Rechnungswesen | Bilanzierung | Erklärung
Der Begriff "Jahresüberschuss" stammt aus dem Rechnungswesen und ist entsprechend der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) definiert.
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Es handelt sich dabei um die positive Differenz aus allen Erträgen und Aufwendungen eines Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres.
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Ermittelt wird der entsprechende Gewinn oder Verlust im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Von einem Jahresüberschuss spricht man nur dann, wenn ein Unternehmen Gewinn erzielt hat. Wenn die Aufwendungen jedoch die Erträge übersteigen und sich somit ein negativer Betrag ergibt, wird das als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
- Die Begriffe "Jahresüberschuss" und "Jahresfehlbetrag" lassen sich zusammenfassen als Jahresergebnis.
Hinweis: Von einem Jahresüberschuss wird nur im Rahmen von Kapitalgesellschaften gesprochen. Personengesellschaften ermitteln stattdessen einen Gewinn.
Wenn Unternehmen den Jahresüberschuss berechnen, wird der Gewinn nach Steuern ermittelt. Dieser Betrag kann dann von einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder auch Aktionäre (bei Aktiengesellschaften) ausgeschüttet werden.