Gelangensbestätigung

Gelangensbestätigung ⇒ einfach erklärt

Die Gelangensbestätigung ist ein zentrales Dokument im EU-Handel, das den Nachweis erbringt, dass Waren tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt sind und hinsichtlich Regelungen zur Umsatzsteuer (USt) für die Umsatzsteuerbefreiung.

Gelangensbestätigung - auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Gelangensbestätigung

Definition: Es handelt sich um ein Nachweisdokument, das bestätigt, dass ein Gegenstand der Lieferung tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt ist.
Funktion: Ist zentral bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU hinsichtlich Umsatzsteuer (USt), weil das Dokument als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung dient.
Form: Kann sowohl in physischer Papierform als auch elektronisch vorliegen, muss jedoch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Inhalt: Enthält wesentliche Informationen wie Name und Anschrift des Empfängers, Menge und Art des Gegenstands, Ort und Monat des Erhalts sowie die Unterschrift des Abnehmers.
Bestimmungen: Basiert auf der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), insbesondere auf Basis des § 17a UStDV, der die Nachweisvorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen festlegt.

Was ist eine Gelangensbestätigung?

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das von Unternehmen im Rahmen von Lieferungen innerhalb der EU verwendet wird.

  • Es bestätigt, dass ein Gegenstand der Lieferung tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt ist.

  • Dieser Nachweis ist vor allem für Unternehmer wichtig, die Waren ins EU-Ausland liefern, da er die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung schafft.

Die Grundlage für die Gelangensbestätigung findet sich in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), genauer im § 17a UStDV.

  • Hier werden die Nachweisvorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen festgelegt.

  • Ohne einen solchen Nachweis wäre die Lieferung nicht von der Umsatzsteuer (USt) befreit, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für Unternehmen haben könnte.

Es gibt verschiedene Methoden, um den Nachweis zu erbringen, dass Waren ins EU-Ausland geliefert wurden.

  • Die Gelangensbestätigung ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten.

  • Alternativen können beispielsweise Tracking-and-Tracing-Protokolle oder Gelangensbescheinigungen sein.

Insgesamt dient die Gelangensbestätigung also als Sicherheit für Lieferanten, dass ihre Lieferungen ins EU-Ausland tatsächlich umsatzsteuerbefreit sind.

Sie stellt sicher, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind und schützt Unternehmen vor möglichen steuerlichen Nachteilen.

Warum ist die Gelangensbestätigung wichtig?

Die Gelangensbestätigung spielt eine zentrale Rolle im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU. Sie dient als Nachweis, dass eine Ware tatsächlich von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen gelangt ist. Dieser Nachweis ist insbesondere für die Umsatzsteuer von Bedeutung.

  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Wenn ein Unternehmer Waren von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat liefert, spricht man von einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Diese Lieferungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Gelangensbestätigung dient hier als einer der möglichen Nachweise für diese Befreiung.

  • Nachweispflichten: Der Gesetzgeber hat strenge Nachweispflichten festgelegt, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Ohne einen solchen Nachweis, wie die Gelangensbestätigung, könnte das Finanzamt die Umsatzsteuerbefreiung ablehnen.

Gelangensbestätigung vs. -bescheinigung

Während die Gelangensbestätigung den Erhalt der Ware im EU-Ausland bestätigt, dient die Gelangensbescheinigung als spezifischer Beleg für den Transportweg der Ware.

Beide Dokumente sind im Kontext der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen relevant, jedoch gibt es Unterschiede in ihrer Anwendung und den Anforderungen:

  • Gelangensbestätigung: Dieses Dokument bestätigt, dass die Ware tatsächlich in einem anderen EU-Land angekommen ist. Es wird oft von den Empfängern der Ware ausgestellt und vom Lieferanten als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung verwendet.

  • Gelangensbescheinigung: Dies ist ein detaillierter Beleg über den Transportweg der Ware. Es kann Informationen über den Spediteur, die Route, die Lieferdaten und andere relevante Details enthalten. Es dient als zusätzlicher oder alternativer Nachweis für den Transport der Ware ins EU-Ausland.

Pflichtangaben in der Gelangensbestätigung

Für die Gelangensbestätigung sind folgende Angaben erforderlich, um sie als gültigen Nachweis für das Finanzamt zu verwenden:

  • Name und Anschrift des Abnehmers: Der Kunde oder Empfänger der Ware muss mit vollständiger Adresse aufgeführt sein.
  • Menge und Art des Liefergegenstandes: Es muss klar ersichtlich sein, welche Ware in welcher Menge geliefert wurde. Handelt es sich z. B. um ein Fahrzeug, kann die Fahrzeug-Identifikationsnummer als zusätzliche Information zur handelsüblichen Bezeichnung angegeben werden.
  • Ort und Ausstellungsdatum der Bestätigung: Dies gibt an, wann und wo der Kunde die Ware erhalten hat.
  • Unterschrift des Abnehmers: Die Bestätigung, dass die Ware tatsächlich erhalten wurde, erfolgt durch die Unterschrift des Abnehmers.
  • Weitere Angaben: Je nach Art der Lieferung und den spezifischen Anforderungen können weitere Angaben erforderlich sein, wie z. B. Rechnungsnummer, Tracking-and-Tracing-Protokoll oder spezifische Angaben zur Beförderung.

Unterscheidung: Versendung und Beförderung

Die Unterscheidung zwischen Versendung und Beförderung hat steuerliche Relevanz, da sie bestimmt, welche Art von Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung erforderlich ist:

  • Versendung: Hier wird die Ware durch einen Dritten transportiert. Dies kann ein Spediteur, ein Kurierdienst oder ein anderer Transportdienstleister sein. Für die Umsatzsteuerbefreiung ist in der Regel ein Frachtbrief, ein Konnossement oder eine handelsübliche Spediteursbescheinigung erforderlich. Diese Dokumente bestätigen, dass die Ware tatsächlich ins EU-Ausland transportiert wurde.

  • Beförderung: Wenn der Lieferant oder der Abnehmer die Ware selbst ins EU-Ausland transportiert, spricht man von einer Beförderung. In diesem Fall kann die Gelangensbestätigung oder die Gelangensbescheinigung als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung dienen.

Weitere Nachweismöglichkeiten

Neben der Gelangensbestätigung gibt es diverse andere Möglichkeiten, den Nachweis für eine Lieferung ins EU-Ausland zu erbringen:

  • Formlose Bestätigung: In einigen Fällen kann der Erhalt der Ware im EU-Ausland auch durch eine formlose Bestätigung des Warenempfängers belegt werden. Dies ist beispielsweise bei der Versendung eines Gegenstands durch eine Spedition möglich. Verschiedene

  • Belege: Je nach Situation können unterschiedliche Belege als Nachweis dienen. Dazu gehören handelsrechtliche Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen oder auch Tracking-and-Tracing-Protokolle.

  • Elektronische Überwachung: Wenn der Sendungsverlauf elektronisch überwacht wird, kann das erstellte Protokoll, welches den Transportweg lückenlos dokumentiert, als Nachweis dienen. Bei Postsendungen kann eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters ausreichen.

5 Tipps für die effektive Nutzung der Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung ist ein wichtiges Instrument im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU.

Hier sind fünf Tipps, um ihre Nutzung effizient und reibungslos zu gestalten:

  1. Vorab-Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden im Voraus über die Notwendigkeit einer Gelangensbestätigung. Dies stellt sicher, dass sie sich des Prozesses bewusst sind und die erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellen können.

  2. Vorausgefülltes Dokument: Senden Sie Ihren Kunden ein bereits ausgefülltes Gelangensbestätigungsformular per E-Mail. Dies erleichtert ihnen den Prozess, da sie nur noch das Empfangsdatum und andere spezifische Details ergänzen müssen.

  3. Rechnungsnummer integrieren: Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, sollten Sie die Rechnungsnummer in die Gelangensbestätigung aufnehmen. Dies erleichtert die Zuordnung in der Buchhaltung und Nachverfolgung der Lieferung.

  4. Digitalisierung nutzen: Überlegen Sie, ob Sie digitale Tools oder Software verwenden können, um den Prozess der Erstellung und Verwaltung von Gelangensbestätigungen zu automatisieren und zu vereinfachen.

  5. Aufbewahrungspflicht: Die Gelangensbestätigung sowie zugehörige Nachweise müssen gemäß § 147 AO für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bestätigung ausgestellt wurde.

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Fragen und Antworten

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das bestätigt, dass eine Ware tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt ist. Sie wird im Rahmen von Lieferungen innerhalb der EU verwendet und ist insbesondere in Sachen Umsatzsteuer (USt) für die Umsatzsteuerbefreiung relevant.

Ja, für innergemeinschaftliche Lieferungen, die von der Umsatzsteuer befreit werden sollen, ist die Gelangensbestätigung oder ein gleichwertiger Nachweis erforderlich.

In der Regel wird die Gelangensbestätigung vom Empfänger der Ware, also dem Kunden, ausgestellt. Sie bestätigt, dass die Ware tatsächlich im angegebenen EU-Land angekommen ist.

Quellen