Mitarbeiterbeteiligungen umfassen unterschiedliche Modelle und Instrumente, mit denen Arbeitnehmer – häufig in Start-ups, aber auch im Mittelstand oder in Großunternehmen – am wirtschaftlichen Erfolg oder am Kapital des Unternehmens teilnehmen.
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Diese Beteiligung kann als Kapitalbeteiligung (z. B. durch Erwerb von Anteilen an einer GmbH oder Aktienoptionen) oder als Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligung (z. B. Bonuszahlungen, stille Beteiligung) ausgestaltet sein.
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Die Formen reichen von virtuellen Beteiligungen (Phantom Stocks, virtuelle Anteile) bis hin zur direkten Unternehmensbeteiligung mit Mitspracherechten.
Neben der klassischen Arbeitnehmerstellung (auch „Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligung“ genannt) gibt es Mischformen für Freelancer oder externe Berater, wobei in solchen Fällen die arbeitsrechtliche Einordnung abzugrenzen ist.
Bei jeder Mitarbeiterbeteiligung gelten bestimmte steuerliche und gesellschaftsrechtliche Vorgaben. Insbesondere im Zusammenhang mit dry income (Besteuerung von Anteilen vor tatsächlicher Auszahlung) ist eine sorgfältige Planung entscheidend.
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Auf der Arbeitgeber-Seite sind Aspekte wie die Ausgestaltung im Vertrag (siehe Bestandteile eines Arbeitsvertrags), die Kommunikation an die Mitarbeitenden und die Verwaltung der Anteile relevant.
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Für Arbeitnehmer spielen vor allem der Steuerfreibetrag, mögliche Vorteile (z. B. Vermögensaufbau) und Risiken (z. B. Kapitalverluste) eine Rolle.