Latente Steuern

Latente Steuern ⇒ einfach erklärt

Latente Steuern entstehen durch zeitliche und wertmäßige Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz und beeinflussen maßgeblich die finanzielle Berichterstattung und Steuerplanung eines Unternehmens.

Latente Steuern - auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zu latenten Steuern

Definition: Latente Steuern spiegeln zukünftige Steuerbelastungen oder -vorteile wider, die durch temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen.
Arten: Es gibt aktive und passive latente Steuern.
Merkmale: Aktive latente Steuern deuten auf zukünftige Steuerentlastungen hin, während passive latente Steuern zukünftige Steuerbelastungen anzeigen.
Rechtliche Aspekte: Die Bilanzierung latenter Steuern in der Buchhaltung, auch als bilanzierungsrelevante Steuerbelastung bezeichnet, ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der transparenten Darstellung der finanziellen Lage und Bilanzposition eines Unternehmens.
Rechtsgrundlagen: Die Bestimmung in § 274 HGB verpflichtet Unternehmen dazu, latente Steuern in ihrer Bilanz zu berücksichtigen. Außerdem regelt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Richtlinien für die Bilanzierung von latenten Steuern.

Was sind latente Steuern?

Latente Steuern repräsentieren zukünftige Steuerlasten, Steuerbelastungen oder Steuervorteile, die sich aus temporären Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz eines Unternehmens ergeben.

  • Diese Differenzen können durch verschiedene Bewertungsmethoden, Anerkennungskriterien oder zeitliche Unterschiede in der Erfassung von Geschäftsvorfällen entstehen.

  • Gemäß § 274 HGB sind Unternehmen verpflichtet, latente Steuern in ihrer Bilanz zu berücksichtigen, um einen genauen und transparenten Beitrag zur Darstellung ihrer finanziellen Lage und Steuerschuld zu gewährleisten.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern entstehen, wenn die Steuerbilanz höhere Werte für bestimmte Vermögensgegenstände oder Schulden ausweist als die Handelsbilanz.

  • Dies deutet darauf hin, dass das Unternehmen in der Zukunft voraussichtlich Steuerentlastungen erhalten wird.

  • Ein typisches Beispiel hierfür sind temporäre Unterschiede bei Abschreibungen oder Rückstellungen.

  • Diese Steuerentlastungen werden als Forderungen gegenüber dem Finanzamt betrachtet und in der Bilanz als aktive latente Steuern ausgewiesen.

Passive latente Steuern

Im Gegensatz dazu stehen passive latente Steuern, die entstehen, wenn die Handelsbilanz höhere Werte als die Steuerbilanz aufweist.

  • Dies weist auf zukünftige Steuerbelastungen hin, da das Unternehmen in der Zukunft voraussichtlich höhere Steuern zahlen muss.

  • Solche Situationen können durch unterschiedliche Bewertung von Vermögensgegenständen oder durch nicht steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben entstehen.

  • Passive latente Steuern werden in der Bilanz als Verbindlichkeit erfasst.

Bilanzierung latenter Steuern: Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Bilanzierung von latenten Steuern sind im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) verankert.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Das BilMoG wurde im Jahr 2009 verabschiedet und trat am 29. Mai 2009 in Kraft. Es hatte das Ziel, die deutschen Bilanzierungs- und Ansatz-Praktiken zu modernisieren und an internationale Standards, insbesondere im Bereich Handelsrecht, anzupassen.

  • Dabei sollte die Vergleichbarkeit von Handelsbilanzen verbessert und gleichzeitig die Informationsqualität für Investoren erhöht werden.

Regelungen und Vorschriften bezüglich der Bilanzierung von latenten Steuern

Das BilMoG hat klare Richtlinien für die Bilanzierung von latenten Steuern festgelegt. Unternehmen müssen diese Steuern in ihrer Bilanz berücksichtigen, um eine transparente Darstellung ihrer finanziellen Lage sicherzustellen.

Die Regelungen betreffen insbesondere:

  • Die Erfassung und Bewertung von temporären Differenzen.

  • Die Berücksichtigung von Steuersätzen und Steuergesetzen, die zum Bilanzstichtag gelten.

  • Die Behandlung von latenten Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen oder Umstrukturierungen.

  • Die Liability-Methode (Verbindlichkeitenmethode) und ihre Anwendung in der Praxis.

Ausnahmen und spezielle Regelungen für verschiedene Unternehmensgrößen

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen von den Regelungen des BilMoG betroffen. Es gibt spezielle Regelungen und Ausnahmen, die je nach Unternehmensgröße gelten:

  • Kleine Unternehmen: Für kleine Unternehmen und Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB gelten vereinfachte Regelungen, die den administrativen Aufwand reduzieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von der Bilanzierung latenter Steuern absehen.

  • Mittelgroße und große Unternehmen: Diese Unternehmen müssen latente Steuern in vollem Umfang in ihrer Bilanz berücksichtigen. Sie sind auch verpflichtet, detaillierte Angaben im Anhang zu ihrem Jahresabschluss zu machen.

  • Konzernabschluss: Bei der Erstellung von Konzernabschlüssen müssen Unternehmen besondere Regelungen beachten, insbesondere im Hinblick auf die Konsolidierung latenter Steuern aus ausländischen Tochtergesellschaften.

Warum entstehen latente Steuern?

Latente Steuern sind das Ergebnis von Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Diese Differenzen können aus verschiedenen Gründen entstehen und haben direkte Auswirkungen auf den Steueraufwand oder die Steuerentlastung einer Firma.

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

Die Handelsbilanz wird nach handelsrechtlichen Vorschriften (z. B. HGB) erstellt und dient primär der Informationsvermittlung an externe Stakeholder wie Investoren, Kreditgeber und andere Geschäftspartner.

  • Sie gibt einen Überblick über die finanzielle Lage und Performance eines Unternehmens.

Die Steuerbilanz hingegen wird gemäß den Vorschriften des Steuerrechts (z. B. AO, EStG, KStG und UStG) erstellt und dient als Grundlage für die Gewinnermittlung und die Berechnung der zu zahlenden Steuern.

  • Sie kann daher von der Handelsbilanz abweichen, da sie spezifische steuerliche Regelungen und Wertansätze berücksichtigt.

Typische Ursachen für Differenzen

  • Abschreibungen: In der Handelsbilanz können Abschreibungen linear oder degressiv vorgenommen werden, während das Steuerrecht oft spezifische Abschreibungsmethoden vorschreibt.

  • Rückstellungen: Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen kann in der Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich behandelt werden, insbesondere bei Rechnungsabgrenzungsposten.

  • Bewertung von Vermögensgegenständen: In der Handelsbilanz werden Vermögensgegenstände oft zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, während das Steuerrecht andere Bewertungsmethoden zulassen kann.

  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben: Bestimmte Betriebsausgaben, die in der Handelsbilanz erfasst werden, sind in der steuerlichen Bilanz nicht abzugsfähig, was zu Differenzen führt.

Unterschiede und Arten von latenten Steuern

Latente Steuern sind ein komplexes Thema, das verschiedene Konzepte und Arten umfasst.

Um die Entstehung und Bedeutung dieser Steuer zu verstehen, ist es wichtig, die zugrunde liegenden Mechanismen und Unterschiede zu kennen.

Das Temporary-Konzept

Das Temporary-Konzept ist ein zentrales Element bei der Bildung latenter Steuern.

  • Es bezieht sich auf temporäre Differenzen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz.

  • Diese Differenzen sind zeitlich begrenzt und werden voraussichtlich in zukünftigen Geschäftsjahren wieder ausgeglichen.

  • Das Konzept basiert auf der Annahme, dass diese Differenzen nur vorübergehend bestehen und sich über die Zeit selbst korrigieren werden.

Beispiel für das Temporary-Konzept:

  • Die GmbH A hat in der Handelsbilanz eine Maschine mit einem Buchwert von 200.000 Euro, die linear über 10 Jahre abgeschrieben wird.

  • In der Steuerbilanz wird die Maschine jedoch degressiv über 5 Jahre abgeschrieben.

  • Nach 4 Jahren beträgt der Buchwert in der Handelsbilanz 120.000 Euro, während er in der Steuerbilanz nur noch 40.000 Euro beträgt.

  • Diese Differenz von 80.000 Euro wird sich in den nächsten Jahren durch die unterschiedlichen Abschreibungsmethoden wieder ausgleichen.

Quasipermanente und permanente Differenzen

Neben temporären Differenzen gibt es auch quasipermanente und permanente Differenzen.

  • Während temporäre Differenzen voraussichtlich in der Zukunft ausgeglichen werden, sind quasipermanente und permanente Differenzen dauerhaft und es wird nicht erwartet, dass sie sich in absehbarer Zeit ändern.

  • Ein Beispiel für eine permanente Differenz könnte ein nicht abzugsfähiger Betriebsausgabenposten sein.

Beispiel für die quasipermanente Differenz:

  • Die GmbH B besitzt in ihrer Handelsbilanz ein Grundstück, das vor 20 Jahren für 300.000 Euro erworben wurde.

  • Aufgrund gestiegener Grundstückspreise in der Region wird das Grundstück aktuell mit einem Marktwert von 600.000 Euro bewertet.

  • In der Steuerbilanz bleibt der Wert des Grundstücks jedoch unverändert bei 300.000 Euro, weil steuerrechtlich nur Anschaffungskosten berücksichtigt werden.

  • Da es keine Absicht gibt, das Grundstück in naher Zukunft zu verkaufen, und sich die Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz nicht von selbst angleichen wird, liegt hier eine quasipermanente Differenz vor.

Voraussichtlicher Abbau der Differenzen

Die Bildung latenter Steuern basiert auf der Erwartung, dass die temporären Differenzen in der Zukunft abgebaut werden.

  • Dieser Abbau kann durch verschiedene Mechanismen erfolgen, z. B. durch die Nutzung von Verlustvorträgen oder durch die Anpassung von Abschreibungen.

  • Unternehmen müssen regelmäßig ihre latenten Steuern überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass sie die aktuellen Erwartungen und Prognosen widerspiegeln.

  • Dies erfordert eine genaue Übersicht über die Bilanzpositionen und eine fundierte Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.

Beispiel für den voraussichtlichen Abbau:

  • Die GmbH C hat in der Handelsbilanz einen Verlustvortrag von 100.000 Euro, der in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt wird.

  • Es wird erwartet, dass das Unternehmen in den nächsten Jahren Gewinne erzielen wird, die diesen Verlustvortrag ausgleichen.

  • Sobald das Unternehmen steuerpflichtige Gewinne erzielt, wird dieser Verlustvortrag genutzt und die Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz wird sich verringern.

Berechnung von latenten Steuern

Latente Steuern ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Der gesetzlich festgelegte Steuersatz für die Ermittlung sowohl aktiver als auch passiver latenter Steuern beträgt 30 Prozent.

Beispiel 1:

Ein Unternehmen hat in der Handelsbilanz ein Grundstück mit einem Wert von 150.000 Euro ausgewiesen. In der Steuerbilanz hingegen hat dieses Grundstück einen Wert von 160.000 Euro.

Die Differenz zwischen den beiden Bilanzen beträgt 10.000 Euro. 30 Prozent dieser Differenz, also 3.000 Euro, können als aktive latente Steuern verbucht werden.

Beispiel 2:

Zusätzlich zu den aktiven latenten Steuern von 3.000 Euro entstehen passive latente Steuern in Höhe von 4.500 Euro aufgrund von Unterschieden bei der Bewertung von Maschinen und Anlagen.

Der Saldo, also der Unterschied zwischen aktiven und passiven latenten Steuern, beträgt 1.500 Euro. Das Unternehmen kann nun entweder 1.500 Euro als passive latente Steuern ausweisen oder getrennt 3.000 Euro als aktive und 4.500 Euro als passive latente Steuern.

Die ermittelten Beträge für Steuerbelastungen oder -entlastungen sollten stets mit dem für das Unternehmen geltenden Steuersatz bewertet werden, der zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zur Anwendung kommt.

Wer ist zur Bilanzierung latenter Steuern verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Bilanzierung latenter Steuern betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere jene, die der doppelten Buchführung unterliegen.

Dabei sind sowohl Größe als auch Rechtsform des Unternehmens entscheidende Faktoren.

  • Während große Kapitalgesellschaften umfassende Anforderungen erfüllen müssen, können kleinere Gesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften unter gewissen Umständen Erleichterungen in Anspruch nehmen.

Bilanz

Unternehmen, die der doppelten Buchführung unterliegen, sind verpflichtet, latente Steuern in ihrer Bilanz zu berücksichtigen. Dabei können aktive latente Steuern und passive latente Steuern separat oder miteinander verrechnet dargestellt werden.

Gewinn- und Verlustrechnung

Veränderungen der latenten Steuern, sei es durch Aufwand oder Ertrag, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ zu dokumentieren.

Anhang

Gemäß § 285 Nr. 29 HGB sind im Anhang detaillierte Informationen bereitzustellen, auf welchen Differenzen die latenten Steuern basieren und welche Steuersätze für die Bewertung verwendet wurden.

  • Zudem sind Angaben zu Verlustvorträgen oder Steuergutschriften, die in die Berechnung der latenten Steuern eingeflossen sind, erforderlich.

  • Es ist auch zu erläutern, ob bestimmte Differenzen bei der Berechnung der latenten Steuern nicht berücksichtigt wurden.

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Fragen und Antworten

Latente Steuern sind steuerliche Effekte, die sich aus temporären Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz eines Unternehmens ergeben. Sie repräsentieren zukünftige Steuerbelastungen oder Steuervorteile und müssen in der Bilanz berücksichtigt werden, um eine transparente Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens zu gewährleisten.

Aktive latente Steuern entstehen, wenn die Steuerbilanz höhere Werte für bestimmte Bilanzposten ausweist als die Handelsbilanz. Dies deutet auf zukünftige Steuerentlastungen hin. Passive latente Steuern hingegen entstehen, wenn die Handelsbilanz höhere Werte als die Steuerbilanz zeigt, was auf zukünftige Steuerbelastungen hinweist. Beide Arten von latenten Steuern müssen in der Bilanz entsprechend ausgewiesen werden.

Die Berechnung latenter Steuern basiert auf den temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Der resultierende Differenzbetrag wird mit dem jeweils geltenden Steuersatz multipliziert. Das Ergebnis sind entweder aktive latente Steuern (zukünftige Steuervorteile) oder passive latente Steuern (zukünftige Steuerbelastungen).

Quellen