Freiberuflich ⇒ einfach erklärt

Die Freiberuflichkeit ist eine Untergruppe der Selbstständigen, die ihre Dienstleistungen in bestimmten Fachbereichen anbieten. Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein und üben eigenverantwortlich sowie fachlich unabhängig ihre Tätigkeiten aus.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Freiberuflich – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Freiberuflichkeit

Beschäftigungsart: Selbstständige Tätigkeit
Voraussetzung:
  • Kein Gewerbeschein
  • Meldung beim Finanzamt
Steuerrechtliche Bestimmungen:
Verantwortung:
  • Berufliche Unabhängigkeit
  • Selbstständig und auf eigene Verantwortung sowie eigenes Risiko
Fachgebiete:

Tätigkeitsbereiche sind z. B. Medizin, Recht, Kunst und Journalismus

Freiberuflichkeit: Definition & Merkmale

Freiberufler stellen eine Untergruppe der Selbstständigen dar und üben eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten aus:

  • Freiberuflich tätig sind Personen, die einem freien Beruf selbstständig und auf eigene Verantwortung nachgehen.

Das bringt mit sich, dass es ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen freiberuflich tätigen Person liegt, neue Kunden zu gewinnen und betreuen zu können bzw. neue Aufträge zu bekommen.

Die Fähigkeiten und notwendigen Qualifikationen, um seine Arbeit(en) durchführen zu können, sind in diesem Zusammenhang äußerst wichtig.

Freiberuflich: rechtliche Unterschiede zur Selbstständigkeit und Bestimmungen

Von einer „Selbstständigkeit“ wird gesprochen, um die jeweilige berufliche Tätigkeit von einer nichtselbstständigen bzw. abhängigen (weisungsgebunden, in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit) Beschäftigung zu unterscheiden.

  • Selbstständig tätig sind jene Personen, die nicht in einem klassischen Angestelltenverhältnis stehen.

  • Sie vermarkten Produkte oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung.

Grundlegendes Merkmal bei Freiberuflern:

  • Für die Voraussetzungen der Tätigkeit muss kein Gewerbeschein beantragt werden.

  • Die Meldung ans Finanzamt muss aber gemacht werden.

Steuerrechtlich werden freiberuflich tätige Personen ebenso als Selbstständige betrachtet:

  • Die Einkommensteuer muss beachtet werden.

  • Freiberufler sind in der Regel verpflichtet, sich eigenständig um ihre soziale Absicherung zu kümmern. 

Die Sozialversicherungsbeiträge richten prinzipiell nach den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Da diese Einkünfte immer erst im Nachhinein feststehen, kommt es zur Bemessung anhand einer vorläufigen Beitragsgrundlage.

  • Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung für Selbstständige, da diese trotz der Versicherungsfreiheit der gesetzlichen Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.

  • Selbstständige sind jedoch von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ausgenommen.

Für Berufstätige unterscheiden sich Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit vor allem in Sachen Arbeitnehmerrechte.

Als Freiberufler hat man keine Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen:

  • Kein Anspruch auf bezahlten Urlaub.

  • Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

  • Kein Anspruch auf kollektivvertraglichen Lohn und Sonderzahlungen.

Liste freiberufliche Tätigkeiten in Deutschland

Freie berufliche Tätigkeiten unterliegen bestimmten berufs- und standesrechtlichen Bestimmungen, fallen aber nicht unter die Gewerbeordnung. Die freien Berufe sind überwiegend in Kammern organisiert.

Zu den kammerfähigen freien Berufen gehören:

  • Apotheker
  • Architekten
  • Ärzte
  • Beratende Ingenieure
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Tierärzte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Zahnärzte

Zusätzlich gibt es die in § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) genannten vier (selbständig ausgeübten) Berufsbilder:

  • Diplom-Psychologe
  • Heilmasseur
  • Hebamme
  • Hauptberuflicher Sachverständiger 

Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, kann nicht immer genau festgestellt werden. Die in § 18 EStG genannten freien Berufe lassen sich in vier Berufsgruppen, den sogenannten Katalogberufen, unterteilen:

  • Heilberufe:
    Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Humanmediziner, Krankenpfleger, Hebammen
     
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
    Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer
     
  • Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
    Sachverständige, Ziviltechniker, ermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
     
  • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe:
    Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, zählen auch zu den freien Berufen. Typische Tätigkeiten und Berufsbilder sind:

  • Selbstständige Lehrer
  • Designer
  • Musiker, Schauspieler, Kunstschaffende
  • Selbstständige Programmierer, Webdesigner

Die Voraussetzungen, einer bestimmten freiberuflichen Tätigkeit nachgehen zu können, hängen immer vom jeweiligen Beruf ab.

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Fragen und Antworten

Unter Freiberuflichkeit versteht man eine Form der selbstständigen Arbeit, bei der eine Person ihre Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko sowie eigene Rechnung erbringt, ohne ein festes Angestelltenverhältnis mit einem Arbeitgeber einzugehen.

  • Freiberufler sind unabhängige und selbstständige Fachleute, die ihre Dienste aufgrund ihres Fachwissens, ihrer Fähigkeiten oder ihrer Expertise anbieten.

Grundsätzlich sind Freiberufe von der Gewerbeordnung freigestellt und können ihre Tätigkeiten ohne Gewerbeschein ausüben. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

  • Freiberufler müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und ihre Einkünfte entsprechend versteuern.

Quellen