Gewerbeschein

Gewerbeschein ⇒ einfach erklärt

Ein Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigung der Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO. Er ist notwendig für die Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen je nach Gewerbeart und Branche erfüllt sind. Die Kosten für die Beantragung variieren je nach Stadt oder Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 70 Euro.

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Gewerbeschein – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zum Gewerbeschein in Deutschland:

Definition Der Gewerbeschein ist ein behördliches Dokument, das die selbstständige Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Der Gewerbeschein kann auch als Gewerbeanmeldungsschein bezeichnet werden, der die erfolgte Gewerbeanmeldung behördlich bestätigt und zugleich die Berechtigung zur rechtskonformen Gewerbeausübung darstellt.
Beantragung Die Beantragung erfolgt im Zuge der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde bzw. dem Gewerbeamt der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Vor allem größere Städte und Gemeindeverwaltungen bieten die Möglichkeit der Online-Gewerbeanmeldung auf ihren eigenen Plattformen an. Weiters können bestimmte Gewerbeangelegenheiten über die IHK-Plattform sowie das ELSTER-Unternehmenskonto online abgewickelt werden.
Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre, keine Gewerbeausschlussgründe, EU/EWR-Staatsangehörigkeit oder gültiger Aufenthaltstitel.
Unterscheidung Der Gewerbeschein ist das offizielle Dokument, das die Anmeldung eines Gewerbes bestätigt und die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Dagegen steht die Gewerbeberechtigung für die rechtliche Grundlage und die gesetzlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um ein Gewerbe auszuüben.
Rechtsgrundlage Die Gewerbeordnung (GewO) regelt alle maßgebenden Bestimmungen zum Gewerbeschein in Deutschland. Gemäß § 14 Abs. 1 GewO müssen alle Unternehmer, die einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle betreiben möchten, das der zuständigen Behörde anzeigen und somit einen Gewerbeschein beantragen.

Der Gewerbeschein in Deutschland

Der Gewerbeschein bestätigt die ordnungsgemäße Anmeldung eines Gewerbes und dient als grundlegender Nachweis für die legale Ausübung eines Gewerbes in Deutschland.

  • Er bestätigt, dass alle notwendigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ist für jeden, der eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte, unerlässlich.

  • Der Gewerbeschein ist die behördliche Empfangsbestätigung, die es dem Inhaber erlaubt, ein Gewerbe zu betreiben.

  • Diese Bestätigung wird vom Gewerbeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt und ist ein zentrales Element der Gewerbefreiheit in Deutschland gem. § 1 Gewerbeordnung (GewO) und wird aufgrund der Anzeigepflicht für die Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten, wie in § 14 Abs. 1 GewO festgelegt, ausgestellt.

Die Beantragung des Gewerbescheins ist für alle Personen erforderlich, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, unabhängig davon, ob bereits Umsätze oder Gewinne erzielt werden.

  • Dies gilt auch für die Vorbereitungsmaßnahmen zur Eröffnung oder Einrichtung eines Geschäftsbetriebs, wie Neukundengewinnung und Marketing.

  • Die Nichteinhaltung dieser Anmeldepflicht kann gemäß § 146 Abs. 2 Ziff. 1 GewO als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ein Gewerbeschein ist in der Regel ein einseitiger DIN-A4-Vordruck oder, bei Online-Anmeldungen, eine elektronische Gewerbebestätigung. Er enthält wichtige Informationen wie den Namen des Gewerbetreibenden, die Art des Gewerbes und den Standort des Betriebs.

  • Der Stempel des Gewerbeamts auf diesem Dokument bescheinigt die offizielle Anmeldung und berechtigt den Inhaber zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Die Kosten für die Beantragung eines Gewerbescheins variieren je nach Stadt oder Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 70 Euro. Der Gewerbeschein wird auf die Dauer der gewerblichen Tätigkeit ausgestellt, meist unbegrenzt, es sei denn, es handelt sich um spezielle Genehmigungen für erlaubnispflichtige Gewerbe.

Nach der Beantragung des Gewerbescheins erhalten Gewerbetreibende in der Regel Fragebögen von der zuständigen Handelskammer und dem Finanzamt, um ihre Steuernummer zu erhalten, die dann auch der ordnungsgemäßen Abfuhr der Gewerbesteuer (GewSt) dient.

  • Eine Ausnahme von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht für Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe und die Verwaltung eigenen Vermögens, die keinen Gewerbeschein benötigen.

Gewerbeberechtigung und Gewerbelizenz:

Die Gewerbeberechtigung, oft auch Gewerbelizenz genannt, bildet die rechtliche Grundlage für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten. Sie umfasst alle Haupt- und Nebengewerbe, die ein Gewerbetreibender führen darf. Eine Gewerbelizenz wird durch die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde erworben und ist nicht übertragbar.

Gewerbeschein vs. Gewerbeberechtigung: was ist der Unterschied?

Beide Begriffe spielen eine zentrale Rolle im deutschen Gewerberecht und sind essenziell für die die rechtskonforme Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und legale Ausübung gewerblicher Tätigkeiten.

Der Gewerbeschein und die Gewerbeberechtigung sind Begriffe, die häufig synonym verwendet werden, jedoch gibt es Unterschiede in ihrer Bedeutung und Anwendung:

Ein Gewerbeschein ist das offizielle Dokument, das die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde bestätigt.

  • Dieses Dokument wird vom Gewerbeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt und dient als Nachweis, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde. Es enthält wichtige Informationen wie den Namen des Gewerbetreibenden, die Art des Gewerbes und den Standort des Betriebs.

  • Der Gewerbeschein ist daher ein operatives Dokument, das die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit bildet.

Die Gewerbeberechtigung hingegen bezeichnet das Recht bzw. die rechtliche Genehmigung, die es einer Person oder einem Unternehmen erlaubt, gewerbliche Tätigkeiten auszuüben.

  • Sie umfasst alle gesetzlichen Voraussetzungen und Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, um ein Gewerbe führen zu dürfen.

Beide Begriffe sind eng miteinander verbunden: Der Gewerbeschein ist Teil der Gewerbeberechtigung und dient als Beweis, dass alle formalen Schritte der Gewerbeanmeldung abgeschlossen sind. Ohne die ordnungsgemäße Gewerbeberechtigung kann ein Gewerbeschein nicht ausgestellt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, zunächst die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen muss, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten.

  • Dies beinhaltet das Mindestalter, die Überprüfung der Zuverlässigkeit und gegebenenfalls weitere spezifische Genehmigungen je nach Art des Gewerbes.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Gewerbeschein als Bestätigung der Anmeldung ausgestellt werden.

Zusammengefasst:

Während der Gewerbeschein das sichtbare Dokument ist, das die Anmeldung bestätigt, umfasst die Gewerbeberechtigung den gesamten rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass der Gewerbetreibende alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

  • Gewerbeschein: Das offizielle Dokument, das die Anmeldung eines Gewerbes bestätigt und die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erlaubt.

  • Gewerbeberechtigung: Die rechtliche Grundlage und Genehmigung, die alle gesetzlichen Anforderungen umfasst, die erfüllt sein müssen, um ein Gewerbe auszuüben.

Gewerbeschein: Voraussetzungen und Bestimmungen

Um den Gewerbeschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und gesetzliche Bestimmungen beachtet werden.

In Deutschland sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Gewerbescheins klar gesetzlich geregelt, um die Zuverlässigkeit und Integrität der gewerblichen Tätigkeiten zu gewährleisten.

Grundvoraussetzungen zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung:

  • Mindestalter: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um einen Gewerbeschein beantragen zu können.

  • Zuverlässigkeit: Es dürfen keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen. Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft, um sicherzustellen, dass keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen oder gravierenden gewerberechtlichen Verstöße vorliegen. Gewerbeausschlussgründe im Sinne der Zuverlässigkeit sind in § 35 GewO definiert.

  • Gewerbeausschlussgründe umfassen unter anderem: Straftaten wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und andere Delikte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers aufkommen lassen. Ebenso sind schwerwiegende Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften und finanzielle Unzuverlässigkeit, wie z. B. erhebliche Steuerschulden oder Insolvenzverfahren, Ausschlussgründe im Sinne der Gewerbeordnung.

  • Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel: Der Antragsteller muss EU/EWR-Staatsangehöriger sein oder einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, der die Ausübung eines Gewerbes in Deutschland erlaubt.

Bestimmungen zum Gewerbeschein:

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewerbeschein sind in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Diese Vorschriften definieren, unter welchen Bedingungen Einzelpersonen und Unternehmen gewerbliche Tätigkeiten aufnehmen dürfen.

Gewerbeanmeldung:

Jedes Gewerbe muss bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Der Antrag auf den Gewerbeschein muss die Art des Gewerbes und den Standort des Betriebs klar spezifizieren. Die Anmeldung muss unverzüglich nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen, um Bußgelder und Steuernachzahlungen zu vermeiden.

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Gewerbearten:

Grundsätzlich gilt in Deutschland der Grundsatz der Gewerbefreiheit gem. § 1 GewO. Das bedeutet, dass grundsätzlich jedem die Ausübung eines Gewerbes gestattet ist. Dennoch gibt es gesetzliche Beschränkungen und Ausnahmen.

  • Dazu zählt die Unterscheidung zwischen erlaubnispflichtigen und nicht erlaubnispflichtigen Gewerben.

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind jene, die unter genehmigungspflichtige Tätigkeiten fallen und daher eine spezielle Erlaubnis aufgrund benötigter spezifischer Qualifikationen oder Genehmigungen erfordern. Diese können je nach Art des Gewerbes unterschiedlich ausfallen und müssen vor der Aufnahme der Tätigkeit eingeholt werden.

Die nicht erlaubnispflichtigen Gewerbe hingegen können unter Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen von jeder Person ausgeübt werden.

Besondere Genehmigungen und Regelungen:

Für bestimmte Gewerbearten sind zusätzliche Genehmigungen und spezielle Regelungen erforderlich. Hierzu zählen unter anderem das Reisegewerbe sowie Messen, Ausstellungen und Märkte:

  • Reisegewerbe: Tätigkeiten im Reisegewerbe sind in den §§ 55 ff. GewO geregelt. Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt eine Reisegewerbekarte. Diese ist für alle notwendig, die gewerbsmäßig außerhalb ihrer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren verkaufen, Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen entgegennehmen. Für einige Tätigkeiten im Reisegewerbe gelten Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker oder bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.

  • Messen, Ausstellungen und Märkte: Die §§ 64 ff. GewO regeln die besonderen Anforderungen für das Betreiben von Messen, Ausstellungen und Märkten. Diese Gewerbearten erfordern spezielle Genehmigungen von der zuständigen Behörde, um sicherzustellen, dass die Veranstaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierzu zählen unter anderem Sicherheitsvorschriften, Hygieneanforderungen und die Einhaltung von Marktordnungen.

Dokumentationspflicht:

Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten ausführlich zu dokumentieren und Aufzeichnungen über ihre Geschäftsprozesse und Transaktionen zu führen.

Gewerbeschein beantragen

Das Beantragen eines Gewerbescheins ist ein wichtiger Schritt für jeden, der eine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen möchte.

  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung und erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen.
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Mit der Einführung der Online-Gewerbeanmeldung haben viele Städte und Kommunen den Anmeldeprozess vereinfacht und digitalisiert.

Antragsstellung und zuständige Behörde:

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des geplanten Standortes. Die formale Prüfung der Unterlagen gewährleistet, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den Gewerbeschein benötigte Unterlagen:

  • Anmeldung: Ausgefülltes Anmeldeformular

  • Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag

  • Branchenspezifisch: Eventuell weitere branchenspezifische Nachweise oder Genehmigungen

Online-Gewerbeanmeldung – Gewerbeschein mittels eMeldung beantragen:

Vor allem viele größere Städte und Kommunen bieten die Möglichkeit der Online-Gewerbeanmeldung auf ihren eigenen Plattformen. Außerdem können bestimmte Gewerbeberechtigungen und -angelegenheiten über die Plattform der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie das ELSTER-Unternehmenskonto online angemeldet und beantragt werden.

  • Gewerbeangelegenheiten online über die Industrie- und Handelskammer:
    Digitale Verwaltungsleistungen der IHK: Gewerberecht

  • Gewerbeangelegenheiten online über ELSTER:
    ELSTER-Unternehmenskonto

  • Viele Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben eigene Plattformen für die eMeldung, mittels derer die Gewerbe online angemeldet und die erforderlichen Dokumente digital eingereicht werden können.

Mehr zum Thema: Online-Gewerbeanmeldung

Gewerbeschein: Kosten

Die Kosten für die Beantragung eines Gewerbescheins variieren je nach Stadt oder Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 70 Euro.

  • Zusätzlich zu den Grundgebühren für den Gewerbeschein können weitere Kosten entstehen, insbesondere für besondere Genehmigungen oder Nachweise.

  • Dies ist oft der Fall bei erlaubnispflichtigen Gewerben, für die spezielle Qualifikationen oder zusätzliche behördliche Prüfungen notwendig sind.

  • Beispiele hierfür sind Gaststättenbetriebe, Handwerksbetriebe oder bestimmte Dienstleistungen im Gesundheitsbereich.

Mögliche Zusatzkosten:

  • Erlaubnispflichtige Gewerbe: Zusätzliche Gebühren für spezielle Genehmigungen, z. B. Konzessionen für Gaststätten oder Handwerker.

  • Branchenspezifische Nachweise: Kosten für Sachkundenachweise, Zertifikate oder behördliche Prüfungen.

  • Betriebsanlagengenehmigung: Eventuell erforderliche Genehmigungen für die Betriebsstätte, wie etwa baurechtliche oder umweltschutzrechtliche Genehmigungen.

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