Die Lohnsteuererklärung, reguliert durch die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung (AO), ist ein formales Dokument, das Arbeitnehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen können, um ihre Lohnsteuer für das jeweilige Steuerjahr zu ermitteln.
- Obwohl es sich in den meisten Fällen um eine freiwillige Steuererklärung handelt, wird sie in einigen speziellen Szenarien zur Pflicht.
Bei der Lohnsteuererklärung handelt es sich um eine Antragsveranlagung, bei der die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre während des Jahres angefallenen Kosten geltend zu machen und so ihre Steuerschuld zu reduzieren.
Die Lohnsteuererklärung hat die Funktion, die vom Arbeitgeber einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten Lohnsteuern zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Durch die Abgabe der Lohnsteuererklärung kann der Arbeitnehmer in vielen Fällen eine Steuererstattung vom Finanzamt erhalten, da oftmals zu viel Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wurde.
- Diese Überzahlung ergibt sich häufig aus Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen, die der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres hatte, aber nicht vom Arbeitgeber berücksichtigt werden konnten.
Die Lohnsteuererklärung ist also ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer, um ihre Steuerschuld zu überprüfen und eine mögliche Steuererstattung vom Finanzamt zu erhalten.
Daher ist es ratsam, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und die Abgabe der Lohnsteuererklärung in Erwägung zu ziehen.