewerbe anmelden – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Gewerbeanmeldung

Anmeldepflicht: Jede selbstständige, dauerhaft gewinnorientierte Tätigkeit muss gemäß § 14 GewO als Gewerbe angemeldet werden, ausgenommen sind Freiberufler und spezielle Berufsgruppen.
Gewerbetreibende vs. Freiberufler: Gewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig und müssen ihr Gewerbe anmelden, während Freiberufler von dieser Pflicht befreit sind.
Kleingewerbe: Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro können von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sind nach § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer (USt) befreit.
Gewerbesteuer: Gewerbetreibende sind ab einem Gewinn von 24.500 Euro gewerbesteuerpflichtig.
Gewerbeanmeldung und Steuern: Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und ist der erste Schritt zur steuerlichen Erfassung des Unternehmens durch das Finanzamt.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss grundsätzlich von jeder Person angemeldet werden, die eine selbstständige, dauerhafte Tätigkeit mit der Absicht zur Gewinnerzielung beginnt.

Zu beachten ist bei der Gewerbeanmeldung, dass auch Nebengewerbe oder sogenannte „Kleingewerbe“ anmeldepflichtig sind, sofern sie die Kriterien einer gewerblichen Tätigkeit erfüllen.

Gewerbetreibende und Freiberufler

Gewerbetreibende und Freiberufler unterscheiden sich grundlegend in der Art ihrer Tätigkeit und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Gemäß § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) werden Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb von denen aus freiberuflicher Tätigkeit unterschieden.

  • Gewerbetreibende sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, die nicht zu den freien Berufen gehört.
  • Freiberufler hingegen üben eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus, wie in § 18 EStG Abs. 1 Nr. 1 konkreter definiert.

Während Gewerbetreibende zur Gewerbeanmeldung verpflichtet sind und Gewerbesteuer zahlen müssen, sind Freiberufler von diesen Pflichten befreit.

Gewerbliche Tätigkeiten im Überblick:

Gewerbliche Tätigkeiten decken ein breites Spektrum an wirtschaftlichen Aktivitäten ab, die von der Produktion und dem Vertrieb von Gütern bis hin zu vielfältigen Dienstleistungen reichen.

Diese Tätigkeiten sind charakteristisch für ihre Gewinnerzielungsabsicht und umfassen unter anderem:

  • Einzelhandel: Betrieb von stationären Läden oder Online-Shops, die eine Vielzahl von Produkten, von Bekleidung bis hin zu Elektronik, anbieten.

  • Handwerk: Dazu gehören traditionelle Berufe wie Tischlerei, Schlosserei, Malerarbeiten und Installationsdienste in Bereichen wie Elektrik und Sanitär.

  • Produktion: Herstellung von Gütern, die von kleineren handwerklichen Produkten bis hin zu großen industriellen Erzeugnissen wie Maschinen oder Fahrzeugen reichen.

  • Dienstleistungen: Ein breites Spektrum an Aktivitäten, darunter IT-Unterstützung, Beratungsdienste, Reinigungsservices, Friseur- und Kosmetikdienstleistungen.

  • Gastronomie und Hotellerie: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Cafés und Bars sowie die Bereitstellung von Unterkünften und Catering-Services.

  • Transport und Logistik: Dazu zählen Speditionsunternehmen, Taxi- und Fahrdienste, Kurierdienste und Logistikdienstleister für den Transport und die Verteilung von Waren.

Freiberufliche Tätigkeiten im Überblick:

Freiberufliche Tätigkeiten zeichnen sich durch ihre Ausrichtung auf persönliche Fähigkeiten, höhere Bildung oder kreative Leistungen aus. Sie erfordern in der Regel ein hohes Maß an spezialisiertem Wissen oder künstlerischer Kreativität.

Gängige Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Medizinische Berufe: Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die direkte Patientenbetreuung anbieten.

  • Rechts- und Steuerberatung: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten beraten.

  • Technische und naturwissenschaftliche Berufe: Architekten, Ingenieure und Naturwissenschaftler, die in ihren Fachgebieten spezialisierte Dienstleistungen erbringen.

  • Kreativberufe: Autoren, Journalisten, Künstler und Designer, die sich auf kreative und gestalterische Arbeiten konzentrieren.

  • Unterrichtende und erzieherische Berufe: Lehrer, Dozenten, Erzieher und Trainer, die Wissen und Fähigkeiten vermitteln.

  • Beratung und Coaching: Unternehmensberater, Personal Coaches und psychologische Berater, die in verschiedenen Bereichen Unterstützung und Beratung anbieten.

Gewerbe oder Kleingewerbe?

Die Unterscheidung zwischen einem Gewerbe und einem Kleingewerbe liegt vor allem in der Umsatzgröße und den steuerlichen Rahmenbedingungen.

Kleingewerbetreibende, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleiben wird, können gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Kleinunternehmerregelung profitieren.

  • Diese Regelung befreit sie von der Umsatzsteuerpflicht, vereinfacht ihre Buchhaltung und Steuererklärungen erheblich und ermöglicht einen einfacheren Einstieg in die Selbstständigkeit.

  • Allerdings bedeutet dies auch, dass sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können und ihre Preise ohne Umsatzsteuer ausweisen müssen.

Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer in Deutschland, die auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhoben wird. Ihre rechtliche Grundlage findet sie im Gewerbesteuergesetz (GewStG).

  • Nach § 2 GewStG ist jeder Unternehmer, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, auch gewerbesteuerpflichtig.

  • Die Steuer wird von den Gemeinden erhoben und deren Höhe variiert je nach Hebesatz, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

  • Die Gewerbesteuer berechnet sich auf Grundlage des Gewerbeertrags, der sich aus dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Gewinn des Unternehmens ableitet, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß § 8 GewStG und § 9 GewStG.

Freiberufler und bestimmte andere Berufsgruppen sind von der Gewerbesteuer befreit, während gewerbliche Unternehmer ab einem Freibetrag von 24.500 Euro (gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) gewerbesteuerpflichtig sind.

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Gewerbeanmeldung: Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Die Gewerbeanmeldung ist der formelle Startpunkt für fast jeden, der in Deutschland in die Selbstständigkeit einsteigen möchte.

  • Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte, von der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen über das Ausfüllen des Antrags bis hin zur eigentlichen Anmeldung beim Gewerbeamt.

Jeder dieser Schritte ist entscheidend, um am Ende sicherstellen zu können, dass das Gewerbe rechtlich korrekt angemeldet wird und alle relevanten Informationen erfasst sind.

Unterlagen vorbereiten

Um ein Gewerbe anzumelden, sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die im Vorfeld zusammengestellt werden sollten.

Dazu gehören:

  • Persönliche Dokumente: Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.

  • Betriebsbezogene Informationen: Name vom Unternehmen, Anschrift des Betriebes, Art der Geschäftstätigkeit.

  • Bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag und Auszug aus dem Handelsregister (Gemeinsames Registerportal der Länder).

  • Bei handwerksähnlichen Gewerben: Nachweis der zuständigen Handwerkskammer.

  • Bei bestimmten Berufen: Eventuell erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Diese Unterlagen dienen als Basis für die Gewerbeanmeldung und müssen dem zuständigen Gewerbeamt vorgelegt werden.

Gewerbeanmeldung ausfüllen

Beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung sind folgende Punkte wichtig:

  • Vollständigkeit: Alle erforderlichen Felder müssen korrekt und vollständig ausgefüllt werden.

  • Genaue Beschreibung der Geschäftstätigkeit: Die Angabe der geplanten Geschäftstätigkeit vom Unternehmen muss präzise und verständlich sein.

  • Kontaktdaten: Aktuelle Kontaktinformationen sind für eventuelle Rückfragen seitens der Gewerbeämter wichtig.

Tipp: Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag vermeidet Rückfragen vom Gewerbeamt und beschleunigt den gesamten Anmeldeprozess.

Antrag beim Gewerbeamt abgeben

Der Antrag für eine Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen sogar online eingereicht werden.

  • Nach Einreichung des Antrags wird dieser vom Gewerbeamt geprüft.

  • Die Bearbeitungszeit kann je nach Amt variieren, in der Regel erhalten Antragsteller jedoch innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.

  • Nach erfolgreicher Prüfung und Bezahlung der Gebühr wird dann der sogenannte Gewerbeschein ausgestellt.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde erhalten Unternehmen nicht nur einen Gewerbeschein, sondern ebenfalls den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ von ihrem zuständigen Finanzamt.

  • Dort müssen unter anderem Angaben zu den geschätzten Einkünften aus dem Gewerbebetrieb gemacht werden.

  • Der Bogen dient zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und sollte gegebenenfalls mit einem Steuerberater ausgefüllt werden, um Fehler zu vermeiden.

Gewerbe online anmelden

Wer ein Gewerbe anmelden möchten, kann heutzutage in manchen Fällen sogar die entsprechenden Online-Dienste von seinem Gewerbeamt nutzen. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt immer von der jeweiligen Gemeinde ab.

In der Regel müssen bei der Online-Anmeldung folgende Punkte beachtet werden:

  • Zugang zum Online-Portal: Viele Gemeinden und Städte bieten ein entsprechendes Portal für die Online-Gewerbeanmeldung an. Hierzu ist es oft notwendig, sich zunächst zu registrieren und ein Benutzerkonto einzurichten.

  • Digitaler Antrag: Der Antrag kann digital ausgefüllt und direkt über das Portal eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen meistens in digitaler Form hochgeladen werden.

  • Elektronische Unterschrift: In der Regel ist für die Online-Anmeldung von einem Gewerbe eine elektronische Unterschrift erforderlich, welche mit einer digitalen Identifizierungsmethode wie dem neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erstellt wird.

  • Online-Zahlung der Gebühren: Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung können häufig direkt über das Online-Portal bezahlt werden.

Tipp: In einigen Bundesländern bietet sogar die Industrie- und Handelskammer (IHK) den Service zur Online-Gewerbeanmeldung an. Die Gewerbeanzeige wird über die IHK digital an die zuständige Behörde übermittelt.

Was kostet ein Gewerbe?

Die Anmeldung von einem Gewerbe geht mit verschiedenen Kosten einher, die von der Art der gewerblichen Tätigkeit und den individuellen Anforderungen des Unternehmens abhängen.

Zu den anfänglichen Kosten zählen z. B.:

  • Anmeldegebühren: Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde, liegen aber in der Regel zwischen 15 und 60 Euro. Diese Kosten fallen für jeden an, der ein Gewerbe anmeldet.

  • Beratungskosten: Für die Planung und Umsetzung der gewerblichen Tätigkeit kann es unter Umständen – je nach Rechtsform – ratsam sein, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, was zusätzliche Kosten verursacht.

  • Genehmigungen und Zertifikate: Abhängig von der Art des Gewerbes können Kosten für spezielle Genehmigungen oder Zertifikate anfallen. So ist für den Betrieb eines Restaurants beispielsweise eine Gaststättenerlaubnis erforderlich (§ 2 Abs. 1 GastG).

  • Betriebsmittel: Die Anschaffung von Ausrüstung, Materialien oder Software, die für den Betrieb des Unternehmens benötigt werden, stellt einen weiteren Kostenfaktor dar.

  • Laufende Kosten: Dazu gehören Miete für Geschäftsräume, Versicherungen, Beiträge zu Berufsgenossenschaften und, abhängig vom Gewinn, die Gewerbesteuer.

Es ist wichtig für Gründer, all diese Kostenfaktoren bei der Planung und Gründung eines Gewerbes zu berücksichtigen, um eine solide finanzielle Grundlage für das Unternehmen zu schaffen.

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Fragen und Antworten

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Gründer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Informationen über die Art der Tätigkeit. Je nach Gewerbeart können auch weitere Unterlagen wie Genehmigungen, Qualifikationsnachweise oder ein polizeiliches Führungszeugnis zu den Voraussetzungen zählen.

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald eine selbstständige, gewinnorientierte Geschäftstätigkeit aufgenommen wird, die nicht zu den freien Berufen zählt.

Ein Gewerbe ist in der Regel beim Gewerbeamt des Ortes anzumelden, in dem das Gewerbe auch vom Gründer betrieben wird.

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde, liegen üblicherweise aber zwischen 15 und 60 Euro. Diese Anmeldekosten muss jeder tragen, der ein Gewerbe anmeldet.

Eine Unternehmung kann, sofern sie nicht regelmäßig und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird, als Hobby angesehen werden. Sobald jedoch Geld verdient wird und es sich um eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG handelt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Der Umsatz spielt dabei keine Rolle.

Die jährlichen Kosten eines Gewerbes variieren je nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs, den anfallenden Betriebskosten, Steuern und eventuellen Beiträgen zu Berufsgenossenschaften.

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt, d. h. dessen Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet und der dadurch von der Umsatzsteuer befreit ist.

Quellen