Reverse Charge ig Lieferungen

Übersicht

Reverse Charge Leistungen und innergemeinschafliche Lieferungen bzw. Erwerbe sind komplexe Themen in der Umsatzsteuer bzw. Buchhaltung. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Infos dazu und wie in FreeFinance umzugehen ist.

Achtung: Reverse Charge oder ig-Lieferungen sollten keinesfall mit MOSS (elektronische Leistungen an Endkunden) verwechselt werden! Nur deutsche Steuersätze dürfen in die deutsche Buchhaltung.

Allgemeine Informationen finden Sie unter Ausfuhr.

Voraussetzungen und Rechnungsdetails

Folgende Informationen sind auf der Rechnung anzuführen, damit diese als iG oder RC gültig ist:

  • Beide Geschäftspartner sind Unternehmer mit UID-Nummern
    • Name, Anschrift und UID-Nummer des Lieferanten
    • Name, Anschrift und UID-Nummer des Kunden
  • Art der Lieferung oder Leistung sowie Zeitraum der Lieferung oder Leistung
  • Rechnungsnummer und Datum
  • Nettobetrag (dh: keine Umsatzsteuer) sowie ein Hinweistext zum Übergang der Steuerschuld (zb: "Reverse Charge Leistung" oder "innergemeinschaftliche Lieferung")

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann entweder eine ig/RC-konforme Ausgangsrechnung bzw. eine Eingangsrechnung mit Sonderbuchung "Reverse Charge" oder "innergemeinschaftlichen Lieferung" erstellt werden.

Nähere Infos falls Sie Kleinstunternehmer bzw. unecht Umsatzsteuerbefreit sind.

Erfassung einer Eingangsrechnung (Ausgabe) in FreeFinance

Schritt 1

Geben Sie die Beträge für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse Charge Leistungen immer netto ein.

Beispiele zu IG und RC Rechnungen

Schritt 2

Aktivieren Sie neben dem Betragsfeld die zutreffende Option "iG" oder "RC".

Dann wird darunter die Standard-Option eingeblendet. Diese kann geändert werden durch Klick auf den Link. Es wird die Zeile "Sonderbuchung" mit der Möglichkeit zum Wechsel angezeigt.

Schritt 3

Geben Sie stets jenen Steuersatz an, der in Deutschland für diese Lieferung/Leistung anzuwenden wäre (im Normalfall 19%).

Details zu den Steuersätzen: Steuersätze

Erfassung einer Ausgangsrechnung (Einnahme) in FreeFinance

Bei Reverse Charge Einnahmen wird unterschieden, ob der Leistungsempfänger im EU-Ausland ist oder im Inland.

  • EU-Ausland: hiermit ist lt. Umsatzsteuergesetz §19 Abs 1 erster Satz die Leistung im Inland nicht Umsatzsteuerpflichtig und erscheint somit auch nicht in den Umsatzsteuermeldungen
    XXXXXX
  • Inland: diese Einnahmen sind in der Umsatzsteuermeldung gesondert anzuführen
  • Drittstaaten: Bei der Ausfuhr von Waren oder Durchführung von Dienstleistungen in Drittstaaten müssen Unternehmer den gültigen österreichischen Umsatzsteuersatz verrechnen, sofern sie umsatzsteuerpflichtig sind. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmen, ist eine Reverse Charge Leistung in Drittstaaten möglich. Als Nachweis der Unternehmereigenschaft des ausländischen Kunden sind „Certificates of Registration“ - ähnlich unserem U70 beizubringen.

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Weiters muss noch die Zusammenfassende Meldung erstellt werden (ausser bei Reverse Charge Leistungen in Drittstaaten).

Im Vergleich zu früheren Versionen von FreeFinance gibt es pro Belegart für die Reverse Charge Einnahmen nur mehr einen Steuersatz

  • Reverse Charge EU Ausland: Belegart 4111
  • Reverse Charge Inland: je nachdem um welche Reverse Charge Leistung es sich handelt, gibt es die folgenden Belegarten
    • 4066 (Sicherungseigentum),
    • 4067 (Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen oder Treibhausgasemissionszertifikaten),
    • 4068 (Gaslieferungen),
    • 4069 (Schrott- und Abfallstoffe),
    • 4070 (Bauleistungen)
  • Reverse Charge Drittstaaten: Belegart 4210

Ausnahme Reverse Charge bei Drittstaaten

Es gibt Ausnahmen bei Reverse Charge Einnahmen oder Ausgaben bei Drittstaaten: sollten die Grundsätze des RC bestehen kann es sich auch ohne UID-Nummer beim Kunden oder Lieferanten um eine "Reverse Charge Leistung" handeln.

Als Nachweis der Unternehmereigenschaft des ausländischen Kunden sind „Certificates of Registration“ - ähnlich unserem U70 beizubringen. Ob die Dienstleistung im Drittstaat auch dem sogenannten Reverse Charge Verfahren unterliegt, muss im jeweiligen Land geprüft werden.

 

  1. Die UID-Nummer muss im Schweizer UID-Register geprüft werden - das Prüfservice ist unter www.uid.admin.ch abrufbar
  2. Bei dieser Prüfung muss der Geschäftspartner gültig (aktiv) sein und den Zusatz "Mwst." im Bereich "Mehrwertsteuerdaten" aufweisen
  3. Das Prüfergebnis muss vom FreeFinance-Benutzer selbst abgelegt werden.
  4. Zusätzlich muss auf der Rechnung "Bezugssteuer" aufgedruckt werden.
  5. Die Verbuchung wird gleich wie die Buchung im EU-Ausland durchgeführt.

Ausgangsrechnung/Einnahme

Für Einnahmen ausserhalb der EU, die jedoch auch dem RC Grundsatz unterliegen, kommt die Belegart 4210 Erlöse 0% aus Reverse Charge Drittländer für Einnahmen zur Anwendung.

Ein Zusatztext (zB: für die Schweiz "Bezugssteuer") ist auf der Rechnung anzubringen.

Da Länder ausserhalb der EU auch keine UID-Nummern haben, ist eine Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung nicht möglich/notwendig.

Schweiz

Für die Schweiz ist die Schweizer UID Nummer mit folgenden Voraussetzungen gültig:

Eingangsrechnung/Ausgabe

Sollten Ihr Ausgabenbeleg aus dem EU-Ausland dem Reverse Charge Grundsatz unterliegen, wird analog der RC-Anleitung aus der EU vorgegangen. Der Lieferant muss samt Länderangabe im Lieferantenstamm angelegt werden:

  • Ist das Land des Lieferanten ein Land der EU, ist die UID-Nummer anzugeben
  • Ist das Land des Lieferanten ein Land ausserhalb EU, ist keine die UID-Nummer anzugeben und das Kontrollkästchen "Keine UID Nummer" zu aktivieren.

Vorsteuerrückerstattungsverfahren

Ist es bei Lieferungen aus dem Ausland oder Leistungen nicht möglich eine innergemeinschaftliche oder Reverse Charge Rechnung zu erhalten (und es findet sich die ausländische Umsatzsteuer auf der Rechnung) besteht die Möglichkeit diese Vorsteuer aus dem Ausland zurückzuholen. Details hierzu unter Vorsteuerrückerstattungsverfahren

Kleinstunternehmer oder unecht Umsatzsteuerbefreit

In diesem Fall ist grundlegend für Sie kein Reverse Charge oder ig Lieferung möglich. Ausnahme: Sie haben eine UID-Nummer - dann können die Reverse Charge oder ig Lieferung Buchungen ohne Abzug der Vorsteuer durchgeführt werden.

Ein Beispiel zur Verbuchung unter Beispiel: unecht umsatzsteuerbefreit