Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine bundeseinheitliche Identifikations-Nummer, die ab dem 1. Januar 2025 allen wirtschaftlich tätigen Personen, Unternehmen und Organisationen im Sinne des § 139a Abs. 3 AO in Deutschland zugewiesen wird.
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Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, die eindeutige Identifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten im steuerlichen und verwaltungsbezogenen Kontext zu gewährleisten und bestehende Verfahren zu vereinfachen.
Mit § 139c AO wird die W-IdNr. als eigenständiges, dauerhaftes Identifikationsmerkmal für wirtschaftliche Einheiten eingeführt.
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Die Nummer dient nicht dem Ersatz bestehender Nummern wie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), der Steuernummer oder der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), sondern ergänzt diese im Rahmen eines vereinfachten, modernen Verwaltungs- und Besteuerungsverfahrens für wirtschaftliche Tätigkeiten.
Vergeben wird die W-IdNr. automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen müssen keinen Antrag stellen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich, perspektivisch auch über das ELSTER-Postfach oder künftige Nutzung über das amtliche Unternehmenskonto.
Die Einführung der W-IdNr. ist Teil einer übergeordneten Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Finanzverwaltung, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zur Reduzierung von Bürokratie durch klare Zuordnung aller wirtschaftlichen Aktivitäten zu einer zentralen Nummer.