Investitionsabzugsbetrag (IAB) ⇒ Abschreibung nach § 7g EStG für KMU

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist eine steuerliche Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Vorab-Abschreibung geplanter Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung.

Investitionsabzugsbetrag – auf einen Blick

Die 6 wichtigsten Fakten zum Investitionsabzugsbetrag
Definition

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht Unternehmen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geplante Investitionen gewinnmindernd abzuziehen.

Funktion

Der IAB senkt die Steuerlast im Jahr der Bildung, bevor die tatsächliche Investition erfolgt, und erhöht die Liquidität des Unternehmens.

Steuererklärung

Der IAB wird in der Einkommensteuererklärung durch Angabe der geplanten Investitionen und der voraussichtlichen Kosten geltend gemacht. Eine detaillierte Dokumentation ist erforderlich.

Gilt für

Die steuersenkende Abschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, sowohl neue als auch gebrauchte.

Bestimmungen

Der IAB darf nur in Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro im Jahr der Bildung und unter bestimmten Bedingungen für die geplanten Wirtschaftsgüter angewendet werden.

Rechtsgrundlage

Der IAB ist in § 7g EStG geregelt und unterliegt den dort festgelegten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der IAB nach § 7g EStG erlaubt es Unternehmen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geplante Investitionen abzuziehen. So wird die Steuerlast gemindert und die Liquidität erhöht. Der IAB gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, sowohl neu als auch gebraucht, sofern bestimmte Voraussetzungen wie ein maximaler Gewinn von 200.000 Euro erfüllt sind.

Investitionsabzugsbetrag: Definition

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die es ihnen ermöglicht, einen Teil ihrer zukünftigen Investitionen vorab steuerlich abzusetzen. Der IAB dient dazu, Investitionen zu fördern und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern.

Der Investitionsabzugsbetrag ist gemäß § 7g Abs. 1 EStG eine steuerliche Maßnahme, die es Unternehmen erlaubt, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter im Jahr vor der Investition als Betriebsausgaben abzuziehen.

Der IAB gilt für Unternehmen, die mit einem Gewinn von nicht mehr als 200.000 Euro pro Jahr besteuert werden und eine Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter planen.

  • Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Computer oder Fahrzeuge.

  • Diese steuerliche Entlastung hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ihre Investitionsbereitschaft zu fördern und die Liquidität zu verbessern.

Der Abzugsbetrag wird für ein Wirtschaftsjahr gewährt, bevor die Investition tatsächlich erfolgt, und muss in der Einkommensteuererklärung korrekt ausgewiesen werden.

Die tatsächliche Investition muss jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Bildung des Abzugsbetrags getätigt werden, um den steuerlichen Vorteil zu realisieren.

Unterschied zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten:

Die Unterscheidung zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ist für den Investitionsabzugsbetrag wichtig, da nur bewegliche Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden, die entweder gekauft (Anschaffung) oder selbst hergestellt (Herstellung) werden.

  • Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis und die Nebenkosten.

  • Herstellungskosten sind die Kosten für die Eigenfertigung von Gütern.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Unternehmensgröße (maximal 200.000 Euro Gewinn) und die Art der geplanten Investition (in bewegliche wirtschaftliche Güter wie Maschinen, Fahrzeuge oder EDV-Anlagen).

Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags müssen Unternehmen die Voraussetzungen gemäß § 7g EStG erfüllen. Dazu gehören vor allem die Unternehmensgröße und die Art der geplanten Investition.

  • Der IAB steht nur kleinen und mittleren Betrieben zur Verfügung, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 200.000 Euro beträgt.

  • Außerdem müssen die geplanten Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (wie Maschinen oder Fahrzeuge) fallen.

  • Die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter müssen im Jahr der Bildung des Abzugsbetrags festgelegt werden.

Des Weiteren muss die Investitionsabsicht innerhalb von drei Jahren nach der Bildung des Abzugs in die tatsächliche Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts münden.

Dies bedeutet, dass Unternehmen, die den IAB nutzen möchten, eine klare Investitionsabsicht und eine nachvollziehbare Investitionsfrist vorweisen müssen, die im Steuerrecht als verbindlich gilt.

Höhe und Berechnung des Investitionsabzugsbetrags

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) beträgt bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines wirtschaftlichen Gutes. Die Höhe hängt von der Gewinnsituation des Unternehmens und den geplanten Investitionen ab, wobei die Gesamtobergrenze für den Abzugsbetrag bei 200.000 Euro liegt.

Die Höhe des Investitionsabzugsbetrags ist auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten wirtschaftlichen Gutes begrenzt.

Diese Investitionen müssen in bewegliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die im Betriebsvermögen des Unternehmens genutzt werden sollen.

  • Um den Abzugsbetrag korrekt zu berechnen, müssen Unternehmen die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten schätzen und diese in ihrer Steuererklärung angeben.

Dabei werden alle relevanten Kosten wie Kaufpreis, Transport, Montage und Installation berücksichtigt.

  • Zusätzlich ist eine Obergrenze von 200.000 Euro festgelegt, die für den gesamten Zeitraum der Investitionsrücklage gilt.

  • Unternehmen können den Abzugsbetrag daher nur dann in voller Höhe geltend machen, wenn ihre Gesamtinvestitionen innerhalb dieser Grenze bleiben.

Diese Regelung dient der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ermöglicht es, steuerliche Vorteile für langfristige Investitionsvorhaben zu nutzen.

  • Die Investitionsabsicht und der geplante Zeitraum der Anschaffung oder Herstellung müssen ebenfalls klar erkennbar sein, wobei die Investitionsfrist drei Jahre beträgt.

  • Sollte die geplante Investition die Schätzungen überschreiten, können die zusätzlichen Investitionskosten ebenfalls bis zu 50 % berücksichtigt werden, ohne die Obergrenze von 200.000 Euro zu überschreiten.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Abzugsbetrag rückgängig gemacht werden.

Investitionsabzugsbetrag: Geltungsbereich und Grenzen

Der IAB kann von Unternehmen mit einem Gewinn bis 200.000 Euro genutzt werden. 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind gewinnmindernd abziehbar, wenn die Investition innerhalb von drei Jahren erfolgt, das Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen dient und die Gewinnermittlung nach § 4 EStG oder § 5 EStG erfolgt.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG ermöglicht es Unternehmen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition gewinnmindernd abzuziehen.

Dies trägt dazu bei, die Steuerlast bereits vor der tatsächlichen Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu senken. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Inanspruchnahme des IAB erfolgen.

Wichtige Voraussetzungen und Grenzen:

  • Gewinnobergrenze: Die Gewinnobergrenze für die Inanspruchnahme des IAB liegt bei 200.000 Euro im Jahr der Geltendmachung. Der Gewinn wird gemäß den Regelungen in § 4 EStG oder § 5 EStG ermittelt. Der Gewinn darf vor der Berücksichtigung des IAB 200.000 Euro nicht überschreiten. Damit wird sichergestellt, dass nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dieser steuerlichen Erleichterung profitieren.

  • Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen: Der IAB kann nur für Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen des Unternehmens beansprucht werden. Diese müssen voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre angeschafft oder hergestellt werden und im Betrieb genutzt werden.

  • Regelungen zur Gewinnermittlung: Die Höhe des Investitionsabzugsbetrags ist eng mit der Gewinnermittlung des Unternehmens verknüpft. Die Bestimmungen aus § 4 EStG (für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder § 5 EStG (für die Bilanzierung) legen fest, wie der Gewinn zu ermitteln ist. Der Gewinn ist dabei vor der Anwendung des Abzugsbetrags zu berechnen, da dieser die Steuerlast direkt beeinflusst.

Für welche Wirtschaftsgüter gilt der IAB?

Der IAB gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Güter, wenn sie für betriebliche Zwecke genutzt werden. Nicht anwendbar ist der IAB auf Grundstücke und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anwendbar.

  • Dazu gehören zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung oder EDV-Anlagen, die in der betrieblichen Nutzung stehen und nach der Anschaffung oder Herstellung über einen längeren Zeitraum abgenutzt werden.

Ein wichtiger Punkt ist, dass der IAB nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter genutzt werden kann.

  • Das bedeutet, dass auch gebrauchte Maschinen oder Fahrzeuge, die beispielsweise von einem anderen Unternehmer erworben werden, den Abzug des IAB ermöglichen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind jedoch Grundstücke, Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Diese fallen nicht unter die Regelungen des IAB, da sie nicht abnutzbar sind und nicht den gleichen steuerlichen Abzugsmechanismen unterliegen.

Die genauen Bestimmungen zum Geltungsbereich des IAB finden sich in § 7g Abs. 1 EStG, der die Voraussetzungen und die Art der förderfähigen Wirtschaftsgüter definiert.

Steuerliche Vorteile des Investitionsabzugsbetrags

Der IAB senkt die Steuerlast und verbessert die Liquidität von Unternehmen, indem er es ihnen ermöglicht, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet Unternehmen wesentliche steuerliche Vorteile. Insbesondere wird durch den IAB die Steuerlast im Jahr der Planung der Investition gemindert.

  • Unternehmen können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für zukünftige Investitionen als gewinnmindernden Abzug geltend machen.

  • Diese sofortige Steuerersparnis verbessert die Liquidität, da die Steuerzahlungen in das Jahr der Planung der Investition verschoben werden.

Dieser Vorteil kommt besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute, die häufig auf eine stabile Liquidität angewiesen sind.

  • Der IAB verschafft ihnen den finanziellen Spielraum, um notwendige Investitionen zu tätigen, die ohne diesen steuerlichen Vorteil möglicherweise aufgeschoben werden müssten.

  • Die Steuererleichterung durch den IAB hilft den Unternehmen, ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig ihre Investitionsfähigkeit zu erhöhen.

Darüber hinaus erlaubt der IAB eine gezielte Steuerplanung, da Unternehmen den Steuerabzug im Voraus planen können. Dies bedeutet, dass der IAB nicht nur eine Steuerminderung im Jahr der Planung bewirkt, sondern auch eine Verlagerung der Steuerzahlung in das Jahr der Investition.

Die Steuerersparnis durch den IAB ermöglicht Unternehmen nicht nur eine mögliche Wiederanlage von Mitteln in weiteres Wachstum, sondern fördert auch eine langfristige Steueroptimierung, ohne dass Rückstellungen gebildet werden müssen.

  • Zusammengefasst bietet der IAB eine strategische Möglichkeit, die Steuerbelastung zu senken und die Liquidität zu steigern, indem er Unternehmen in die Lage versetzt, Investitionskosten steuerlich vorab zu berücksichtigen.

Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbeträge laut § 7g EStG

Laut § 7g Abs. 5 EStG können kleine und mittlere Unternehmen Sonderabschreibungen von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren geltend machen. Der Gewinn des Unternehmens darf im vorangegangenen Jahr die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten und das Wirtschaftsgut muss betrieblich genutzt werden.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Steuerentlastung durch Sonderabschreibungen zu kombinieren.

  • Nach § 7g Abs. 5 EStG können Unternehmen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zusätzlich zu den regulären Abschreibungen Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vornehmen.

  • Diese Sonderabschreibungen sind im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren möglich, was die Steuerlast in den ersten Jahren der Nutzung deutlich senken kann.

Damit Unternehmen von diesen Sonderabschreibungen profitieren können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nach § 7g Abs. 6 EStG darf der Betrieb im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts nicht mehr als die festgelegte Gewinngrenze von 200.000 Euro überschreiten.

  • Das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung sowie im darauffolgenden Wirtschaftsjahr betriebsbedingt genutzt werden, d. h. es muss in der Regel in einer inländischen Betriebsstätte des Unternehmens eingesetzt oder zumindest vermietet werden.

  • Die Nutzung des Wirtschaftsguts muss dabei nahezu ausschließlich betrieblich erfolgen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die Sonderabschreibung.

Für Personengesellschaften und Gemeinschaften (z. B. Genossenschaft) gelten gemäß § 7g Abs. 7 EStG besondere Regelungen:

  • Hier wird die Gesellschaft oder Gemeinschaft selbst als Steuerpflichtiger betrachtet, nicht der einzelne Gesellschafter.

  • Investitionsabzugsbeträge, die vom Gewinn der Gemeinschaft abgezogen wurden, müssen nach einer Investition wieder gewinnerhöhend hinzugerechnet werden.

  • Diese Regelung sorgt dafür, dass auch Gemeinschaften und Personengesellschaften von den steuerlichen Vorteilen des IAB und der Sonderabschreibungen profitieren können.

Bedeutung der Sonderabschreibungen für KMU:

Die Sonderabschreibungen bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine erhebliche steuerliche Erleichterung.

Durch die Möglichkeit, bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren zusätzlich abzuschreiben, können KMU ihre Steuerlast signifikant senken.

  • Diese Regelung verbessert die Liquidität der Unternehmen, da die Steuerbelastung in den ersten Jahren nach der Investition verringert wird, wodurch mehr Kapital für weitere Investitionen zur Verfügung steht.

Für KMU bedeutet dies, dass sie mit geringeren Steuern unmittelbar nach einer Investition rechnen können, was insbesondere für kleinere Unternehmen, die oft mit eingeschränkten finanziellen Ressourcen arbeiten, ein erheblicher Vorteil ist.

  • Die Sonderabschreibungen erhöhen die Flexibilität im Hinblick auf die betriebliche Planung und Finanzierung.

  • Dies fördert die Investitionsbereitschaft und trägt zur Stabilität und Weiterentwicklung der kleinen und mittleren Betriebe bei.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung als Förderung:

Der IAB stellt für Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Steuerersparnis dar.

  • Durch die Möglichkeit, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition steuerlich geltend zu machen, können Unternehmen ihre Steuerlast in der Planungsphase deutlich mindern.

  • Dies schafft Spielraum für zukünftige Investitionen und verbessert die finanzielle Ausgangslage.

In Kombination mit den Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG) ergibt sich für Unternehmen, insbesondere KMU, eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast über mehrere Jahre hinweg zu senken.

  • Diese Regelungen fördern nicht nur die Liquidität, sondern unterstützen auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, indem sie finanzielle Mittel für notwendige Investitionen freisetzen.

  • Der IAB und die Sonderabschreibungen spielen daher besonders in Kombination eine zentrale Rolle in der steuerlichen Förderung von Unternehmen, da es die Investitionsbereitschaft steigert und das Wirtschaftswachstum unterstützt.

Investitionszeitraum

Der Investitionszeitraum für den IAB umfasst drei Jahre: das Jahr der Bildung des IAB und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre, in denen die Investition tatsächlich durchgeführt werden muss.

Der Investitionszeitraum spielt eine entscheidende Rolle beim IAB nach § 7g EStG. Dieser Zeitraum umfasst das Jahr der Bildung des IAB sowie die beiden darauf folgenden Jahre.

  • In diesen drei Jahren muss die Investition, die den IAB begründet, tatsächlich getätigt werden.

  • Wenn die Investition nicht innerhalb dieser Frist umgesetzt wird, ist der IAB rückgängig zu machen, und es erfolgt eine nachträgliche Steueranpassung.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, sicherzustellen, dass der IAB nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Investition auch wirklich stattfindet.

  • Wird der IAB für Investitionen gebildet, die letztlich nicht getätigt werden, würde dies zu einer ungerechtfertigten Steuervergünstigung führen.

  • Die Investitionsfrist dient also nicht nur der Planungssicherheit für Unternehmen, sondern auch der Vermeidung von Missbrauch des IAB als Steuerinstrument.

Investitionsabzugsbetrag und Ansparabschreibung

Die Ansparabschreibung war bis zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Vorgängerregelung des Investitionsabzugsbetrags (IAB), im Zuge derer Unternehmen Investitionsrücklagen bilden mussten, die als steuerliche Vorausleistung für geplante Investitionen.

Die Ansparabschreibung wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) abgelöst.

Die Neuregelung erleichterte kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die steuerliche Förderung von Investitionen, indem sie die Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen erheblich vereinfacht hat.

  • Im Gegensatz zur Ansparabschreibung ermöglicht der IAB es, voraussichtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts vorab als Betriebsausgaben abzuziehen und es ist dabei nicht mehr erforderlich, Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden, wie es bei der Ansparabschreibung der Fall war.

Weiters wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 der Höchstbetrag des IAB von 154.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Unternehmen außerdem nun nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter den IAB geltend machen.

  • Diese Änderungen machten den IAB deutlich flexibler und für KMU attraktiver.

  • Darüber hinaus können Unternehmen, die die Abzugsbeträge in Anspruch nehmen, zusätzlich Sonderabschreibungen von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vornehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen laut § 7g Abs. 5 bis 7 EStG erfüllt sind.

Bedeutung der Investitionsrücklage:

Der IAB ermöglicht Unternehmen die Bildung einer Investitionsrücklage in Form der gewinnmindernden Rücklage für geplante Investitionen. Sie verschafft den Unternehmen so steuerliche Entlastung und bessere Planungssicherheit für zukünftige Investitionen.

Investitionsabzugsbetrag: Praxisbeispiel

Ein Unternehmen plant den Kauf einer Maschine für 100.000 Euro. Es kann 50 % der voraussichtlichen Kosten (also 50.000 Euro) als IAB abziehen, was den Gewinn im Jahr der Investition mindert.

Ein Unternehmen, das eine Investition in Höhe von 100.000 Euro plant, kann 50.000 Euro als IAB abziehen. Dies führt zu einer Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns im Jahr der Investitionsentscheidung und somit zu einer Steuerersparnis, bevor die Investition tatsächlich getätigt wird.

  • Neben dem IAB kann das Unternehmen, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, auch Sonderabschreibungen nach § 7g EStG für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter geltend machen.

  • Diese Sonderabschreibungen ermöglichen es, zusätzlich bis zu 40 % der Anschaffungskosten im Jahr der Investition abzuschreiben.

  • Das stärkt nicht nur die Liquidität, sondern ermöglicht es auch, die Steuerlast noch weiter zu senken.

Das Beispiel verdeutlicht, wie der IAB den Investitionsprozess steuerlich optimiert und gleichzeitig die finanziellen Mittel eines Unternehmens kurzfristig entlastet.

Investitionsabzugsbetrag und Steuererklärung

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, um die Steuererleichterung zu erhalten. Er wird im Rahmen der Gewinnermittlung durch das Unternehmen berücksichtigt und mindert den zu versteuernden Gewinn.

In der Steuererklärung muss der IAB im entsprechenden Formular für die Gewinnermittlung korrekt angegeben werden, um die Steuererleichterung zu nutzen.

  • Unternehmen, die den IAB in Anspruch nehmen möchten, müssen im Jahr der Bildung des IAB ihre voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angeben und die relevanten Details in der Gewinnermittlung aufführen.

  • Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Gewinn abgezogen, wodurch sich die Steuerlast des Unternehmens im betreffenden Jahr verringert.

Es ist wichtig, dass Unternehmen alle relevanten Voraussetzungen für den IAB erfüllen, um die Abzugsbeträge auch tatsächlich geltend machen zu können.

Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Gewinngrenze und der Nachweis, dass die geplanten Investitionen innerhalb der vorgesehenen Frist realisiert werden.

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Quellen