Belegtyp

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  1. Übersicht
  2. Belegtypen in der doppelten Buchhaltung
  3. Siehe auch

Übersicht

Die Aufzeichnungspflicht in der Buchhaltung erfordert die Einteilung der Belege in Belegarten (Konten). Belegtypen dienen in FreeFinance zur Kategorisierung sowie Strukturierung der Belegarten beispielsweise in Filtern und Auswertungen.

Einnahmen

  • Einnahmen und Eigenverbrauch: beinhalten alle Belegarten, die normalerweise zu Einnahmen und Eigenverbrauch zu zählen sind. Neben normalen Erlösen zählen dazu auch Einnahmen aus innergemeinschaftlichen Erwerben oder Reverse Charge.

Ausgaben

  • Ausgaben: Aufwende des täglichen Lebens, die nicht in anderen Belegtypen enthalten sind. Darunter fallen vor allem Aufwandsposten wie Miet- und Pachtaufwand, Büromaterial, Telefon- oder Internetgebühren, Porto oder Kosten für beigestelltes Personal.
  • Löhne, Gehälter, SV und Kammer: Hierunter werden Belegarten eingegliedert, die mit Sozialabgaben für den Unternehmer selbst oder dessen Angestellte fallen.
  • KFZ, Diäten und Reisekosten: Alle laufenden Aufwendungen für KFZ, außer die Anschaffung von KFZ, sowie Aufwende für Kilometergeld, Diäten oder Reisekosten werden in diesem Belegtyp zusammengefasst.
  • Finanzamt und Steuern: Alle Verbindlichkeiten und Zahlungen an das Finanzamt sowie die Belegarten für Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) sind hier zu finden.

Anlagen: Anlagen, die neu angeschafft werden, sind in diesem Ausgaben-Belegtyp zusammengefasst. Neue Anlagen werden als Ausgaben im System erfasst. Hierzu ist es irrelevant ob es sich um Anlagen handelt, die mittels Abschreibung für Abnutzung (AfA) oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in die Einkommensteuererklärung einfließen. Bei Verbuchung auf den Anlagen-Konten, wird im Anlagenbuch automatisch ein Eintrag erstellt, in dem die Abschreibung dezidiert geregelt werden kann.

Im Fall der Anlagen-Anzahlungskonten wird kein Anlagenbucheintrag erstellt.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter können über drei Varianten gebucht werden:

Alles unter 250€ muss man sofort abschreiben, alles unter 800€ kann man sofort abschreiben (Wahlrecht)  und alles unter 1000€ kann man als Sammelposten angeben 

  1. Wirtschaftsgüter Sammelposten: 0585/0675

  2. Geringwertige Wirtschaftsgüter: 0480/0670

  3. Normale Anlagen-Konten + Sofortabschreibung

 


 

Warenkonten sind nur dann notwendig und zu verwenden, wenn der Unternehmer einen Handel mit Waren oder ein Unternehmen in der Gastronomie führt. Hierzu strukturieren folgende Belegtypen die Ausgaben: Die existierenden Belegarten (Konten) sind an die Erfordernisse der Branche des Unternehmens anzupassen, da das Wareneingangsbuch automatisch mit der Erfassung der Warenausgaben aufgezeichnet wird.

  • Waren: eine grobe Vorgabe der möglichen Warenkonten. Diese sind vom Unternehmer an seine branchenspezifischen Warengattungen anzupassen um den Erfordernissen des Wareneingangsbuches genüge zu tun.

Umbuchungen

  • Umbuchung: Umbuchungen sind erfolgsneutrale Buchungen die keine Auswirkung auf die Einnahmenüberschussrechnung haben.

 

  • Werbungskosten: Die Werbungskosten haben einen eigenen Belegtyp erhalten.
  • Warenbuch: Der Wareneingangsbuch Belegtyp wird standardmäßig nicht angezeigt.

Belegtypen in der doppelten Buchhaltung

In der doppelten Buchhaltung haben Sie zwei wichtige Belegtypen mehr zur Auswahl als bei der Einnahmenüberschussrechnung - nämlich Forderungen und Verbindlichkeiten.

Forderungen

Zahlen Ihre Kunden auf Ziel und nicht sofort, vermerken Sie dies in Ihrer Buchhaltung durch eine Forderung. Erst wenn die tatsächliche Zahlung in Ihrem Unternehmen eingeht, dürfen Sie diese Ausbuchen und eine erhöhung eines Ihrer Zahlungsmittelkonten vornehmen.

Verbindlichkeiten

Immer wieder kommt es im Geschäftsalltag vor, dass Sie einen Kauf tätigen, die Rechnung jedoch erst nach einiger Zeit zahlen - man spricht von einem Kauf auf Ziel. Um in Ihrer Buchhaltung zu vermerken, dass Sie etwas gekauft haben, die eigentliche Zahlung jedoch noch nicht erfolgt ist, erstellen Sie Verbindlichkeiten.

Siehe auch