Abzugrenzen sind Tantiemen von Honoraren (siehe dazu auch Honorarnoten), Provisionen und Gewinnausschüttungen – obwohl diese Begriffe für viele Menschen ähnlich klingen, gibt es doch gravierende Unterschiede. Auch bezüglich Höhe und Auszahlungszeitpunkt von Tantiemen gibt es einige Punkte zu beachten.
Der Begriff Tantieme wird vom französischen „tantième“ abgeleitet. Übersetzt bedeutet das so viel wie „der soundsovielte Teil von etwas“. Mit dieser Übersetzung sind Tantiemen auch schon recht gut erklärt:
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Der Empfänger von Tantiemen erhält damit nämlich einen bestimmten Teil des Unternehmensgewinns, zusätzlich zu seinem normalen Einkommen.
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Als Tantiemen werden zusätzliche Einnahmen bezeichnet, die direkt mit dem Erfolg des Unternehmens in Zusammenhang stehen.
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Steuerlich zählen sie zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegen daher der Lohnsteuer.
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Sind Tantiemen Zuflüsse aus einer selbstständigen Tätigkeit, werden sie den Betriebseinnahmen zugerechnet. Das ist beispielsweise bei selbstständig tätigen Autoren in Form von Tantiemen aus der Verwertung von Werknutzungsrechten der Fall.
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Diese Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit des Künstlers selbst unterliegen der Einkommensteuer.