Lohnsteuererklärung

Lohnsteuererklärung ⇒ detailliert erklärt

Die Lohnsteuererklärung ist das Dokument, mit dem Arbeitnehmer ihre jährlichen Einkünfte und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Sie dient zur Überprüfung abgeführter Steuern und Korrektur, sollte zu viel einbehalten worden sein. Außerdem können steuermindernde Ausgaben erfasst und geltend gemacht werden.

Lohnsteuererklärung – auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Eine Lohnsteuererklärung dient zur Überprüfung der vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer und zur Korrektur, falls notwendig.

  • Durch eine Lohnsteuererklärung können Arbeitnehmer zu viel gezahlte Steuern zurückfordern und ihre Steuerschuld reduzieren.

  • Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt und steuermindernd geltend gemacht werden.

  • Die Abgabe der Lohnsteuererklärung ist in der Regel freiwillig, kann aber in bestimmten Fällen Pflicht sein, z. B. bei mehreren Einkunftsquellen oder hohen Kapitaleinkünften.

  • Die Lohnsteuererklärung kann digital über das ELSTER-Portal oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabefrist ist regulär der 31. Juli des Folgejahres.

Was ist eine Lohnsteuererklärung?


Die Lohnsteuererklärung, reguliert durch die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung (AO), ist ein formales Dokument, das Arbeitnehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen können, um ihre Lohnsteuer für das jeweilige Steuerjahr zu ermitteln.

  • Obwohl es sich in den meisten Fällen um eine freiwillige Steuererklärung handelt, wird sie in einigen speziellen Szenarien zur Pflicht.

Bei der Lohnsteuererklärung handelt es sich um eine Antragsveranlagung, bei der die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre während des Jahres angefallenen Kosten geltend zu machen und so ihre Steuerschuld zu reduzieren.

Die Lohnsteuererklärung hat die Funktion, die vom Arbeitgeber einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten Lohnsteuern zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Durch die Abgabe der Lohnsteuererklärung kann der Arbeitnehmer in vielen Fällen eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten, da oftmals zu viel Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wurde.

  • Diese Überzahlung ergibt sich häufig aus Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen, die der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres hatte, aber nicht vom Arbeitgeber berücksichtigt werden konnten.

Die Lohnsteuererklärung ist also ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer, um ihre Steuerschuld zu überprüfen und eine mögliche Steuererstattung vom Finanzamt zu erhalten.

Daher ist es ratsam, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und die Abgabe der Lohnsteuererklärung in Erwägung zu ziehen.

Lohnsteuer- vs. Einkommensteuererklärung

Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung: was ist der Unterschied?

Trotz der oft synonymen Verwendung der Begriffe „Lohnsteuererklärung“ und „Einkommensteuererklärung“, gibt es feine Unterschiede zwischen beiden.

Diese Unterschiede ergeben sich hauptsächlich aus der Art und Weise, wie Einkommen erzielt wird, und aus bestimmten, für jede Steuer geltenden Besonderheiten.

Definition Lohnsteuererklärung

Die Lohnsteuererklärung ist für Arbeitnehmer relevant, deren Einkommen aus einer nicht selbstständigen Arbeit stammt.

  • Durch ihre Einwilligung wird die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

  • Dieser Prozess wird direkt vom Arbeitgeber durchgeführt.

  • Daher erhalten Arbeitnehmer am Ende des Monats ihr Nettogehalt, ohne sich um die monatliche Abführung der Steuern kümmern zu müssen.

Definition Einkommensteuererklärung

Auf der anderen Seite steht die Einkommensteuererklärung, die alle Arten von Einkünften umfasst, einschließlich Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen und weiteren.

Selbstständige und Freiberufler sind in Deutschland dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und die entsprechenden Zahlungen eigenverantwortlich zu leisten.

Mehr zum Thema

Steuerpflicht und Steuertarif

Nach § 32a Abs.1 EStG muss in Deutschland grundsätzlich jeder, der mehr als 10.908 Euro brutto pro Jahr (Stand 2023) verdient, Einkommensteuer an das Finanzamt abführen.

  • Dabei ist der Steuertarif für die Lohn- und Einkommensteuer in der Regel gleich, sodass es keine kennzeichnenden Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen gibt.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Es ist ein jährlich wiederkehrendes Thema auf der Agenda eines jeden Steuerzahlers – die Steuererklärung.

Aber wer muss sich eigentlich mit den Steuerthemen beschäftigen und eine Steuererklärung abgeben?

  • In Deutschland sind gemäß § 149 AO und § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG bestimmte Personengruppen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

  • Dies betrifft unter anderem Steuerpflichtige in der Steuerklasse I, die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von über 410 Euro im Jahr erhalten.

Der Fiskus hat jedoch auch ein Auge auf Personen, die andere Einkünfte erzielen, welche zu versteuern sind. Diese gesetzliche Verpflichtung dient dazu, dass jeder seinen fairen Anteil an Steuern zahlt, und erhöht somit die Zufriedenheit aller Beteiligten mit dem Steuersystem.

Der Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer, im Volksmund auch Steuererklärung genannt, ist daher für viele eine jährliche Pflicht.

Zu den Personengruppen und Situationen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gehören unter anderem:

Steuererklärung: Abgabepflicht

  • Selbstständige und Freiberufler: Sie haben in der Regel ein Einkommen, das nicht durch einen Lohnsteuerabzug vorerfasst ist.

  • Arbeitnehmer mit mehreren Einkunftsquellen: Personen mit mehreren Jobs oder Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

  • Personen mit Kapitaleinkünften über dem Sparer-Pauschbetrag: Wenn die Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro für Verheiratete) übersteigen.

  • Rentner mit weiteren Einkünften: Rentner, deren gesamte Einkünfte und Bezüge über dem Grundfreibetrag liegen, vor allem, wenn neben der Rente noch weitere Einkünfte erzielt werden.

  • Geschiedene in Steuerklasse II: Geschiedene, die in Steuerklasse II sind und einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen, wenn sie mit einer weiteren volljährigen Person in einem Haushalt leben.

  • Empfänger von Lohnersatzleistungen: Personen, die Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von über 410 Euro im Jahr erhalten.

  • Ehepaare mit dem Faktorverfahren: Ehepaare, die das Faktorverfahren gewählt haben.

  • Auf Anforderung der Finanzbehörde: In einigen Fällen kann das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, auch wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind.

Warum es sich lohnt, eine Steuererklärung abzugeben

Selbst wenn man nicht zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet ist, kann es sich lohnen, freiwillig eine einzureichen.

Hier sind einige Vorteile, die eine Steuererklärung mit sich bringt:

Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern

In vielen Fällen zahlen Arbeitnehmer über das Jahr hinweg mehr Steuern, als sie eigentlich müssten. Durch die Abgabe einer Steuererklärung können sie am Ende des Steuerjahres zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückfordern.

Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben

Die Steuererklärung bietet die Möglichkeit, bestimmte Kosten geltend zu machen, die im Laufe des Jahres angefallen sind.

  • Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten oder Kosten für Arbeitsmittel.

  • Auch Sonderausgaben wie Beiträge zur Altersvorsorge oder Krankenversicherungsbeiträge können steuermindernd wirken.

Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen, wie hohe Krankheitskosten, können ebenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden und führen zu einer Reduzierung der zu zahlenden Einkommensteuer.

Anpassung der Steuerklasse

Durch die Abgabe der Steuererklärung können verheiratete Arbeitnehmer auch ihre Steuerklasse wechseln, was zu einer geringeren monatlichen Lohnsteuerbelastung führen kann.

Nutzung von Verlustvorträgen

Haben Steuerzahler in einem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen erzielt und damit einen Verlust gemacht, können sie diesen Verlust mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnen. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Korrektur von Fehlern

Fehler in der Lohnsteuerkarte oder bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber können durch die Abgabe einer Lohnsteuererklärung korrigiert werden.

Wie und wo gibt man eine Steuererklärung ab?

Nach § 150 AO muss eine Steuererklärung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim zuständigen Finanzamt des Steuerpflichtigen eingereicht werden.

Abgabemöglichkeiten für die Lohnsteuererklärung

  • Im digitalen Zeitalter wird diese Forderung meist durch die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung erfüllt, die mittels einer speziellen Software (z. B.über das Portal ELSTER) erstellt und übertragen wird.

  • Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung in Papierform abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist.

  • Eine weitere Ausnahme ist, wenn ein Steuerpflichtiger aus bestimmten Gründen nicht in der Lage ist, die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Übermittlung zu nutzen.

Abgabetermin

Gemäß § 149 Abs. 2 AO sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Das bedeutet konkret:

Abgabefrist für die Lohnsteuererklärung

  • Wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung für das vorherige Kalenderjahr verpflichtet ist, muss die Erklärung bis spätestens 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:

  • Wenn man die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres (also auf den 28. bzw. 29. Februar).

  • Diese Fristverlängerung muss nicht gesondert beantragt werden und wird automatisch gewährt.

Für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, besteht eine Frist von vier Jahren.

  • Das heißt, die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023 könnte z. B. bis Ende 2027 eingereicht werden.

Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um mögliche Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen nach § 152 AO zu vermeiden.

Steuerformulare

Die spezifischen Formulare, die für die Abgabe einer Lohnsteuererklärung benötigt werden, hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen und den steuerpflichtigen Einkunftsarten ab.

Einige der gängigsten Formulare sind:

  • Anlage N für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
  • Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Anlage KAP für Kapitaleinkünfte.

Alle erforderlichen Formulare stehen auf der Website des Bundesfinanzministeriums oder im ELSTER-Portal zur Verfügung.

Elektronische Abgabe mittels ELSTER

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das ELSTER-Portal (ELektronische STeuerERklärung) ist eine weitverbreitete Methode, die vom Finanzamt bevorzugt wird.

  • Nutzer können sich mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer und einem persönlichen ELSTER-Zertifikat anmelden.

  • Im ELSTER-Portal stehen die benötigten Formulare digital zur Verfügung und können direkt ausgefüllt und abgesendet werden.

Tipps zur Steuererstattung


Die Steuererklärung bietet viele Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken. Dies kann durch die Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen erfolgen.

Hier sind einige Steuertipps, wie diese Möglichkeiten optimal genutzt werden können:

6 Tipps zum Senken der Steuerlast

  • Werbungskostenpauschbetrag: Laut § 9a EStG beträgt der Pauschbetrag für Werbungskosten 1.230 Euro für das Steuerjahr 2023. Für das Steuerjahr 2022 betrug der Pauschbetrag noch 1.200 Euro. Ohne Nachweise kann man diesen Betrag direkt in der Lohnsteuererklärung geltend machen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen verringert und damit die Steuerlast reduziert wird.

  • Nichtbeanstandungsgrenzen für Arbeitsmittel und Kontoführungsgebühren: Bei Arbeitsmitteln wie Stiften, Papier und Bürobedarf empfehlen die Finanzbehörden, Beträge bis zu 110 Euro nicht weiter zu prüfen. Dies gilt auch für Kontoführungsgebühren bis zu einem Betrag von 16 Euro pro Jahr. Diese Ausgaben kann man in der Steuererklärung geltend machen, sofern diese Ausgaben tatsächlich angefallen sind.

  • Homeoffice-Pauschale: Für das Steuerjahr 2022 konnte man eine Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro, beanspruchen. Für das Steuerjahr 2023 wurde diese Regelung erweitert: Nun kann man für bis zu 210 Tage Homeoffice die Steuererstattung in Anspruch nehmen, maximal 1260 Euro.

  • Energiepreispauschale: Die Energiepreispauschale von 300 Euro kann von allen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen 1 bis 5 beansprucht werden, falls noch nicht vom Arbeitgeber erhalten.

  • Pendlerpauschale: Pendler können ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG absetzen. Für die ersten 20 Entfernungskilometer beträgt der Abzug 0,30 Euro pro Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Betrag auf 0,35 Euro pro Kilometer. Der Höchstbetrag liegt bei 4500 Euro im Jahr.

  • Verpflegungsmehraufwand: Bei einer beruflich bedingten Abwesenheit von mehr als 8 Stunden können 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand laut § 9 Abs. 4a EStG geltend gemacht werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden beträgt der Betrag 28 Euro. Für An- und Abreisetage bei Dienstreisen mit Übernachtung können ebenfalls 14 Euro abgesetzt werden.

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Fragen und Antworten

Eine Steuerrückzahlung kann durch die Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde oder Werbungskosten bzw. Sonderausgaben vorliegen, kann dies zu einer Erstattung führen.

Ein Steuerbescheid ist ein offizielles Schreiben des Finanzamtes, das die Berechnung der Einkommensteuer und mögliche Steueränderungen aufgrund der eingereichten Steuererklärung enthält. Der Bescheid informiert den Steuerzahler über die Höhe der festgesetzten Steuer oder einer Steuererstattung.

Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31. Juli 2023 beim Finanzamt eingereicht werden. Steuerzahler, die sich von einem Steuerberater entsprechend unterstützen lassen, haben sogar Zeit bis zum letzten Tag des Februars 2024.

Quellen