Bewirtungsbeleg

Bewirtungsbeleg einfach erklärt

Mit Bewirtungsbelegen können die Kosten von Mittag- oder Abendessen mit Geschäftspartnern oder Kunden von der Steuer abgesetzt werden. Damit der Beleg aber vom Finanzamt anerkannt wird, muss er korrekt und vollständig ausgefüllt sein.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Bewirtungsbeleg - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Ein gemütliches Mittag- oder Abendessen mit Geschäftspartnern oder Kunden gehört im Unternehmeralltag einfach dazu, sei es zum Pflegen der Geschäftsbeziehung, zur Planung weiterer Projekte oder zur Geschäftsanbahnung.
  • Mit einem Bewirtungsbeleg lassen sich die Kosten für ein solches Geschäftsessen von der Steuer absetzen: Unternehmen können 70 Prozent der Bewirtungskosten bei rein geschäftlichen Anlässen absetzen.
  • Die Kosten müssen zum Bewirtungsanlass sowie zu den beteiligten Firmen passen, damit ein Bewirtungsbeleg akzeptiert wird.
  • In deutschen Restaurants befindet sich der Bewirtungsbeleg häufig auf der Rückseite der Rechnung. Andernfalls kann eine passende Vorlage zur Erstellung verwendet werden.
  • Neben dem Bewirtungsbeleg muss auch immer die Rechnung des Restaurants beim Finanzamt eingereicht werden.

Wann wird ein Bewirtungsbeleg benötigt?

Betriebsausgaben | Steuerliche Absetzung


Geschäftsessen gehören bei vielen Geschäftsbeziehungen einfach dazu. Gemeinsam mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern wird am Tisch über neue Projekte und Aufträge verhandelt. Gutes Essen sowie eine angenehme Atmosphäre können sich dabei durchaus positiv auf die Verhandlungen auswirken.

  • Vor allem Kunden schätzen es häufig, im Rahmen eines Geschäftsessens mit ihren Auftragnehmern zusammenzukommen.

Je länger die Verhandlungen und Konversationen andauern, desto höher werden in der Regel auch die Bewirtungskosten im entsprechenden Restaurant.

  • Mit einem Bewirtungsbeleg können die Kosten für ein Geschäftsessen als Betriebsausgabe deklariert und beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

  • Wichtig dabei ist, dass der Anlass der Bewirtung zu 100 Prozent geschäftlicher Natur ist. Andernfalls können die Bewirtungskosten nicht abgesetzt werden.

  • Außerdem muss der Beleg richtig und vollständig ausgefüllt sein, damit er auch vom Finanzamt akzeptiert wird.

Gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG können Unternehmen 70 Prozent der Kosten beim Geschäftsessen von der Steuer absetzen.

Mitarbeiterbewirtungen können sogar zu 100 Prozent abgesetzt werden. Dabei muss aber beachtet werden:

  • Bedingung dafür ist, dass ausschließlich Mitarbeiter eines Unternehmens am Essen teilnehmen.

  • Sobald Geschäftspartner, Freunde oder Bekannte hinzugezogen werden, spricht man wieder von einem Geschäftsessen, welches nur mit 70 Prozent absetzbar ist.

Was gilt als Geschäftsessen?

Betriebsausgaben | Steuerliche Absetzung | Bestimmungen


Geschäftsessen können sowohl in einfachen Gastronomien als auch in exklusiven Sternerestaurants stattfinden. Unternehmer und Kunden können je nach Wunsch bei Pommes-Currywurst oder auch bei einem Rinderfilet verhandeln.

  • Wichtig dabei ist, dass die Bewirtung immer auch dem Anlass gemäß bleibt.

Übrigens: Besuche von Nachtclubs und ähnlichen Einrichtungen werden vom Finanzamt nicht als Geschäftsessen akzeptiert.

Um einen Missbrauch zu vermeiden, gibt es laut Gesetzgeber strenge Auflagen:

  • Bewirtungsbelege mit den Namen aller Personen, die am Essen teilgenommen haben, reichen nicht aus, um die Kosten der Bewirtung abzusetzen.

  • Darüber hinaus muss auch ein konkreter Anlass formuliert werden.

Weitere Auflagen gibt es beim Teilnehmerkreis eines Geschäftsessens. Dieser muss sich beschränken auf:

  • Firmenangehörige (z.B. Mitarbeiter)

  • Geschäftsfreunde und Partner, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht oder zumindest angestrebt wird

Familienmitglieder oder Freunde beim Geschäftsessen?

Familienmitglieder oder persönliche Freunde dürfen zwar an der Bewirtung teilnehmen, müssen aber separat zahlen oder privat eingeladen werden.

Bewirtungsbeleg: Vorlage

Steuerliche Absetzung | Belege | Form & Merkmale


Ein Bewirtungsbeleg ist essenziell, um Geschäftsessen von der Steuer abzusetzen. Es handelt sich dabei nicht um die normale Rechnung des Restaurants. Das führt häufig zu Missverständnissen.

  • In der Regel drucken Gastronomiebetriebe in Deutschland bereits einen Bewirtungsbeleg auf die Rückseite der Rechnung.

  • Ausgefüllt werden muss der Beleg immer von der bewirteten Person selbst.

Sofern auf der Rückseite der Rechnung kein Beleg vorzufinden ist, können Unternehmen eine Vorlage nutzen, um so das Geschäftsessen korrekt von der Steuer absetzen zu können.

Wichtig: Der Bewirtungsbeleg allein genügt nicht für die Absetzbarkeit eines Geschäftsessens. Darüber hinaus muss auch die normale Rechnung mit beim Finanzamt eingereicht werden.

Bewirtungsbeleg: Pflichtangaben

Betriebsausgaben | Steuerliche Absetzung | Bestimmungen


Folgende Angaben auf dem Bewirtungsbeleg müssen gemacht werden, damit das Finanzamt diesen anerkennt:

  • Anlass der Bewirtung
  • Datum sowie Ort
  • Person(en), die bewirtet wurde(n)
  • Namen und Unternehmen
  • Kosten des Geschäftsessens
  • Ausgaben für Trinkgeld(er)

Bewirtungsbeleg und Restaurantrechnung

Betriebsausgaben | Steuerliche Absetzung | Belege


Bei einem Bewirtungsbeleg muss man nicht nur auf die korrekten Angaben achten, sondern auch bedenken, dass alle Kosten für die verzehrten Speisen und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass der Bewirtung stehen.

  • Andernfalls können die Bewirtungskosten bei der Prüfung vom Finanzamt abgelehnt werden.

Wichtig: Bevor der Bewirtungsbeleg überhaupt ausgefüllt werden kann, sollte unbedingt die Restaurantrechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.

  • Die Rechnung muss nämlich immer zusammen mit dem Bewirtungsbeleg beim Finanzamt eingereicht werden.

  • Bei ungültiger Rechnung werden die Bewirtungskosten nicht erstattet.

Bei einem Bewirtungsbeleg über 150 Euro (inklusive Umsatzsteuer) muss der Wirt den Namen oder das Unternehmen der bewirteten Person(en) auf den Beleg schreiben. Bei Rechnungen unter 150 Euro ist das nicht nötig.

Angaben auf der Restaurantrechnung

Auf der Rechnung des Restaurants müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Restaurants
  • Datum der Bewirtung
  • Preise für alle Bewirtungsaufwendungen (Speisen und Getränke)
  • Nettosumme
  • Umsatzsteuer
  • Bruttosumme

Zusätzliche Angaben bei Bewirtungsbelegen über 150 Euro:

  • Name und Anschrift der Gäste (Personennamen bzw. Unternehmensname)
  • Rechnungsempfänger
  • Steuernummer des Restaurants
  • Rechnungsnummer
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Fragen und Antworten

Ein Bewirtungsbeleg wird benötigt, um die Kosten eines Geschäftsessens im Restaurant von der Steuer abzusetzen. Neben diesem Beleg muss auch die Rechnung vom entsprechenden Essen mit beim Finanzamt eingereicht werden.

Für die Höhe des Bewirtungsbeleges gibt es laut Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben. Wichtig ist nur, dass die Summe im Verhältnis zum Anlass der Bewirtung steht und zu den beteiligten Unternehmen passt.

Unterschieden wird lediglich zwischen Kleinbetragsrechnungen (unter 150 Euro) und normalen Rechnungen (alles ab 150 Euro aufwärts).

Quellen