Istversteuerung ⇒ einfach erklärt

Die Istversteuerung, ein zentrales Konzept im Umsatzsteuerrecht, steht im Gegensatz zur Sollversteuerung und hat direkte Auswirkungen auf die Liquidität von Unternehmen, da die Umsatzsteuer erst bei Vereinnahmung des Entgelts abgeführt wird.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Istversteuerung - auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zur Istversteuerung

Definition: Die Istversteuerung ist eine spezielle Besteuerungsart im Rahmen des Umsatzsteuerrechts, bei der die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt wird, wenn das Entgelt tatsächlich vereinnahmt wurde.
Merkmale: Im Gegensatz zur Sollversteuerung, die sich auf vereinbarte Entgelte stützt, basiert die Istversteuerung auf tatsächlich vereinnahmten Entgelten, was Unternehmen einen Liquiditätsvorteil bietet.
Funktion: Unternehmen müssen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt weiterleiten, wenn sie das Geld für eine Rechnung tatsächlich von ihrem Kunden erhalten haben.
Buchhaltung: Die Istversteuerung vereinfacht die Buchhaltung, da Unternehmen nur tatsächlich eingegangene Zahlungen verbuchen müssen.
Bestimmungen: Die Istversteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie im § 20 UStG festgelegt, beantragt werden. Zu den Hauptkriterien gehören der Gesamtumsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr, die Befreiung von der Buchführungspflicht und die Befreiung von der Pflicht zur Durchführung jährlicher Bestandsaufnahmen und regelmäßiger Abschlüsse.

Grundlagen der Umsatzsteuer-Besteuerungsarten

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert zwei primäre Besteuerungsarten: die Sollversteuerung und die Istversteuerung.

  • Während die Sollversteuerung auf vereinbarten Entgelten basiert, orientiert sich die Istversteuerung an vereinnahmten Entgelten.

  • Dieser Unterschied in der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Die Sollversteuerung, der Normalfall im Umsatzsteuerrecht, verpflichtet Unternehmen zur Abführung der Umsatzsteuer, sobald eine Rechnung ausgestellt wird. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung bereits beglichen hat oder nicht.

Im Gegensatz dazu erlaubt die Istversteuerung Unternehmen, die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt weiterzuleiten, wenn sie tatsächlich eingenommen wurde.

Was ist die Istversteuerung?

Bei der Istversteuerung, gemäß § 20 UStG, handelt es sich um eine spezielle Besteuerungsart im Rahmen des Umsatzsteuerrechts, bei der die Berechnung der Steuer auf dem tatsächlich vereinnahmten Entgelt basiert.

  • Im Gegensatz zur Sollversteuerung, bei der die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungsstellung fällig wird, basiert die Istversteuerung auf den tatsächlich vereinnahmten Entgelten.

  • Das bedeutet, dass Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn sie das Geld für eine Rechnung tatsächlich von ihrem Kunden erhalten haben.

Dieses Konzept der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bietet insbesondere kleineren Unternehmen, die möglicherweise mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben, erhebliche Vorteile.

  • Die Istversteuerung ermöglicht es diesen Unternehmen, ihre Liquidität besser zu steuern, da sie nicht in Vorleistung gehen und auf den Zahlungseingang des Kunden warten müssen.

  • Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Kunden längere Zahlungsfristen haben oder wenn es zu Zahlungsverzögerungen kommt.

Die Wahl zwischen der Soll- und Istversteuerung ist für Unternehmer von entscheidender Bedeutung, da beide Besteuerungsarten ihre eigenen Merkmale und Anwendungsgebiete haben:

  • Während die Sollversteuerung der Standardfall im Umsatzsteuerrecht ist, kann die Istversteuerung nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie im § 20 UStG festgelegt, beantragt werden.

Regelungen zur Istbesteuerung

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält im § 20 spezifische Regelungen zur Istversteuerung und zur Umsatzsteuerschuld, die sich aus der Vereinnahmung ergibt. Zusätzlich regelt der § 16 Abs. 1 UStG die allgemeinen Bestimmungen zur Entstehung der Steuer, die in Kombination mit der Istversteuerung relevant sind.

Diese Regelungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anwenden dürfen.

Die Hauptkriterien sind:

  • Gesamtumsatz des Unternehmens: Im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Gesamtumsatz 600.000 Euro nicht überschritten haben.

  • Buchführung: Das Unternehmen sollte von der Verpflichtung zur Buchführung befreit sein.

  • Bestandsaufnahmen und Abschlüsse: Das Unternehmen muss von der Pflicht befreit sein, jährliche Bestandsaufnahmen durchzuführen und regelmäßige Abschlüsse zu erstellen.

  • Umsätze aus freien Berufen: Umsätze, die aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG resultieren, werden berücksichtigt.

Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um zu bestimmen, ob ein Unternehmen die Istversteuerung anwenden darf oder nicht.

Vorteile der Istversteuerung für Unternehmen

Die Istversteuerung bietet Unternehmen verschiedene Vorteile, insbesondere im Vergleich zur Sollversteuerung:

  • Liquiditätsvorteil: Unternehmen müssen die Umsatzsteuer erst bei tatsächlichem Zahlungseingang abführen. Dies ermöglicht eine bessere Steuerung der Liquidität, da sie nicht in Vorleistung treten und auf den Zahlungseingang des Kunden warten müssen.

  • Risikominimierung bei Zahlungsausfällen: Sollte ein Kunde seine Rechnung nicht begleichen, muss bei der Istversteuerung auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Dies minimiert das finanzielle Risiko für Unternehmen.

  • Einfachere Buchhaltung: Bei der Istversteuerung verbuchen Unternehmen nur tatsächlich eingegangene Zahlungen, was den Buchhaltungsaufwand reduziert.

  • Flexibilität bei Zahlungszielen: Unternehmen können ihren Kunden längere Zahlungsziele gewähren, ohne sich Sorgen um Liquiditätsengpässe durch vorzeitige Umsatzsteuerzahlungen machen zu müssen.

  • Optimierung des Cashflows: Unternehmen können ihre Zahlungsströme besser steuern und optimieren, da sie genau wissen, wann Umsatzsteuerzahlungen fällig werden.

Beantragung der Istversteuerung

Die Istbesteuerung bietet Unternehmen erhebliche Liquiditätsvorteile, vor allem bei Zahlungsverzögerungen.

Der Antragsprozess ist wie folgt:

  1. Antragstellung: Die Istversteuerung ist nicht streng formalisiert. Unternehmen können den Antrag im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung stellen. Dies ist besonders für Existenzgründer relevant. Ein Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung ist nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung möglich.

  2. Gültigkeitsdauer: Nach Genehmigung bleibt die Istversteuerung in Kraft, bis das Finanzamt sie widerruft. Das Amt überprüft jährlich, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Unternehmen können jedoch auch freiwillig zur Sollversteuerung zurückkehren.

Tipps zur Istbesteuerung

  • Achtung bei Wechsel: Beim Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung besteht das Risiko einer doppelten Umsatzerfassung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Umsätze nicht doppelt besteuert werden. Dies ist besonders wichtig, wenn von der Sollversteuerung, bei der die Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung fällig wird, zur Istversteuerung gewechselt wird.

  • Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug richtet sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und Rechnungsstellung, nicht nach dem Zahlungszeitpunkt. Unternehmen sollten den Vorsteuerabzug rechtzeitig geltend machen, um den Liquiditätsvorteil der Istversteuerung zu nutzen.

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Fragen und Antworten

Die Istbesteuerung ist eine Besteuerungsart im Umsatzsteuerrecht, bei der die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn das Entgelt tatsächlich vereinnahmt wurde, also wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Dies steht im Gegensatz zur Sollbesteuerung, bei der die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung fällig wird.

Bei der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer auf Basis der tatsächlich eingegangenen Zahlungen berechnet und abgeführt. Unternehmen müssen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt weiterleiten, wenn sie das Geld tatsächlich erhalten haben. Dies bietet einen Liquiditätsvorteil, da Unternehmen nicht in Vorleistung gehen müssen. Die Istversteuerung kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie im § 20 UStG festgelegt, beantragt werden.

Die Sollversteuerung ist der Standardfall im deutschen Umsatzsteuerrecht. Hierbei wird die Umsatzsteuer bereits dann fällig, wenn die Rechnung ausgestellt wird, unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat. Die Istversteuerung hingegen kann von Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, insbesondere wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und weitere Kriterien erfüllt sind, wie sie im § 20 UStG beschrieben sind.

Quellen