Geschäftsessen gehören bei vielen Geschäftsbeziehungen einfach dazu. Gemeinsam mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern wird am Tisch über neue Projekte und Aufträge verhandelt. Gutes Essen sowie eine angenehme Atmosphäre können sich dabei durchaus positiv auf die Verhandlungen auswirken.
- Vor allem Kunden schätzen es häufig, im Rahmen eines Geschäftsessens mit ihren Auftragnehmern zusammenzukommen.
Je länger die Verhandlungen und Konversationen andauern, desto höher werden in der Regel auch die Bewirtungskosten im entsprechenden Restaurant.
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Mit einem Bewirtungsbeleg können die Kosten für ein Geschäftsessen als Betriebsausgabe deklariert und beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
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Wichtig dabei ist, dass der Anlass der Bewirtung zu 100 Prozent geschäftlicher Natur ist. Andernfalls können die Bewirtungskosten nicht abgesetzt werden.
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Außerdem muss der Beleg richtig und vollständig ausgefüllt sein, damit er auch vom Finanzamt akzeptiert wird.
Gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG können Unternehmen 70 Prozent der Kosten beim Geschäftsessen von der Steuer absetzen.
Mitarbeiterbewirtungen können sogar zu 100 Prozent abgesetzt werden. Dabei muss aber beachtet werden:
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Bedingung dafür ist, dass ausschließlich Mitarbeiter eines Unternehmens am Essen teilnehmen.
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Sobald Geschäftspartner, Freunde oder Bekannte hinzugezogen werden, spricht man wieder von einem Geschäftsessen, welches nur mit 70 Prozent absetzbar ist.