Wirtschafts-Identifikationsnummer ⇒ Funktion der neuen Identifikation für wirtschaftlich Tätige

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist ab 2025 das neue Identifikationsmerkmal für wirtschaftliche Tätigkeiten in Deutschland. Sie wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ersetzt keine bestehende Nummer. Ziel ist die eindeutige, digital nutzbare Zuordnung der einzelnen wirtschaftlichen Tätigkeiten in Steuer- und Verwaltungsverfahren.

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf einen Blick

Die 8 wichtigsten Fakten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Definition

Identifikationsnummer für wirtschaftliche Tätigkeiten natürlicher und juristischer Personen sowie Personenvereinigungen.

Funktion

Eindeutige Zuordnung wirtschaftlicher Aktivitäten in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren.

Aufbau & Beispiel

DE + 9-stellige Basisnummer + 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für jede einzelne wirtschaftliche Einheit (Tätigkeit).

  • Beispiel: DE123456789-00001

Vergabe

Automatisch und gestaffelt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), keine Antragstellung erforderlich.

Zielgruppe
(gem. § 139a Abs. 3 AO)

  • Natürliche und juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind

  • Wirtschaftlich tätige Personenvereinigungen (Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Personenvereinigungen, Kleinunternehmer bei wirtschaftlicher Tätigkeit)

Nutzen & Vorteile

Klare Trennung mehrerer Tätigkeiten, weniger Bürokratie, digitale Nutzbarkeit.

Abgrenzung zu anderen
Identifikationsnummern

  • USt-IdNr.: Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen; auf Antrag

  • IdNr.: Persönliche Steuer-ID für natürliche Personen; lebenslang gültig

  • Steuernummer: Finanzamtsbezogene Fallnummer; nicht bundesweit einheitlich

  • Steuer-ID: Personenbezogene Identifikationsnummer für natürliche Personen; keine Tätigkeitszuordnung

Bestimmungen

Geregelt in § 139c AO und der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV).

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr., dient der eindeutigen Identifizierung für jede juristische und natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist. Sie wird seit November 2024 gestaffelt und automatisch vom BZSt vergeben und ist bundesweit einheitlich aufgebaut. Ziel ist die strukturierte Zuordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Die W-IdNr. ergänzt bestehende Identifikationsnummern wie die USt-IdNr., die Steuernummer und die persönliche Steuer-ID.

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Definition & Überblick

  • Definition: Eindeutige ID-Nummer für wirtschaftlich tätige Personen und Organisationen

  • Ziel: Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten im Steuer- und Verwaltungsverfahren

  • Einführung: Rechtsgrundlage ist § 139c AO, gültig ab 1. Januar 2025

  • Vergabe: Automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

  • Zielgruppen: Wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen

  • Funktion: Ergänzung zu USt-IdNr., IdNr. und Steuernummer, keine Ersetzung

  • Verwaltung: Nutzung in ELSTER, Unternehmenskonto, steuerliche Mitteilungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine bundeseinheitliche Identifikations-Nummer, die ab dem 1. Januar 2025 allen wirtschaftlich tätigen Personen, Unternehmen und Organisationen im Sinne des § 139a Abs. 3 AO in Deutschland zugewiesen wird.

  • Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, die eindeutige Identifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten im steuerlichen und verwaltungsbezogenen Kontext zu gewährleisten und bestehende Verfahren zu vereinfachen.

Mit § 139c AO wird die W-IdNr. als eigenständiges, dauerhaftes Identifikationsmerkmal für wirtschaftliche Einheiten eingeführt.

  • Die Nummer dient nicht dem Ersatz bestehender Nummern wie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), der Steuernummer oder der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), sondern ergänzt diese im Rahmen eines vereinfachten, modernen Verwaltungs- und Besteuerungsverfahrens für wirtschaftliche Tätigkeiten.

Vergeben wird die W-IdNr. automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen müssen keinen Antrag stellen. Die Mitteilung erfolgt schriftlich, perspektivisch auch über das ELSTER-Postfach oder künftige Nutzung über das amtliche Unternehmenskonto.

Die Einführung der W-IdNr. ist Teil einer übergeordneten Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Finanzverwaltung, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zur Reduzierung von Bürokratie durch klare Zuordnung aller wirtschaftlichen Aktivitäten zu einer zentralen Nummer.

Gesetzliche Grundlage:

Die rechtliche Grundlage der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist in § 139c der Abgabenordnung (AO) geregelt. Dort ist festgelegt, dass wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer erhalten.

Ergänzend zur AO regelt die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassene Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV) die Details. Sie legt unter anderem den Aufbau, die technischen Merkmale, die Vergabepraxis und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen der W-IdNr. fest.

Einordnung & Zielsetzung der W-IdNr.:

Die W-IdNr. wird eingeführt, um wirtschaftliche Tätigkeiten unabhängig von der Person eindeutig erfassen zu können. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung der Finanzverwaltung und soll Prozesse vereinfachen, Daten automatisiert zuordenbar machen und Mehrfachmeldungen vermeiden.

  • Aktuell ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer keine der bisher existenten Identifikationsnummern, sondern wird zusätzlich zu diesen zugeteilt.

Durch das zusätzliche Unterscheidungsmerkmal lassen sich auch mehrere Tätigkeiten einer Einheit getrennt erfassen. Dies schafft Transparenz bei komplexen Geschäftsmodellen und erleichtert die Kommunikation mit Finanzbehörden, insbesondere bei der Nutzung von ELSTER oder für die zukünftige Integration in die Funktionen des Unternehmenskontos.

W-IdNr.: Aufbau & Beispiele

  • Struktur: Besteht aus einer Basisnummer und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal

  • Format: DE + 9-stellige Nummer + Leerzeichen + 5-stelliger Zusatz (z. B. DE123456789-00001)

  • Zweck des Zusatzes: Dient der Unterscheidung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten pro Einheit

  • Einheitlich: Der Aufbau ist bundeseinheitlich normiert und maschinenlesbar

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) folgt einem klar definierten und einheitlich normierten Aufbau, um eine strukturierte, maschinell lesbare Identifikation wirtschaftlich tätiger Einheiten zu ermöglichen. Das Format der Nummer wurde durch die WIdV in Verbindung mit der AO festgelegt.

Die W-IdNr. besteht aus drei Komponenten:

  • dem zweistelligen ISO-Ländercode, bestehend aus zwei Buchstaben

  • einer neunstelligen Basisnummer, in der Regel basierend auf bestehenden Steuernummern- oder IdNr-Strukturen, und

  • einem fünfstelligen numerischen Unterscheidungsmerkmal, das durch ein Leerzeichen abgetrennt wird.

Dieses Zusatzmerkmal dient der Differenzierung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person. Dadurch lassen sich unterschiedliche Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder sauber abbilden und getrennt verwalten.

Die Nummer ist für alle Einheiten bundesweit gleichartig aufgebaut.

Format & Elemente der W-IdNr.:

Das Format der W-IdNr. setzt sich aus einem nationalen Präfix, einer individuellen Nummer und einem systematischen Zusatz zusammen. Typisch ist der Aufbau:

Beispiel: DE123456789-00001

  • „DE“ ist das Länderkürzel (ISO-Ländercode) für Deutschland und signalisiert die nationale Zuordnung

  • „123456789“ ist die individuelle Basisnummer der wirtschaftlich tätigen Einheit

  • „00001“ ist das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal, das verschiedene Tätigkeiten voneinander trennt

Die Nummer ist nicht öffentlich abrufbar und ausschließlich für die interne Verwaltung und Kommunikation mit Finanzbehörden vorgesehen.

Beispiele für korrekte W-IdNrn.:

Zur Veranschaulichung folgen beispielhafte, praxisnahe Strukturen von W-IdNrn. Diese Beispiele dienen ausschließlich der Erläuterung von Format und Bedeutung:

  • DE123456789-00001 → Erstzuweisung an eine natürliche oder juristische Person (z. B. Einzelunternehmer oder GmbH) mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit (erste wirtschaftliche Tätigkeit)

  • DE123456789-00002 → Zweite Tätigkeit derselben Person (z. B. zusätzlich freiberuflich tätig)

  • DE987654321-00003 → Dritte wirtschaftliche Tätigkeit der natürlichen oder juristischen Person (z. B. zusätzlicher Unternehmenszweig einer GmbH)

Bei Bedarf kann das BZSt mehrere W-IdNrn an dieselbe steuerliche Einheit vergeben, sofern diese unterschiedliche wirtschaftliche Aktivitäten anmeldet. Jede Nummer ist dabei eindeutig und dauerhaft einer Tätigkeit zugeordnet.

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

  • Zuweisungspflicht: Alle wirtschaftlich tätigen natürlichen und juristischen Personen erhalten eine W-IdNr.

  • Natürliche Personen: Einzelunternehmer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende

  • Juristische Personen: GmbH, AG, UG sowie Genossenschaften

  • Personenvereinigungen: GbR, OHG, PartG, nichtrechtsfähige Zusammenschlüsse mit wirtschaftlicher Tätigkeit

  • Vergabeart: Automatische Erteilung durch das BZSt ohne Antrag

  • Zeitpunkt: Mit erstmaliger steuerlich relevanter wirtschaftlicher Tätigkeit

  • Unterscheidung: Je wirtschaftlicher Tätigkeit kann eine separate W-IdNr. vergeben werden

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird verpflichtend an alle Einheiten vergeben, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Grundlage dafür ist § 139a AO, in dem die betroffenen Gruppen konkret benannt werden. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), sobald eine relevante wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.

Zu den betroffenen Gruppen zählen natürliche Personen, also etwa Einzelunternehmer, Freiberufler und gewerbliche Einzelpersonen. Ebenso erhalten juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) sowie Personenvereinigungen wie GbR oder OHG eine W-IdNr., sobald sie steuerlich als wirtschaftlich tätig gemeldet sind.

Ein entscheidender Aspekt ist, dass die Nummer nicht personenbezogen, sondern tätigkeitsbezogen vergeben wird. Das bedeutet:

  • Für jede wirtschaftlich relevante Tätigkeit kann eine eigene W-IdNr. zugeteilt werden, auch wenn sie der gleichen steuerpflichtigen Person zugeordnet ist.

Zielgruppen im Überblick:

Die W-IdNr. erhalten alle Einheiten, die im steuerlichen Sinne eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Dies umfasst:

  • Natürliche Personen: z. B. Gewerbetreibende, Freiberufler, Einzelunternehmer

  • Juristische Personen: z. B. GmbH, AG, UG, eingetragene Genossenschaften

  • Personenvereinigungen: z. B. GbR, OHG, Partnerschaftsgesellschaften

  • Nichtrechtsfähige Organisationen: z. B. nicht eingetragene Vereine oder lose Zusammenschlüsse wie Arbeitsgemeinschaften, wenn sie wirtschaftlich tätig sind

  • Kleinunternehmer: auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG erhalten eine W-IdNr., sofern eine steuerlich relevante Tätigkeit vorliegt

Voraussetzungen für die Vergabe:

Die W-IdNr. wird zugewiesen, sobald eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts aufgenommen wird. Als solche gilt jede selbstständige, nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen – unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Dauer.

Es ist kein Antrag auf Vergabe notwendig. Das BZSt erteilt die Nummer automatisch, sobald die erforderlichen Informationen (z. B. aus der Anmeldung beim Finanzamt oder dem Gewerbeamt) elektronisch übermittelt wurden. Die Zuteilung erfolgt zentral, schriftlich oder elektronisch.

Wann und wie wird die W-IdNr. vergeben?

  • Einführungsstart: Erste Zuteilungen ab November 2024

  • Verpflichtende Nutzung: Ab dem 1. Januar 2025 im Besteuerungsverfahren

  • Zuweisungsart: Automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

  • Kein Antrag nötig: Vergabe erfolgt ohne Mitwirkungspflicht der Betroffenen

  • Informationsweg: Schriftliche Mitteilung oder über ELSTER / Unternehmenskonto

  • Vergabekriterium: Erfassung einer steuerlich relevanten wirtschaftlichen Tätigkeit

  • Erhalt: Nur bei erstmaliger Erfassung – nicht bei bloßer Existenzgründung ohne Aktivität

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer beginnt ab November 2024, in Vorbereitung auf die verpflichtende Nutzung im steuerlichen Verwaltungsverfahren ab dem 1. Januar 2025.

  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist als zentrale Vergabestelle zuständig. Es erteilt die W-IdNr. automatisch, sobald die Aufnahme einer wirtschaftlich relevanten Tätigkeit durch die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung festgestellt wird – etwa im Zuge der steuerlichen Erfassung nach Gründung oder bei der Anmeldung einer weiteren Tätigkeit.

Ein Antrag auf Erteilung ist nicht erforderlich. Die betroffene Person oder Organisation wird über die Erteilung schriftlich informiert, künftig auch elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto oder das amtliche Unternehmenskonto. Dies ermöglicht eine medienbruchfreie digitale Einbindung in bestehende Steuerprozesse.

Zeitlicher Ablauf der Einführung:

Die Einführung erfolgt gestaffelt, um eine reibungslose Systemintegration sicherzustellen. Ab November 2024 beginnt das BZSt mit der automatischen Zuteilung an neu erfasste wirtschaftlich tätige Einheiten. Ab dem 1. Januar 2025 ist die W-IdNr. rechtlich verpflichtend im Besteuerungsverfahren zu verwenden, wo vorgesehen.

Die tatsächliche Verwendung hängt von der jeweiligen Verwaltungsanwendung ab – etwa bei Steuererklärungen, Mitteilungen oder im Rahmen elektronischer Kommunikation mit dem Finanzamt. Bestehende Nummern bleiben gültig, werden aber durch die W-IdNr. ergänzt.

Automatisierte Vergabe der W-IdNr. durch das BZSt:

  • Die Nummer wird vom BZSt zentral generiert und zugeteilt. Die Grundlage hierfür sind strukturierte Datenübermittlungen durch andere Behörden (z. B. Gewerbeämter, Finanzämter) oder durch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Eine wirtschaftlich relevante Tätigkeit muss nachgewiesen oder gemeldet worden sein – allein eine Anmeldung ohne Aktivität genügt nicht.

    Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt in der Regel schriftlich per Post. Perspektivisch ist auch die elektronische Zustellung über ELSTER oder das amtliche Unternehmenskonto vorgesehen. Die Nummer ist nicht frei wählbar und wird auf Dauer einer Tätigkeit zugeordnet.

Wozu dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

  • Hauptfunktion: Dient der eindeutigen Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten im Steuerverfahren

  • Einsatzbereich: Verwendung bei Steuererklärungen, Verwaltungsakten, ELSTER-Kommunikation

  • Verwaltungsmodernisierung: Bestandteil der Digitalisierung und Standardisierung der Finanzverwaltung

  • Mehrfachnutzung: Pro Einheit mehrere Nummern bei getrennten Tätigkeiten möglich

  • Vermeidung von Verwechslungen: Klare Trennung komplexer Tätigkeitsstrukturen

  • Zentrale Zuordnung: Behörden erhalten eindeutige Identifikationsgrundlage

  • Keine Veröffentlichung: Verwendung nur intern und im Kontakt mit Finanzbehörden

Die W-IdNr. dient als Ordnungskriterium im Besteuerungsverfahren. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten zu einer natürlichen oder juristischen Person bzw. Personenvereinigung. Ziel ist die Vermeidung von Doppelzuweisungen, Fehlern bei der Datenerfassung und unnötiger Bürokratie.

In der täglichen Praxis wird sie in Steuerformularen, Behördenmitteilungen und in der elektronischen Kommunikation (z. B. über ELSTER) verwendet. Auch künftige Systeme wie das amtliche Unternehmenskonto setzen auf die strukturierte Zuordnung über die W-IdNr.

Die Einführung der Nummer ist Teil der Digitalstrategie der Steuerverwaltung. Sie fördert automatisierte Verarbeitung, mehr Transparenz und eine vereinfachte Verwaltung bei mehreren Tätigkeiten. Auch bei komplexeren Unternehmensstrukturen trägt die W-IdNr. zur übersichtlichen Trennung von Geschäftsbereichen bei.

Ordnungskriterium für Besteuerungs- & Verwaltungsverfahren:

Die W-IdNr. wird in Datenbanken und Systemen der Finanzverwaltung als zentrales technisches Identifikationsmerkmal genutzt. Sie erleichtert die Fallzuordnung, minimiert Abgrenzungsprobleme und unterstützt die strukturierte Erfassung wirtschaftlicher Vorgänge. Damit ersetzt sie die händische Trennung von Tätigkeiten durch ein automatisiertes Merkmal.

Kommunikation & digitale Verfahren:

In der Kommunikation mit dem Finanzamt – z. B. über ELSTER, elektronische Steuererklärungen oder automatisierte Mitteilungssysteme – wird die W-IdNr. als Verknüpfungselement eingesetzt. Auch das künftige amtliche Unternehmenskonto wird die W-IdNr. als eindeutigen Referenzwert nutzen, um Aktivitäten korrekt zuordnen zu können.

Wie unterscheidet sich die W-IdNr. von anderen Identifikations-Nummern?

  • Unterscheidungskriterium: Die W-IdNr. identifiziert wirtschaftliche Tätigkeiten, nicht Personen

  • Steuer-ID (IdNr.): Persönliche Identifikation natürlicher Personen – keine Tätigkeitszuordnung

  • Steuernummer: Finanzamtsinterne Fallnummer – nicht bundesweit einheitlich

  • USt-IdNr.: Für umsatzsteuerlichen EU-Waren-/Dienstleistungsverkehr erforderlich

  • W-IdNr.: Ergänzt bestehende Nummern – keine Ersetzung

  • Mehrfachvergabe: Nur bei W-IdNr. – getrennte Erfassung mehrerer Tätigkeiten

  • Zuständigkeit: Alle Nummern werden von Finanzbehörden, teils vom BZSt vergeben

Die W-IdNr. unterscheidet sich von anderen steuerlichen Identifikationsnummern durch ihren konkreten Anwendungsfokus: Sie dient nicht der Identifikation von Personen, sondern der Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten – unabhängig von der Person oder Organisation, die diese ausführt.

  • Im Gegensatz dazu ist die Steuer-ID (IdNr.) eine personenbezogene Nummer für natürliche Personen (§ 139b AO).

  • Die Steuernummer wiederum ist eine finanzamtsspezifische Fallnummer, die nicht bundesweit einheitlich aufgebaut ist. Sie kann sich bei Zuständigkeitswechsel ändern.

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird benötigt, wenn Unternehmen umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen innerhalb der EU erbringen oder empfangen (§ 27a UStG), und muss auf Rechnungen an Kunden im Ausland verpflichtend angeführt werden. Sie kann auch für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen genutzt werden, ist dabei jedoch nicht verpflichtend. Die Erteilung erfolgt nur auf Antrag.

Die W-IdNr. ergänzt diese Systeme, ersetzt sie aber nicht. Ihr Fokus liegt auf der strukturierten Verwaltung unterschiedlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, weshalb auch mehrere W-IdNrn pro steuerpflichtiger Einheit möglich sind – ein Alleinstellungsmerkmal im System der Steueridentifikatoren.

Vergleichstabelle: Identifikations-Nummern im Überblick

Nummer

Zweck

Empfänger

Einheitlichkeit

Besonderheit

W-IdNr.

Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten

Natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen

Ja (bundeseinheitlich)

Mehrfachvergabe bei mehreren Tätigkeiten

IdNr.

Identifikation natürlicher Personen

Natürliche Personen

Ja (bundeseinheitlich)

Lebenslang gültig

Steuernummer

Finanzamtsinterne Zuordnung

Alle Steuerpflichtigen

Nein (regional verschieden)

Kann sich ändern

USt-IdNr.

EU-weite umsatzsteuerliche Transaktionen

Unternehmen mit EU-Geschäften

Ja (DE-Präfix + Nummer)

Voraussetzung für innergemeinschaftliche Lieferung

Was bedeutet die W-IdNr. für Unternehmen und Selbstständige?

  • Erleichterung: Entlastung durch eindeutige, standardisierte Identifikationsnummer

  • Vereinfachung: Klare Trennung mehrerer Tätigkeiten durch Unterscheidungsmerkmal

  • Automatisierung: Bessere digitale Abwicklung in ELSTER & Unternehmenskommunikation

  • Verwaltungsintegration: Einsatz in Steuerformularen und Mitteilungen

  • Vermeidung von Missverständnissen: Eindeutige Zuweisung wirtschaftlicher Aktivitäten

  • Kein Antrag nötig: Nummer wird automatisch vergeben

  • Pflicht zur Angabe: In bestimmten Formularen und digitalen Systemen verpflichtend anzugeben

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bringt die W-IdNr. vor allem eines:

  • Verwaltungsvereinfachung durch klare Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten: Sie ermöglicht eine bessere Zuordnung von Steuerfällen, erleichtert interne wie externe Abläufe in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren und verbessert die Kommunikation mit Behörden.

  • Gerade bei mehreren parallelen Tätigkeiten – etwa einer freiberuflichen und einer gewerblichen Aktivität – sorgt die W-IdNr. für Transparenz und verhindert vermischte Datenflüsse. Die Nummer ist außerdem kompatibel mit digitalen Verfahren, insbesondere ELSTER und dem künftigen amtlichen Unternehmenskonto.

Vorteile & Vereinfachungen:

Gerade bei Unternehmen mit komplexer Struktur oder mehreren Geschäftsbereichen wird die Verwaltung durch diese eindeutige Nummer deutlich effizienter:

  • Automatische Zuweisung

  • Klare Trennung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten

  • Einheitliche Nutzung in Verwaltungsprozessen

  • Maschinelle Lesbarkeit für digitale Systeme

Pflichten & Hinweise zur Nutzung:

Nach Vergabe muss die W-IdNr. in steuerlich relevanten Formularen, bei Mitteilungen und in der digitalen Kommunikation verbindlich verwendet werden.

  • Sie ist beispielsweise bei der Übermittlung von Steuerdaten über ELSTER korrekt anzugeben.

Eine Pflicht zur öffentlichen Angabe – etwa im Impressum – besteht nicht. Auch besteht keine Nachweispflicht gegenüber Dritten, solange keine gesetzliche Anforderung vorliegt.

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Fragen und Antworten

Die W-IdNr. ist eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer für wirtschaftlich tätige Personen und Organisationen (natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen) im Sinne des § 139a Abs. 3 AO in Deutschland. Sie dient als Identifizierungsmerkmal von wirtschaftlichen Tätigkeiten (jede wirtschaftliche Tätigkeit entspricht einer wirtschaftlich tätigen Einheit) der eindeutigen Zuordnung dieser in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren.

Die W-IdNr. kennzeichnet wirtschaftliche Tätigkeiten unabhängig vom Umsatzsteuerstatus. Die USt-IdNr. wird dagegen nur auf Antrag vergeben und dient dem umsatzsteuerlichen Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen.

Nein. Die Nummer wird automatisch vom BZSt vergeben. Sie muss jedoch in Steuerformularen oder bei ELSTER übermittelt werden, sobald sie mitgeteilt wurde.

Ja. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Freiberufler erhalten eine W-IdNr., sofern sie eine steuerlich relevante wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen.

Quellen