Förderungen und Begünstigungen

Was sind Förderungen und Begünstigungen?

Mit Förderungen und Begünstigungen wird Unternehmern vom Staat unter die Arme gegriffen. Damit wird die Gründung und der Erhalt von Unternehmen erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland wird für Unternehmer attraktiver und mehr Menschen entscheiden sich den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen!

Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne

§ 34a Abs. 2 EStG definiert als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Für die Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne hat der Steuerpflichtige das Wahlrecht der begünstigten Besteuerung.

Grundlage

Zur Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen, hat der Gesetzgeber § 34a EStG mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8. 2007 (BGBl. I 2007, S. 1921) eingeführt.

Über die Regelung des § 34a EStG kann ein Einzelunternehmer und Mitunternehmer nicht entnommene Gewinne einem vergünstigten Steuersatz von 28,25 % unterwerfen. Die Anwendung der Vorschrift ist dabei betriebs- und personenbezogen ausgestaltet.

 

Berechnungsgrundlage:

Betriebsgewinn
- steuerfreier Gewinn
- Entnahmen
+ Einlagen
Antragssumme § 34a Abs. 2 EStG

Antragsberechtigte Unternehmen

  • Wenn bei einer Mitunternehmerschaft der Anteil am Gewinn mindestens 10 % und mehr als 10.000 € beträgt.
  • Wenn es sich besonders um Mitunternehmerschaften mit Massen an Mitunternehmern, wie Medien-, Forst-, Windkraftfonds etc. handelt
  • Einzelunternehmer sind uneingeschränkt antragsberechtigt. 

Nachversteuerung nach § 34a Abs. 3 EStG

  • Wenn der Saldo der Entnahmen und Einlagen des laufenden Wirtschaftsjahres den Gewinn des Wirtschaftsjahres übersteigt, unter Berücksichtigung auch des steuerfreien Gewinnanteils.
  • Keine Nachversteuerung, wenn eine Übertragung und Überführung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten auf einen anderen Betrieb oder Mitunternehmeranteils Steuerpflichtigen erfolgt (§ 34 a Abs. 5 EStG) erfolgt. 
  • Keine Nachversteuerung, wenn ein Unternehmer oder sein Rechtsnachfolger Geld aufwendet, um die Erbschafts- oder Schenkungsteuer aufgrund einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils zu zahlen 

 

Steuerliche Begünstigungen

Einkommenssteuer - Grundfreibetrag

Das sogenannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei  9.984 Euro. Ab 1.1.2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.632 Euro vorgesehen.

Anpassung Einkommmenssteuertarif

Eine Gehaltserhöhung, also eine Lohnsteigerung, soll sich auch im Geldbeutel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bemerkbar machen. Deshalb wird der Einkommensteuertarif für das Jahr 2022 so angepasst. Damit werden Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

Gewerbesteuer Freibetrag

Wie bei der Einkommensteuer gibt es auch für die Gewerbesteuer einen Freibetrag. Dieser liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR. Wenn dein jährlicher Gewerbeertrag vor Abrundung auf volle 100 Euro und vor dem Freibetrag unter diesem Betrag liegt, brauchst du keine Gewerbesteuer zu zahlen. Liegt er darüber, wird der Freibetrag dennoch vom Gewerbeertrag vor Abrundung auf volle 100 Euro abgezogen. Du zahlst also nur Steuern auf die Summe, die den Freibetrag übersteigt.

Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag. Kapitalgesellschaften dürfen von ihrem Gewinn dagegen nichts abziehen. Wenn du also zum Beispiel eine GmbH oder eine AG betreibst, bezieht sich der Gewerbesteuersatz auf den gesamten Gewinn deines Unternehmens. Einzelunternehmen und Personengesellschaften genießen demnach einen Vorteil bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Dieser Vorteil beträgt je nach Gewerbesteuerhebesatz zwischen 2.000 und 8.000 EUR.

Verrechnen von Einkommens- und Gewerbesteuer

Leider kann man die Gewerbesteuer nicht als betriebliche Ausgabe von der Steuer absetzen. Denn sie gilt als Privatentnahme. Allerdings ist es möglich, die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Das ist eine Entlastung, die vor allem kleinen Unternehmen und Selbstständigen zugutekommen soll. Auf diese Weise kann man die Einkommensteuer um einen Betrag von maximal 380 Prozent von der Gewerbesteuer mindern.

Der Rechenweg ist folgender:

Geminderte Einkommensteuer = Einkommensteuer - Steuermessbetrag × 3,8

  • Jahresgewinn: 120.000 EUR
  • Zu versteuernder Gewinn: 120.000 EUR – 24.500 Euro = 95.500 EUR
  • Gewerbesteuermessbetrag: 95.500 EUR x 0,035 = 3.342,50 EUR

Gründungsförderungen

Förderungen für Gründer (generell)

Die Förderung für die Unternehmensgründung werden vom Bund, den Ländern, den Gemeinden, der EU als auch von den Industrie- und Handelskammern vergeben. 

Arten der Unternehmensförderung:

  • Investitionszuschüsse
  • günstige Kredite
  • Personalkostenförderung
  • Beteiligungskapital
  • Beratungszuschüsse

Genauere Informationen für Ihr Bundesland können Sie über die Seite der Industrie- und Handelskammer finden oder über die Förderdatenbank des Bundes

Existenzgründung und Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur bietet all jenen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wechseln möchten, Unterstützung an. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Gründungszuschuss gewährt.

Die Arbeitsagentur empfiehlt ein Existenzgründer Seminar zu absolvieren, um entscheidende Kompetenzen für die Selbstständigkeit zu erwerben. 
Diese Seminare werden von den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) angeboten.

Voraussetzungen Gründungszuschuss:

  • Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und damit die Arbeitslosigkeit beendet
  • Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit bestehen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass das Geschäftsmodell und die persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die IHK, die HWK oder Banken.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. 

Absetzbarkeit von Gründungskosten

Gründungskosten sind von der Steuer absetzbar. Dabei ist zu unterscheiden nach den eigentlichen Gründungskosten und den Gründungsinvestitionen.

Gründungskosten sind alle Ausgaben, die einmalig anfallen, die aber keinen Einfluss auf den Unternehmenswert haben – zum Beispiel sämtliche administrative Ausgaben und Marketing-Kosten. Wichtig ist, dass es einen klar erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Ausgabe und deinem Unternehmen gibt. Die Gründungskosten, die bis zu drei Jahre vor dem eigentlichen Gründungstermin getätigt wurden und ebenfalls absetzbar sind, gehören auch Aus- und Fortbildungskosten dazu. Sammelt man fleißig sämtliche Belege rund um die Gründung des eigenen Unternehmens, werden diese dann meist im ersten Geschäftsjahr als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ abgerechnet.

Gründungsinvestitionen sind beispielsweise Ausgaben für Anschaffungen – Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Möbel. Diese erhöhen den Wert des Unternehmens und mindern gleichzeitig den Gewinn und somit auch die Steuerlast. Gründungskosten dieser Art werden im Umlauf- und Anlagevermögen erfasst und können über mehrere Jahre abgeschrieben werden – maximal bis zu 25 %, je nach Abnutzung.

Wird es nötig Fachleute für die Steuer und Buchhaltung zu engagieren, können auch diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden. 

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Investitionsförderung

Investitionen sind für jedes Unternehmen bedeutend, denn Sie dienen der Erweiterung, Modernisierung oder dem Erhalt. Existenzgründer müssen investieren, um ihr Unternehmen aufzubauen. Investitionen sind mit hohen Ausgaben verbunden, nicht immer reichen die vorhandenen Mittel dazu aus. Um die Investitionen zu tätigen, können Unternehmen einen Kredit aufnehmen, beim Vorliegen verschiedener Voraussetzungen ist eine Investitionsförderung möglich.

Arten der Investitionsförderung

  • Sektorale Investitionsförderung als Begünstigung von Investitionen der Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen
  • Regionale Investitionsförderung als Begünstigung von Investitionen in bestimmten Regionen
  • Investitionsförderung im Rahmen der Mittelstandsförderung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen
  • Begünstigung von bestimmten Investitionstatbeständen, beispielsweise für Forschung und Entwicklung oder Umweltschutz.

 

Instrumente der Investitionsförderung

Für die Investitionsförderung werden verschiedene Instrumente verwendet.

Sonderabschreibungen:

  • Für bestimmte Investitionskategorien wie Forschung, Entwicklung oder Umweltschutz.
  • In den neuen Bundesländern möglich, mit einer zeitlichen Begrenzung für alle Investitionen.

Direkte Finanzhilfen:

  • In Form von Investitionszulagen oder Investitionszuschüssen. Dabei sind die Investitionszulagen steuerfrei, während Investitionszuschüsse steuerpflichtig sind.
     
  • Investitionskredite als Investitionsförderung sind als zinsgünstige und langfristige Förderung möglich, die von der KfW oder von landeseigenen Wirtschaftsförderinstituten gewährt werden.
    Längere Laufzeiten als übliche Bankkredite, die Laufzeit liegt häufig bei zehn oder mehr Jahren und günstige Festzinsen kennzeichnen diese Fördermöglichkeit. Zusätzlich kann man von der vorzeitigen, kostenfreien Tilgung profitieren.

Öffentliche Bürgschaften:

  • Können keine banküblichen Kreditsicherheiten gestellt werden oder es existieren erhöhte Risiken für das Investitionsvorhaben, gibt es die Möglichkeit öffentliche Bürgschaften in Anspruch zu nehmen, um eine bankmäßige Fremdfinanzierung für Unternehmen zu erreichen.

Forschungsförderungen

Das deutsche FuE-System ist eines der größten innerhalb der Europäischen Union. Der Staat fördert die Wissenschaft durch die Bereitstellung von Geldern für die langfristige institutionelle Förderung und die befristete direkte Projektförderung.

Kennzeichen der staatlichen Forschungsförderung in Deutschland ist die durch den Föderalismus, arbeitsteilige Verantwortung von Bund und Ländern.

Für die Forschung zuständige Akteure, wie der Max-Planck-Gesellschaft und dem hohen Verflechtungsgrad zwischen den einzelnen staatlichen und wissenschaftlichen Akteuren, kommt eine besondere Rolle zu.

Die Deutsche Forschungsförderung, deren Charakter partizipativ und konsensuelle ist, hat den Zweck Grundlagenforschung zu betreiben. Damit soll das Risiko für Unternehmen gesenkt werden, in FuE zu investieren. Denn wenn das Risiko auf die Bevölkerung verteilt wird, erhöht das indirekt die Forschungstätigkeit der Wirtschaft.

Institutionelle Förderung

Der Staat stellt den Forschungsförderungseinrichtungen Mittel zur Verfügung.

 

Projektförderung

Konkrete Forschungsvorhaben werden gefördert. Dieser Bereich hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Direkte Forschungsförderung

Hier werden Finanzmittel direkt an Wissenschaftler oder forschende Unternehmen übertragen, bspw. über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Forschungsförderung erfolgt im Allgemeinen im Rahmen von Auswahlverfahren (Gutachten etc.), bei denen die eingereichten Forschungsprojekte von externen Gutachtern begutachtet werden.

Durch die Notwendigkeit, verwertbare, markttaugliche Innovationen entwickeln zu können, gibt es zahlreiche Förderprogramme, die aus verschiedenen Komponenten bestehen, wie beispielsweise die Programme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, wie dem  Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die Investitionen, Personalkosten, Verwaltung, FuE und Markteinführung berücksichtigen.  

Forschungszulage

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei als weitere Säule neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft.

Voraussetzung

  • Unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige
  • Für alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation
  • Durchführung eines begünstigten, eigenbetrieblich durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhabens)
  • Antragsberechtigt sind FuE-Vorhaben, in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Höhe der Forschungszulage

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen: 

  • Bruttoarbeitslohn für die Projektbeschäftigten
  • Förderfähiger Eigenaufwand (Verwaltungskosten, Miete, Strom).
  • Handelt es sich hierbei um eine Auftragsforschung, die von einem Dritten durchgeführt wird, gehören 60 Prozent des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.

Beantragung

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen

  • Feststellung und Ausfertigung der Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens.  
  • In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. 
  • Inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens
  • Der Bescheid wird von der BSFZ direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt
  • Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ

2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt

  • Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.
  • Die wirtschaftsjahrbezogene Antragsstellung bedeutet, dass bei mehrjährigen Projekten für jedes Jahr ein Antrag zu stellen ist. 
  • Das Finanzamt prüft den Antrag setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest.
  • Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommens- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet.
  • Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommens- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.
  • Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf „Mein ELSTER“, in dem alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen sind.
  • Dem Antrag sind keine weiteren Belege beizufügen

Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen

Voraussetzung:

Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme dient dem Erhalt der „beruflichen Handlungsfähigkeit oder um diese anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“. So steht es im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) § 1.

Eine Weiterbildung hingegen kann auch die Umschulung zu einem ganz neuen Beruf sein. Das heißt: Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss Ihre berufliche Qualifikation fördern – entweder innerhalb Ihres derzeitigen Berufs oder darüber hinaus.

Sind diese Kriterien erfüllt, Sie können die Kosten für Ihre Fort- oder Weiterbildungen als Werbungskosten absetzen in der Anlage N absetzen.

Folgende Kosten sind absetzbar:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
  • Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft (wenn Sie sich Vollzeit weiterbilden, können Sie bei Fahrten zur Bildungseinrichtung nur die einfache Fahrt absetzen). 
  • Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel (eine eventuelle Miete können Sie nur absetzen, wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt).
  • Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen. Welche Verpflegungspauschalen Sie ansetzen können, erfahren Sie in unserem Artikel Verpflegungsmehraufwand – was ist das?.
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial.
  • Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen.

Bildunggutschein

Voraussetzung:
Sind Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos geworden, kann die Agentur für Arbeit Weiterbildungskosten übernehmen.

  • Dafür erhalten Sie einen Bildungsgutschein
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf
  • Die Arbeitsagentur prüft nach einem Beratungsgespräch, ob die gewünschte Schulung sinnvoll ist.
  • Wenn die Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass die Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht, übernimmt sie die gesamten Kosten.
  • Allerdings muss der Kurs dafür zwingend eine sogenannte AZAV-Zertifizierung haben. Das heißt, er muss bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu können Sie sich im KURSNET umsehen.
  • Sie können nur Kosten absetzen, die Sie selbst gezahlt haben. Alle Kosten, die Ihnen von anderer Seite – wie der Arbeitsagentur – erstattet wurden, können Sie nicht in die Steuererklärung eintragen. 

Weiterbildung für GeringverdienerInnen

Um GeringverdienerInnen zu unterstützen, bieten einige Bundesländer eigene Fördermaßnahmen für weiterbildungswillige Geringverdiener/innen an.

Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Eine Übersicht, welche Möglichkeiten Ihr Bundesland bietet, finden Sie auf der Informationsseite des Bildungsministeriums.

Fort- und Weiterbildung als Unternehmen oder Selbstständiger

Sie können als Unternehmer oder die Kosten für Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.

Wichtig: Dabei werden lediglich die reinen Teilnahmegebühren zu 100% anerkannt. Für weitere Kosten wie die An- und Abreise, Verpflegung etc. gelten die gesetzlichen Pauschalen. Diese Regeln gelten übrigens ebenfalls für Selbstständige und Freiberufler.

 

Lehrlingsförderung

Ausbildungsprämie & Ausbildungsprämie Plus

Die Ausbildungsprämie der Arbeitsagentur richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fällt Ihr Betrieb darunter, können Sie die Prämie erhalten, wenn:

  • Der Betrieb ist erheblich von der Corona-Krise betroffen, schließt aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge ab, wie im Durchschnitt der vorigen Jahre. 
  • Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen. 
  • Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Ausbildungswechsler, können so bezuschusst werden – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Beide Zuschüsse, Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus, werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
  • Gehört Ihr Betrieb einem Franchise-Unternehmen an, wird er in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.

Voraussetzungen

  • Zahlung von Kurzarbeitergeld 
    Dem Betrieb wurde seit Januar 2020 wenigstens für einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gezahlt.
  • Umsatzrückgang 
    Der Umsatz Ihres Betriebes ist seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen. Bei einem Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 genügt ein Einbruch des Umsatzes seit April 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019.

    Wurde Ihr Betrieb nach April 2019 gegründet, kann der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.

Höhe der Förderung

Zeitraum Ausbildungsprämie Ausbildungsprämie Plus Beschäftigte
24. Juni 20 - 31. Mai 21 2.000 Euro 3.000 Euro 0-249
1. Juni 20 - 15. Februar 22 4.000 Euro

6.000 Euro

0-499

 

Einschränkung

Die Förderung ist nicht möglich, sind die Auszubildenden Ehegatten oder Verwandte ersten Grades der Betriebsinhaberin oder des -inhabers.

Frist für den Antrag

Der Antrag ist spätestens 3 Monate nachdem die Probezeit des geschlossenen Ausbildungsverhältnisses vorüber ist zu stellen.

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Wenn Sie Langzeitarbeitslose in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten, unterstützt der Deutsche Staat Ihre Bemühungen. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist.

Förderung von Behinderten

Sie möchten die Stärken und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen nutzen, dabei unterstützt Sie die Arbeitsagentur. 

 

Eingliederungszuschuss. Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden.

Außerdem können wir die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstatten. So geben Sie Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in Ihrem Unternehmen zu beweisen.

Zudem können Sie einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragen. Diesen gibt es, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist.  Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service beraten.

Gut zu wissen: Sie suchen nach Akademikerinnen und Akademikern, um Ihre offenen Stellen zu besetzen? Dann unterstützt Sie der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Die Beratungsfachkräfte klären gerne alle Ihre Fragen, auch in Bezug auf Fördermöglichkeiten.

Welche Unterstützung gibt es für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen? 

Sie können einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Umbauten im Betrieb. Der Technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit hilft Ihnen, die passenden Arbeitsmittel und Hilfen auszuwählen.

Kontaktieren Sie unseren Arbeitgeber-Service - wir leiten alles weitere in die Wege:

0800 4 555520 (gebührenfrei) 

Oder über das Kontaktformular:

KONTAKT AUFNEHMEN 
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Eingliederungszuschuß

Eingliederungszuschuss. Er kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Oft dauert die Einarbeitung von Seiten des Arbeitgebers länger als üblich.

Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden.

Arbeitsplatz Zuschuß

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

 

Über die Hälfte aller EU-Mittel wird über die fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vergeben. Sie werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den EU-Ländern verwaltet. 

Diese Form der Fördermöglichkeiten sind als hybride Förderung anzusehen, da hier verschiedene Aspekte zur Geltung kommen.

Sie sind für Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen und gesunden europäischen Wirtschaft und Umwelt gedacht.

Die fünf Schwerpunktbereiche der ESI-Fonds sind:

  • Forschung und Innovation
  • Digitale Technologien
  • Unterstützung der kohlenstoffarmen Wirtschaft
  • Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
  • Kleine Unternehmen

Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind Folgende:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Eingerichtet zur Förderung einer ausgewogenen Entwicklung in den verschiedenen Regionen der EU.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Unterstützt beschäftigungswirksame Projekte in ganz Europa und fördert das europäische Humankapital, d. h. Arbeitnehmer, junge Menschen und Arbeitsuchende.
Europäischer Sozialfonds (ESF)

Kohäsionsfonds

Finanziert Projekte in den Bereichen Verkehr und Umwelt in Ländern, in denen das Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Im Förderzeitraum 2014–2020 sind diese Länder: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Kohäsionsfonds

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Ist schwerpunktmäßig auf die Lösung der besonderen Herausforderungen ausgerichtet, denen sich die ländlichen Gebiete der EU gegenübergestellt sehen.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

Hilft Fischern bei der Einführung nachhaltiger Fischerei sowie Küstengemeinden bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensqualität an den Küsten Europas.
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

Siehe auch