Jahresabschluss ⇒ verständlich erklärt

Jahresabschlüsse sind eine Reihe von Finanzberichten, die einen Überblick über die finanzielle Leistung eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum unter korrekten Angaben geben. Er umfasst die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie je nach Rechtsform und Unternehmensgröße zusätzliche Daten.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
PaperCut jetzt testen

Mit FreeFinance und PaperCut: Automatische Belegerfassung direkt per Smartphone!

Jetzt testen!

Jahresabschluss - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Jahresabschlüsse geben einen umfassenden Überblick über die finanzielle Leistung eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum.

  • Zu den Jahresabschlüssen gehören im Regelfall die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Kapitalflussrechnung.

  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie börsennotierte Unternehmen sind in der Regel immer dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.

  • Ein Jahresabschluss gilt als wichtiges Instrument für Investoren, Gläubiger und andere Interessengruppen, um die finanzielle Substanz und Leistung eines Unternehmens zu beurteilen.

  • Grundsätzlich müssen alle Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen, sofern diese der Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen unterliegen.

Jahresabschluss: Definition


Jahresabschlüsse sind eine Reihe von Dokumenten und Finanzberichten, die Unternehmer am Ende eines jeden Jahres erstellen.

Ein Jahresabschluss gilt als sogenannte betriebswirtschaftliche Abschlussrechnung, schließt ein Unternehmensjahr also immer ab und gibt einen umfassenden Überblick über die finanzielle Leistung eines Unternehmens in dem betreffenden Zeitraum.

  • Jahresabschlüsse umfassen die Bilanz, die GuV, die Kapitalflussrechnung und gegebenenfalls den Lagebericht.

  • Ein Jahresabschluss ist ein essenzielles Mittel zum Tracking der Finanzen für Selbstständige und Unternehmer.

  • Der Jahresabschluss dient sowohl der internen Kontrolle und Steuerung als auch der Rechenschaftslegung gegenüber Gläubigern, Investoren und der Öffentlichkeit.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?


Nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, im Rahmen der Buchführung einen umfassenden Jahresabschluss zu erstellen.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie börsennotierte Unternehmen sind jedoch in der Regel zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet.

Auch Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer müssen je nach Rechtsform und Größe einen Jahresabschluss erstellen.

Außerdem kann die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB Kapital- und Personengesellschaften zur Erstellung verpflichten.

Gemäß Handelsgesetzbuch unterliegen grundsätzlich alle Kaufleute der Bilanzierungspflicht und müssen einen Jahresabschluss erstellen. Das bedeutet abseits der Ausnahmen eine Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses für:

Überdies sind gewerbliche Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, dazu nach § 141 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet, wenn sie mehr als 600.000 Euro Umsatz oder mehr als 60.000 Euro Jahresüberschuss (Gewinn) erzielen.

Jahresabschluss bei einer GmbH

Für GmbHs gilt im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss grundsätzlich:

  • Jede in Deutschland angemeldete Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einem Anhang erstellen.

  • Dieser Anhang bildet gemäß § 264 Abs. 1 HGB eine Einheit mit Bilanz und GuV und enthält Erklärungen und Ergänzungen zu den einzelnen Positionen dieser. Das Gleiche gilt gemäß § 297 Abs. 1 HGB für Konzernabschlüsse.

  • Einen Anhang müssen sogenannten Kleinst-GmbHs nach § 267 HGB nicht im Rahmen von ihrem Jahresabschluss erstellen.

Bei allen weiteren mittelgroßen und großen GmbHs muss zusätzlich der Lagebericht als Bestandteil erstellt werden. Für die Offenlegung der Zahlen sind in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung immer die entsprechenden Geschäftsführer verantwortlich.

Wer kann sich befreien?

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist für sämtliche Personen- und Kapitalgesellschaften sowie auch für viele Einzelunternehmer eine mühsame Pflicht, die viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen kann und dabei einen großen Umfang an korrekt gesammelten Informationen erfordert.

Zu deren Vorteil sind kleine Unternehmen und bestimmte weitere Rechtsformen von dieser Pflicht befreit. In vielen Ländern gibt es spezifische Regeln und Vorschriften, die festlegen, wer von der Erstellung eines Jahresabschlusses befreit ist und wer nicht.

  • Gemeinnützige Organisationen und einige andere Non-Profit-Organisationen gehören nach HGB zu den befreiten Unternehmen.

Einzelkaufleute haben ebenfalls spezifische Regeln gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch:

  • Wenn ein Einzelkaufmann an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weniger als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Geschäftsergebnis aufweist, muss er nach § 241a HGB handelsrechtlich keinen Jahresabschluss erstellen.

  • Dies ist eine Erleichterung für Einzelunternehmer und kann viel Zeit und Geld sparen.

Die Bestandteile des Jahresabschlusses


Ein Jahresabschluss ist eine wichtige Zusammenfassung der finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens während des Unternehmensjahres. Der Jahresabschluss besteht aus mehreren Bestandteilen, die einen Einblick in die Finanzlage eines Unternehmens geben.

Die wichtigsten Bestandteile des Jahresabschlusses sind:

  • Die Bilanz: eine Momentaufnahme der Finanzlage eines Unternehmens am Ende des Jahres.

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens während des Geschäftsjahres durch ordnungsgemäße Buchführung.

  • Die Kapitalflussrechnung: ein Bericht über die Mittelzuflüsse und -abflüsse eines Unternehmens während des Geschäftsjahres. Die Kapitalflussrechnung ist gemäß § 297 HGB bei Konzernabschlüssen sowie gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB bei den Jahresabschlüssen von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften ohne Konzernabschluss verpflichtend zu erstellen. Jedoch wird die Erstellung der Kapitalflussrechnung auch bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen zunehmend zur Regel.

  • Der Lagebericht: eine schriftliche Analyse der finanziellen Leistung, also des Vermögens und der Zukunftsaussichten.

Die Art und der Umfang des Jahresabschlusses hängen von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab:

  • Für Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der GuV gemäß § 242 Abs. 3 HGB.

  • Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben hingegen nach § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss im Sinne des § 242 Abs. 3 HGB um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet.

  • Außerdem müssen einige größere Kapitalgesellschaften ebenfalls einen Lagebericht aufstellen.

Wie kann man einen Jahresabschluss erstellen?


Die Erstellung eines Jahresabschlusses umfasst mehrere Schritte, darunter:

  1. Sammlung von Finanzdaten, Informationen und Unterlagen.

  2. Aufzeichnung und Organisation von Finanztransaktionen durch korrekte Rechnungslegung.

  3. Erstellung der Bilanz, der GuV und der Kapitalflussrechnung.

  4. Analyse und Interpretation der Jahresabschlüsse.

  5. Erstellung des Lageberichts.

  6. Jahresabschlüsse und Fristen.

Unternehmen tragen die Pflicht, ihren Jahresabschluss im Allgemeinen innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen. Die konkreten Fristen hängen von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab.

Jahresabschluss und Fristen


Kleinstkapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss im Allgemeinen innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Die konkreten Fristen hängen von der Rechtsform, dem Ergebnis und der Größe des Unternehmens ab.


Fristen für Kapitalgesellschaften

Im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben Kapitalgesellschaften strengere Fristen zur Hinterlegung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses.

  • Gemäß § 264  Abs. 1 HGB müssen sie den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf vom entsprechenden Geschäftsjahr hinterlegen.

  • Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung von bis zu drei Monaten zu beantragen.

  • Die Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften gemäß § 264d HGB hat laut § 325 Abs. 4 HGB nach maximal 4 Monaten zu erfolgen.

Im Gegensatz dazu gilt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, laut § 243 Abs. 3 HGB ein Zeitrahmen, der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.

  • Im Regelfall kann dabei von 6 bis 9 Monaten ausgegangen werden, was bedeutet, dass sie nach HGB den Jahresabschluss bis spätestens 9 Monate nach Ende der Geschäftsperiode vorlegen müssen.

  • Unabhängig von der Rechtsform müssen diese im Handelsgesetzbuch verankerten Fristen zwingend eingehalten werden, um Bußgelder zu vermeiden.


Fristen für Personengesellschaften

Für Personengesellschaften gelten in der Regel weniger strenge Fristen für die Hinterlegung des Jahresabschlusses. Die spezifischen Fristen hängen von der Rechtsform und der Größe der Partnerschaft ab.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

  • Für kleine Personengesellschaften wie die GbR gelten keine besonderen Fristen für die Erstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses.

  • Bei größeren Personengesellschaften wie der OHG oder der KG hingegen müssen Jahresabschlüsse erstellt und innerhalb bestimmter Fristen hinterlegt werden.

Die Hinterlegungsfristen für Personengesellschaften unterscheiden sich je nach Rechtsform und Größe der Gesellschaft.

  • Kleine Personengesellschaften müssen die Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten nach Ende von einem Geschäftsjahr hinterlegen.

  • Große Personengesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen.

Wer muss den Jahresabschluss veröffentlichen?


Die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sind für viele Unternehmen ein wichtiger Schritt, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Doch wer muss seinen Jahresabschluss veröffentlichen? Hier kommt die Publizitätspflicht ins Spiel.

  • Gemäß § 325 HGB müssen bestimmte innerbetriebliche Vorgänge offengelegt werden.

  • Dies betrifft grundsätzlich alle Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe.

  • Mit der Offenlegungspflicht sollen Geschäftspartner, Angestellte und Teilhaber einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einem Unternehmen erhalten.

Für Einzelkaufleute, die nach § 242 HGB zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, gilt ebenfalls die Publizitätspflicht. Die genauen Vorschriften und Regeln für die Veröffentlichung variieren jedoch je nach Land und Rechtsform des Unternehmens.

Die Justizverwaltung ist für die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Publizitätspflicht zuständig und verfügt über eine spezielle Software.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Publizitätspflicht:

  • Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB sind von der Offenlegungspflicht erleichtert. Sie müssen lediglich die Bilanz und den Anhang einreichen.
FreeFinance Logo

Buchhaltung mit FreeFinance

Umfassende Buchhaltungssoftware für Deutschland
Von A wie Angebot bis Z wie Zeitersparnis:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Digital, sicher und jederzeit alles im Blick
  • Vollständige EÜR oder Doppelte Buchhaltung
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt kostenlos testen

Fragen und Antworten

Ein Jahresabschluss ist eine Reihe von Finanzberichten, die Unternehmen am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellen. Die Unterlagen geben einen Überblick über die finanzielle Leistung und den Erfolg eines Unternehmens und damit über die finanzielle Lage des Unternehmens in dem betreffenden Zeitraum.

Zu den Bestandteilen eines Jahresabschlusses gehören:

Die Bilanz schafft einen Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie das Unternehmen im Geschäftsjahr Geld generiert und eingesetzt hat und gibt damit Aufschluss über seine finanzielle Stabilität.

Der Lagebericht dient dem Tracking der Finanzen. Mit ihm können die Zahlen des Jahresabschlusses in einen größeren Zusammenhang gestellt und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr erfasst werden.

Mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie börsennotierte Unternehmen sind in der Regel immer zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Personengesellschaften und Einzelunternehmer müssen je nach ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße ebenfalls einen Jahresabschluss erstellen.

Der Jahresabschluss ist ein umfassender Bericht im Rahmen der Buchführung, der eine Feststellung über die finanzielle Situation und die Geschäftsentwicklung eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres gibt.

Er umfasst in der Regel neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie den Anhang. Die Bilanz ist dahingegen nur eine der Komponenten vom Jahresabschluss und gibt Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt anhand von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital.

Quellen