DAC steht für die Directive on Administrative Cooperation, eine EU-weite Richtlinie zur Steuertransparenz. Sie trat in Form der siebten Stufe DAC7 am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet digitale Plattformbetreiber, Einkünfte und Transaktionen ihrer Nutzer zu erfassen und gemäß Artikel 8ac DAC7-Richtlinie (2021/514) an die nationalen Steuerbehörden zu melden.
In Deutschland wird DAC7 durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Das Gesetz regelt die Pflichten der Plattformbetreiber, einschließlich der jährlichen Meldung von Nutzerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).